Vertragsvorlage für Stromverkauf an nur einen Abnehmer gesucht

  • Hallo,


    ich bereite gerade den Einbau eines BHKW in meinen Altbau vor und habe den Strombedarf meines größten Mieters abgefragt. Der hat im Schnitt so um die 80.000 kWh im Jahr... :-)@@(-:


    Nun habe ich folgendes vor:
    Mein BHKW soll hinter dem Zähler dieses Mieters angeschlossen werden und damit der produzierte Strom vorrangig im Haus verbraucht werden. Das was übrig bleibt, wird eingespeist.
    Technisch ist das kein Problem, es können je Zählrichtung von der EON unterschiedliche Anschlussteilnehmer abgerechnet werden.


    Was mir fehlt, ist eine Vorlage für einen Liefervertrag von KWK-Strom an diesen Mieter. Preisanpassungsklausel,Haftung etc. meine ich.


    Hat da jemand schon einmal etwas ähnliches zu Papier gebracht?


    Jede Idee wird gerne angenommen.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo,



    da wird es ein Problem geben.



    Rein rechtlich gesehen darf es nur einen Liefervertrag zwischen einem Energieversorger und einem Kunden geben.


    Dein Mieter hat nun aber neu zwei Energieversorger (Du und der bestehende Energieversorger). Damit ist der


    bestehende Energieversorger Deines Mieters berechtigt und wird es auch tun, den bestehenden Vertrag zu kündigen.


    Und den gesamten Energiebedarf Deines Mieters wirst Du bei 80.000 kWh nicht über das BHKW decken können.


    Und wie immer im Leben gibt es einen Trick, den ich immer mache.



    Viele Grüße

  • Warum nutzt du nicht den Vortrag von Hr. Meyer?
    Mach den Mieter zum 1€ Teilhaber ohne Mitspracherecht, der seine Beteiligung beim Auszug automatisch verliert.
    Damit seit ihr beide "Eigentümer" und entsprechend zur Eigenerzeugung berechtigt.
    Fertig ist die Laube.


    Ansonsten müsstest du den Bezugszähler am Hausanschluß übernehmen und dem Mieter deinen eigenen Zähler einbauen.
    Damit bist du der Kunde des EVU , das Innenverhältniss hat die danach nicht mehr zu interessieren.
    allerdings wie vor kurzem von Gunnnar ausgeführt hast du dann das "Problem" der Reststromversorgung,
    siehe wieder Lösung oben.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Ich verstehe,
    dann werde ich mir von Herrn Meyer nach seinem Urlaub das Ganze rechtssicher auslegen lassen.
    Alles andere macht sonst keinen Sinn.


    Um es mir noch einmal klar zu machen: Wenn der Mieter über seinen Zähler weniger Energie vom EVU bezieht, weil mein BHKW auf der Verbraucherseite aufgelegt ist, ist doch nur das Innenverhältnis zwischen dem Mieter und mir betroffen. Oder? Die Energie wird im KWK-Standort verwendet.


    Mein Versorger hier hat kein Problem, den Strombezug am Zweirichtungszähler mit dem Mieter wie gehabt abzurechnen und mir als (Rest) Einspeiser für die Lieferung in das Netz eine Abrechnung auf meinen Namen zu machen.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.