Danke Bernd fürs editieren - ich hatte schon mein Brennglas zum lesen rausgesucht
Einen Gesetzestext gibt es dafür nicht! (zumindest kenne ich keinen)
Die BMF-Schreiben in denen die Stromkennzahl als Maß der Dinge bezeichnet wird beziehen sich ausnahmslos auf KWKG Anlagen. Aber eben die Tatsache das weder das BMF noch derzeitiges Richterrecht einen Unterschied zwischen KWKG und EEG erkannt haben gibt Dir Argumentationsspielraum gegenüber Deinem FA.
Denn der dortige Sachbearbeiter legt den Schlüssel fest - und dem kannst Du die Berechnung plausibel vorlegen.(anhand EEG Einspeisevergütung und bei Euch in der Gegend üblichen Wärmekosten)
mfg