Eigenstromnutzung im MFH

  • Hallo Dachsfans,



    ich betreibe in einem MFH seit einem Jahr einen Dachs. Leider nutzen wir nur 5 % des erzeugten Stromes selbst, der Rest wird zu relativ ungünstigen Konditionen ins Netz eingespeist.


    Nun hatte ich die Idee, den selbst erzeugten Strom alle Wohnungen zur Verfügung zu stellen und nur noch den fehlenden Strom zentral für alle WE dazu zu Kaufen.


    Wer hat damit Erfahrung und kann mir da weiter Helfen?


    Die RWE hat meine Anfrage nicht gerade wohlwollend unterstützt und sieht nur Probleme und Risiken. Dieses will ich so nicht akzeptieren.


    Es wäre schön, wenn ihr mir euere Erfahrungen oder Tipps senden würdet.



    Vielen Dank



    Jürgen Wolthaus

  • Hallo Jürgen,
    ich habe den Mietern im Haus vorgeschlagen, dass sie den Strom zu meinem Einkaufspreis bekommen aber von der Grundgebühr befreit sind. Ich würde auch noch einer weiteren Reduzierung des Preises zustimmen. Ich habe einen Bezugs- und Einspeisezähler fürs Haus vom RWE. Dann habe ich noch geeichte eigene Zähler für die Abrechnung und neuerdings den Erzrugungszähler um den KWK-Zuschlag für den gesamten Strom zu erhalten (neues KWK-Gesetz). Das RWE kann diesen Umbau nicht verhindern, allerdings muss grundsätzlich jeder Verbraucher das Recht haben seinen Versorger frei zu wählen. Falls also ein Mieter nicht mitziehen möchte, kann aber sein Verbrauch aus den Zählerständen rechnerisch ermittelt werden. Aber warum sollte man nicht mitmachen, wenn es billiger wird.

    Viele Grüße

    Hololoy


    Senertec Dachs HR 5,3 kW (2004), PV 1: 10 kWp (2008), PV 2: 5 kWp (2009), PV 3: 3,75 kWp mit Eigenstromnutzung (2013), PV 4: 7,5 kWp mit Eigenstromnutzung (2015), Speicherakku stationär: 24V, 10kWh brutto (2010), Zero SR: 13 kWh (mobiler Speicher, 2016), Opel Ampera: 16 kWh (mobiler Speicher mit Wärmeerzeuger, 2013), ELCO Wärmepumpe AEROTOP G (Luft-Wasser, 2022)


  • Nun hatte ich die Idee, den selbst erzeugten Strom alle Wohnungen zur Verfügung zu stellen und nur noch den fehlenden Strom zentral für alle WE dazu zu Kaufen. Wer hat damit Erfahrung und kann mir da weiter Helfen?


    Vor zwei Jahren gab es dazu einen Vortrag von Christian Meyer, die Folien stehen im Downloadbereich.


    Man muss bei der Gestaltung der Verträge aufpassen, dass man als stromerzeugenden Heizungsanlagenbetreiber nicht zum Energiehändler wird, das betrifft im wesentlichen den Bezug und den Weiterverkauf des Reststromes. Ansonsten hat man noch das Ausfallrisiko, dass jemand seine Stromrechnung nicht bezahlt - aber das Mietausfallrisiko hast Du ja sowieso schon.


    Herr Meyer hat fix und fertige Vertragskonzepte in der Schublade liegen - die Beratung dazu lässt er sich natürlich bezahlen, aber dass ist es m.E. wert. Die Verträge sind schon mal auf Herz und Nieren vor der Bundesnetzagentur geprüft worden.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Bei den Vorträge von Hr. Meyer hat sich aber in der letzten KWK Gesetzestext grade zum Thema Hausversorgung einiges getan.
    Du hast auf jeden Fall das Recht nach dem Einspeise- und Bezugszähler deien eigenen Zähler zu setzen.
    Falls durch Ausscheren eines Mieters, der ja immer das recht auf einen anderen Lieferanten hat!!, der Umbau des internen Netzes zu aufwändig würde, hat man die Möglichkeit der "Bilanziellen Abrechnung".
    Aber das steht alles so im KWK Gesetz drin, und wurde hier auch schon mal besprochen.


    Ich biete meinen Mietern eine Bestpreis Abrechnung, das heißt sie können sich jeden Stromtarif aussuchen, bei dem Sie meinen besser da zu stehen.
    Ich rechne sie dann entsprechend ab, mit der Bestpreisabrechnung mache ich mir über ein Tabellensheet die "Arbeit" alle anderen Angebote mit durch zu rechnen,
    entsprechend bekommt er dann die Summe berechnet die evtl. günstiger als sein gewählter Tarif ist.
    Bisher hat sich keiner beschwert das er weniger zahlen musste..
    Bestpreis berechne ich anhand der Angebote des lokalen Versorgers und der gewählten Tarife des Mieters.
    Die Einrichtung in die Tabellenkalulation ist ja immer nur einmalig, bzw. ich muss halt 1x jährlich die aktl. Preise einpflegen.


    Die Rechnungen habe ich optisch an die Darstellung des ehemaligen Versorgers angepasst,
    es gibt dadurch weniger Rückfragen!


    Allerdings habe ich auch eine Liegenschaft in der ich den Mietern keinen Strom anbiete sondern voll einspeise.
    Die Gründe liegen ganz einfach in der Mieterstruktur....


    bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang


  • Ich biete meinen Mietern eine Bestpreis Abrechnung, das heißt sie können sich jeden Stromtarif aussuchen, bei dem Sie meinen besser da zu stehen.
    Ich rechne sie dann entsprechend ab, mit der Bestpreisabrechnung mache ich mir über ein Tabellensheet die "Arbeit" alle anderen Angebote mit durch zu rechnen, entsprechend bekommt er dann die Summe berechnet die evtl. günstiger als sein gewählter Tarif ist.
    Bisher hat sich keiner beschwert das er weniger zahlen musste..


    Das Problem ist IMHO weniger, welchen Stromtarif man seinen Mieter anbietet, sondern den (ggf. nicht-kooperativen) Energieversorger vor Ort davon abzuhalten, das Thema der Reststromversorgung genauer zu beleuchten. Wenn der spitz bekommt, dass ein Hausverwalter Strom einkauft und diesen an die Mieter weiterverkauft, fragt der eventuell nach der Zulassung nach EnWG. Insbesondere der Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung ist für einen kleinen Hausverwalter umständlich. Daher will man eher nicht in diese Kategorie rutschen, sondern es hat sich in der Vergangenheit als juristisches Konstrukt die Selbstversorgergemeinschaft herausgeschält, die halt keinen Energiehandel betreibt. Kann aber sein, dass mein Kenntnisstand hier schon wieder überholt ist.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Ich hab irgendwo im KWk eine Stelle gehabt in der BHKWs <50KW bei der Reststromversorgung von diesen "Manko" befreit sind.
    Natürlich finde ich den Absatz grade wieder nicht.
    Sobald ich den entsprechende Passus oder meine Fehlinterpretation finde,
    stelle ich die hier rein.


    Ansonsten gibt es immer noch dei Schönauer EWS, die ja ausdrücklich den Weiterverkauf erlauben.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang


  • Ansonsten gibt es immer noch die Schönauer EWS, die ja ausdrücklich den Weiterverkauf erlauben.


    Ein Punkt ist der, dass der Stromversorger, von dem der Reststrom bezogen wird, den Weiterverkauf gestattet. Ein anderer Punkt ist der, dass ein konkurrierender Stromversorger, von dem Du keinen Strom bezieht, bei der Regulierungsbehörde nach der Registrierung des stromweiterverteilenden Hausverwalters als Mini-EVU fragt.


    Für professionelle Anbieter wie für Contractoren ist das kein Problem, aber für einen einzelnen Vermieter ist das ein hoher administrativer Aufwand. Daher war mein bisheriger Kenntnisstand das der Umstand des "Stromhandels" am sattelfestesten vermieden wird, wenn man eine Selbstversorger-Gemeinschaft gründet, die keinen zugekauften Strom an dritte weitergibt.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)