Hallo,
ich bin neu in diesem Form und suche Informationenen über das Genehmigungsverfahren für ein Erdgas-BHKW.
Es handelt sich um ein mit einer Gasregelstrecke betriebenes BHKW mit 15 kW el.
So wie ich jetzt herausgefunden habe, fällt es nicht unter das BImSchG, da die Leistung < 50 kW el. ist.
Kann mir jemand sagen, wo dies schriftlich festgelegt ist? Vielleicht überlese ich es auch immer, aber ich konnte nichts in der BImSchG sehen.
Muss diese Anlage also nur die Grenzwerte aus der TA-Luft einhalten?
Die Anlage soll ein Prototyp für weitere Anlagen werden und soll folglich auf einem Prüfstand nach VP 109 geprüft werden.
Welche unterlagen sind für die Prüfung vom Erbauer der Anlage bereitzustellen?
Was ist mit der Elektrik der Anlage... muss sie von einem Meister abgenommen werden nach EMV oder der Niederspannungs-RiLi?
Ich freue mich auf eure Antworten!
Gruß Kriss