Solarwechselrichter Netzeinspeisung

  • Hi zusammen,


    darf ich, ohne vorher etwas bei meinem EVU anzumelden, meinen erzeugten Strom durch BHKW und Solarenergie ins Netz einspeisen? Ich hatte an Solarwechselrichter gedacht. Da ist die ENS ja schon eingebaut.


    Spannung vom Generator Gleichrichten, mit Elkos sieben und anschließend dem Wechselrichter zuführen.


    Gruß


  • darf ich, ohne vorher etwas bei meinem EVU anzumelden, meinen erzeugten Strom durch BHKW und Solarenergie ins Netz einspeisen?


    Wenn Du über einen Solarwechselrichter samt dahinter angeschlossenen Solarstromzähler KWK-Strom einspeisen willst, würde ich erst mal von einem Rechtskundigem prüfen lassen ob das Strafgesetzbuch betroffen wird.


    Falls nur ein Einspeisewechselrichter gesucht wird, würde ein einen rückspeisefähigen Antriebsumrichter empfehlen, wie ihn viele Unternehmen anbieten, wie z.B. das hier.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hi,


    nein es handelt sich um keine KWK geförderte Einspeisung. Das wäre wirklich Betrug!


    Ich hab eine PV-Inselanlage mit recht großen Speichern sowie einen Inselwechselrichter. Das Klappt momentan vom Verhältnis Rein-Raus ganz gut. Ich habe jetzt vor noch ein BHKW daran anzuklemmen. Daher dachte ich, man könnte vielleicht einen SMA Windy Boy 1100 LV daran anklemmen. Ich habe 24V Systemspannung. Also das würde schon recht gut passen vom Wechselrichter. Falls Energie überschüssig ist würde ich diese "einfach" einspeisen. Dadurch dreht sich ja mein regulärer Stromzähler langsamer.


    Die Frage ist nur, kann ich den Wechselrichter ohne Stromzähler, Einspeisevertrag ect. einfach reinklemmen ohne mir gedanken machen zu müssen das was auf mich zukommt? Ich meine es handelt sich hier ja um keine riesigen Mengen. Nur schafft mein Inselwechselrichter z.b. die Waschmaschine und den Haartrockner nicht gleichzeitig. Und immer schauen das nur eine Sache an ist, das find ich auch blöd!Würde man sich da irgendwie im strafbaren bewegen?


    Gruß

  • wenn sich der Bezugszähler rückwärts dreht, dann ist das nicht erlaubt. Aber auch wenn Du Strom dem EVU schenkst hab ich die Befürchtung, dass das anmeldepflichtig ist.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo,


    Aber auch wenn Du Strom dem EVU schenkst hab ich die Befürchtung, dass das anmeldepflichtig ist.


    Das denke ich auch, denn selbst eine Notstromanlage, die nur über einen Umschalter mit dem netz verbunden ist muß angemeldet werden. Hier schaut das EVU dann ob der Schalter allen Anforderungen entspricht.


    Aber ich denke, bei einem "Bauartgeprüftem" Wechselrichter wird sich der Aufwand in Grenzen halten, und dann ist man auf der sicheren Seite.


    Zitat

    wenn sich der Bezugszähler rückwärts dreht, dann ist das nicht erlaubt.


    Ach ja, und das EVU wird dann wohl einen Rücklaufgesperrten Zähler einbauen, da sind die recht eigen drin! ))))


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Moin,


    wir sind hier in Deutschland da muß alles irgendwie geregelt sein sonst gibts große leere Denkblasen in den Amtsstuben.


    Also primär gehts erstmal um die technische Sicherheit deiner "Einspeiseanlage".
    Hier greiffen die "Verordnungen zum Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz". Und da Du einen zertifizierten Wechselrichter mit ENS nehmen möchtest sollte das mit ein paar Formularen ans Netz zu bringen sein.


    ABER


    Sekundär gehts um die Vergütung Deines Eingespeisten Stromes, Du schreibst kein KWK?? Auch kein EEG??
    Dann wirds blöd, denn wenn die Vergütung in keinem Gesetz geregelt ist kommts auf den guten Willen deines Netzbetreibers an.
    Entweder Ihr findet einen Konsens und schließt einen Vertrag mit xxCent Vergütung oder Du kannst es vergessen. Wenn der Netzbetreiber Deinen Strom (kein EEG Kein KWK) nicht abnehmen will, dann kann er Dir den Netzanschluss verweigern.
    Einfach schenken geht nicht - wir sind wie gesagt in D.


    mfg