Von mir ein dankeschön für beide Antworten
bluwi
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1. Wärme vernichten "ist bei EEG-Anlagen üblich" - leider ist das so. Bitte nicht, das kann nicht der Sinn der Sache sein. Besser die Anlagen da aufstellen wo Wärme gebraucht wird, da gibt es massenhaft Möglichkeiten (und bessere Wirtschaftlichkeiten und die einzige Chance zukünftige Brennstoffpreissteigerungen auszugleichen). Muss man sich halt von der Vorstellung trennen daß alles auf dem Hof sein muss.....
2. Tec-Bonus gibts nur wenn die Wärme genutzt wird.
3. Erst Mai riecht für mich sehr nach GFE . Aufpassen. Bei AHT nach Referenzen fragen und diese genau prüfen.
So long
Horst Bernauer BET -
1. Wärme vernichten "ist bei EEG-Anlagen üblich" - leider ist das so. Bitte nicht, das kann nicht der Sinn der Sache sein. Besser die Anlagen da aufstellen wo Wärme gebraucht wird,
Klar ein Biogasanlage in der Ortsmitte spart unheimlich an Leitung
Zitat
2. Tec-Bonus gibts nur wenn die Wärme genutzt wird.das stimmt so nicht wenn der Elektrische Wirkungsgrad größer 45% ist das nicht nötig
gerechnet wird die bei Holzgasanlage der ich zitire aus einen andern Forumhttp://kwk24.de/forumneu/showt…=1348&viewfull=1#post1348
Zitatoder ein elektrischer Wirkungsgrad von mindestens 45% (der innovativen Technologie)
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das stimmt so nicht wenn der Elektrische Wirkungsgrad größer 45% ist das nicht nötig
gerechnet wird die bei Holzgasanlage der ich zitire aus einen andern ForumZitat
oder ein elektrischer Wirkungsgrad von mindestens 45% (der innovativen Technologie)Da stellen sich für mich zwei Fragen:
1. Wie viel Wärme muss dafür genutzt werden ? Oder giebt's den Bonus nur für den auf dem Wärmezähler stehenden Wert ?
2. Für eine Nachverstromung durch ORC, Stirling oder was anderes gibt es keinen KWK - Bonus. Wie steht es dann mit dem Technologie-Bonus ? -
2. Für eine Nachverstromung durch ORC, Stirling oder was anderes gibt es keinen KWK - Bonus. Wie steht es dann mit dem Technologie-Bonus ?
Die kWh die damit gewonnen werden gibts sehr wohl Technolgiebonus, nur nicht auf alles
es sei den das ganze ist einen Holzgasanlage und der Elektrische Wirkungsgrad ist
größer 45% Wärm kannst dan verblassen ( wär blöd, kann man nämlich verkaufen,
muß ja nicht unbedingt KWK-Bonus maßig sein, gell des ist wieder ) so ist der ganze
Strom Technolgiebonusfähig aber nur einmalp.s. der KWK-Bonus ist Nutzungsabhängig, der Technolgiebonus ist für Neuanlagen
nur davon abhängig das der Gutachter nickt, wenn genickt gilt der für alle kWh
in den jeweiligen Grenzwerten -
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6.
Die Finanzen.
Es gibt ja für die PV-Finanzierung die Möglichkeiten bei versch. Banken, die Anlage selbst als Sicherheit zu geben. Sprich, die Einspeisevergütung wird abgetreten.
Gibts sowas auch für BHKW´s??Das macht zur Zeit keine Bank, bei Holzgaser
Auch keine Grüne Umweltbank, den auch bei
denen kommt erst das Diredare nacha die Umwelt -
Etwas nachdenklich macht mich die Forderung nach 365Tagen Betrieb - wie willst Du die Wärme im Sommer wegbekommen?? Bei 40KW elt. sind das immerhin um die 70KW therm. also in Summe 613MWh - wollt Ihr die in Flaschen abfüllen und verkaufen??
Lesen und die Details beantworten, Haubaer schreibt
Zitat
Die Abwärme könnte ich für zwei Häuser, Stall, Scheune, Lager für Hackgut etc. verwenden.Also es gibt was Wärme betrifft eine Positiv Negativ Liste, selbiges bedeutet
man kann die Wärme so nutzen ( Hackschnitzeltrocknung ist fürs Vergasen
notwendig ) nur man bekommt nicht für alles einen KWK-Bonus
Hackguttrocknung z.B wird seit 2009 wie Fermenterheizung bewertet, notwendig
( leider wird auch die Trocknung für andere wenn als eigen Dienstleistung )
aber da Schindluder getrieben wurde nicht mehr KWK-Bonus, für Stallungen gibts
ebenfals Richtlinien in wie Weit je Einheit ( z.B. Ferkel ) Wärme Bonus fähig ist.Die Wärmenutzung ganzjährig ist sicher technisch möglich, kann aber teilweise
nicht zu EEG Ertägen führen, selbiges ist Kalkulatorisch zu berücksichtigen.https://www.olb.de/download/do_pr_pm-6003_scheibe.pdf
Seite 21 dort zu lesen
Zitat
1. die Beheizung von Betriebsgebäuden für die Geflügelaufzucht, wenn die
Vorraussetzungen nach Nummer I. 3. erfüllt werden,
2. die Beheizung von Tierställen mit folgenden Obergrenzen:
a) Geflügelmast: 0,65 Kilowattstunden pro Tier
b) SXXenhaltung: 150 Kilowattstunden pro SXX und Jahr sowie 7,5
Kilowattstunden pro Ferkel
c) Ferkelaufzucht: 4,2 Kilowattstunden pro Ferkel
d) Schweinemast: 4,3 Kilowattstunden pro Mastschwein, sowie
6. die Beheizung von Unterglasanlagen für die Aufzucht und Vermehrung von
Pflanzen, wenn die Vorraussetzungen nach Nummer I. 3. erfüllt werden.
7. Nutzung als Prozesswärme zur Aufbereitung von Gärresten zum Zwecke der
DüngemittelherstellungSXXenhaltung und SXX: die Zensur hier in den Forum macht auch vor Gesetzestexten nicht halt,
es geht um die Muttertiere der Ferkel