Zweiter öffentlicher E-Anschluss an Eigenheim, gemieteter Halle oder sonstigem Objekt möglich?

  • Hallo,


    meine BHKW Entwicklung und die notwendigen Versuche finden seit Jahren in einer gemieteten Halle statt. Nun bin ich fast so weit, dass die ersten Dauerläufe anstehen muss.


    Da ich nur einen Teil des Objektes gemietet habe, ist das mit der Einspeisung wahrscheinlich so nicht möglich. Entweder ich suche mir ein eigenes Objekt, oder es fällt mir was anders ein. Kann man beim Energieversorger prinzipiell einen zweiten öffentlichen Anschluss (bis 30kW) für ein Objekt beantragen?


    Über Infos würde ich mich sehr freuen.



    Gruß Markus

  • Moin Markus


    So einfach kann man dich nicht beraten, welchen Brennstoff nutzt du, wie möchtest du abrechnen nach EEG oder KWK , was für Elektr. Lastgänge sind in deiner Halle, was für eine therm. Lastprofil hast du in dem Objekt.


    Man braucht keine zwei Anschlüsse das kann auch mit einem gemacht werden, voraus gesetzt der Anschluss hat die erforderliche Leistung davon gehe ich mal aus.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo,


    ich nutze Biomasse zum einen mit geringer Dichte (Stroh, Gras...) und zum anderen mit "hoher" Dichte (Holz). Dieses wird thermisch zu einem brennbaren Gasgemisch aufgespalten und dann per Ottomotor verbrannt. Die derzeitige Versuchsanlage hat einen 4poligen 10kW Synchrongenerator dran (1500 1/min.) Da sollten derzeit etwa 7kW elektrisch möglich sein, Begrenzung durch Ottomotor, habe aber schon einen 45 kW Asynchronmotor 2polig da, wo mit einem etwas potenteren 4 Zylinder Ottomotor die 30 kW realiserbar wären. Auch die Brenngaserzeugung sollte zwischen 5..30 kW (dann elektrisch) mit der Pilotanlage machbar sein.


    Ich will nach EEG abrechnen, also alle Zuschläge außer KWK . Das soll dann später dazu kommen, wenn die Anlage einige 1000h gelaufen ist. Also die an sich so notwendige bezahlte Abwärmenutzung muss am Anfang teilweise entfallen. Wahrscheinlich werde ich mir was eigenes suchen (Sachsen Gewerbeort oder Bayern derzeitiger Wohnort) und damit das Anschlussproblem beseitigen.


    Wie sieht es überhaupt mit der Einstufung (EEG) einer neuartigen Anlage aus? Wer legt fest, was für meine Anlage zutrifft? Ich rechne eigentlich auch fest mit dem Technologiebonus. Kann man dann spätet KWK hinzu beantragen? Für mich ist jetzt einfach mal wichtig, dass ich längere Versuche fahren kann, und zum anderen die hohen Investitionen mal teilweise herein kommen. Auch sollte die bezogene Biomasse durch die Stromerlöse bezahlt werden.


    Ich weiss das es noch ein langer Weg sein wird, bis alles so läuft wie geplant. Über Tipps und Infos würde ich mich freuen.


    Gruß Markus

  • Moin Markus,


    10 kW ist nicht die Welt für einen Hausanschluß, das lässt sich technisch einfach lösen , ich gehe mal davon aus das du deinen engespeisten Strom für mehr ct/ kWh verkaufen kannst als dein Bezugstrom kostet, wenn das so ist macht die Eigennutzung keinen Sinn und weil du nach EEG einspeist .


    Technisch ist die Einspeiserei echt einfach, die Einspeisung wir mit einen Produktionszähler vor dem Bezugzähler angeschlossen fertigt ist.
    Rechtlich must du davon den Netzingeneur deines EVU überzeugen.


    @ Alikante, kannst du Markus nochmal die EEG Abrechnung erklären.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo,


    laut EEG gehe ich von folgender Basis aus:
    # bis 150 kWh 11,67 ct/kWh
    # Degression jährlich 1,0 %
    # Zuschläge: kumulativ:
    Zuschläge für Strom,
    # 2 ct/kWh der durch innovative Technologien erzeugt wird (Technologie-Bonus):
    # 6 ct/kWh der aus nachwachsenden Rohstoffen oder Gülle erzeugt wird. Der Bonus für nachwachsende Rohstoffe ist abhängig von der Leistung der Anlage.
    # 3,0 Cent der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird: 3,0 Cent pro Kilowattstunde (KWK-Bonus).


    In Summe sollte ich bei etwa 19,5..22,5 ct/kWh liegen. Ich will die ganze Bewirtschaftung über mein Gewerbe laufen lassen. Wie wird denn über haupt der Bereich MwSt. behandelt?

    Zitat

    ..Technisch ist die Einspeiserei echt einfach, die Einspeisung wir mit einen Produktionszähler vor dem Bezugzähler angeschlossen fertigt ist...

    Ich gehe mal davon aus, dass der "Produktionszähler" auf der Seite der "Steckdosen" angeordnet ist. Da ich mit 10..30kW Produktion deutlich über dem liege was ich verbrauche, bin ich nicht sicher ob dann der derzeitige Bezugszähler das mit macht (Rückwärtslauf???).


    Gruß Markus

  • hallo,markus


    ein zweiter Anschluss ist PRINZIPIEll natürlich möglich.
    du musst ihn halt selber zahlen. :thumbup:
    normalerweise müsste eine einspeisung in deinem speziellen fall auch möglich sein.Sprich einfach mit deinem vermieter,er wird sich wahrscheinlich sogar noch freuen.
    andere möglichkeit: du verkaufst ihm den eingespeisten Strom für mau,UND DU bekommst den strom auch noch bezuschusst.Musst du aber VORHER anmelden.
    frag einfach wenn noch was is`.
    ach ja, der EVU ist verpflichtet deinen Strom bevorzugt anzunehmen. begrenzung aber bis 30kw
    servus aus Bayern
    Guido

  • Hallo,


    hat jemand Erfahrung, was das Legen eines separaten E-Anschlusses vom EVU außer der Grundgebühr für einmalige Kosten nach sich zieht? Buddeln kann man ja natürlich einen Teil selber.


    Gruß Markus

  • hi markus,
    natürlich kannst du selber buddeln d.h. mind 60cm tief (frostgrenze)
    ich hoffe du hast keinen langen weg,ansonsten viel spass.
    die restlichen kosten musst du bei deinem EVU anfragen,kann ziemlich schwanken
    der mensch der das anschliesst (natürlich ein vielstudierter Ing. :wissenschaftler: )verlangt einfach unverschämt viel geld.
    aber warum redest du nicht mit deinem vermieter????


    gruss
    Guido

  • aber warum redest du nicht mit deinem vermieter????


    das muss er auch, wenn er buddeln will. Ich würd meinen Mietern ordentlich was auf die Mütze geben, wenn die einfach anfangen würden meinen Hof umzugraben. :strafe: Zudem glaube ich, dass der Antrag für einen Versorgungsanschluss im Haus vom Hauseigentümer (der, der im Grundbuch steht) zu erfolgen hat.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • hi bruno,
    du hast den nagel wieder auf den kopf getroffen. ||_
    natürlich muss markus mit dem vermieter sprechen.
    aber ich bin auch davon ausgegangen, dass markus wegen dem buddeln sowieso mit dem Vermieter redet.
    ich meinte nur in richtung stromaufnahme/abgabe. ;)

  • Hallo,


    danke für die Antworten und die angeregte Diskussion. Mit geht es nicht um das "Untergraben des gemieteten Objektes und auch des Umfeldes". Das der Vermieter dann das ganze beantragen muss klingt sehr logisch. Mir ging es prinzipiell um die Möglichkeit ein Objekt mit derzeit einem "Zähler", einen Hausanschluss wie bei Mietswohungen üblich um weitere öffentlich verrechnete Zähler zu erweitern.


    Wie sieht das ganze beim BHKW Contracting,Energiecontracting aus? Wie erfolgt da üblicher weise die Stomverrechnung? Wie sieht die elektrische Verschaltung da prinzipiell aus? Welche Zähler, welche Anschlüsse, wie wird üblicher weise abgerechnet, wer trägt das was? Bring der
    Energiecontracting - Anbieter den Anschluss dann "mit", trägt er den Anschluss von Installation, Grundgebühr...


    Über Infos würde ich mich freuen.


    Gruß Markus

  • hi,
    es bibt verschiedene zähler
    z.b. gleich der beste, und nicht dringend der teuerste ist der `zweistromzähler´.
    der zählt den strom der ´rein geht´und wenn du einspeist, wenn er ´rausgeht´.
    oder du musst eben zwei installieren.einen ´rein, und einen ´raus.
    dann,
    ob du eigenstrom verbrauchst und den rest einspeist, oder ob du alles selber verbrauchst, oder ob du den strom weiterverschärbelst oder, oder oder. ?(
    ruf einfach bei deinem EVU an. :thumbup:
    aber bis da hin solltest du dir überlegen, was du GENAU machen willst, sonst wirst du mit deinem EVU ewig telefonieren. :@@-(
    über die kosten kann und werde ich auch nichts genaues aussagen, man kann in dieser richtung ganz gut mit denen verhandeln.
    schau mal im www bei BAFA.de
    pfiat di
    guido

  • Hallo mglolbs,


    nur dass da keine Missverständnisse aufkommen:


    Zunächst mal hat jedes Haus normalerweise einen Hausanschluss von dem aus es in eine Hauptverteilung geht. Egal ob das ein Einfamilienhaus oder ein 70 WE Hochhaus ist. Maßgebend für diesen Anschuss ist die gesamte Anschlussleistung, will heißen, was wird voraussichtlich maximal an Stromlast gezogen und danach richtet sich der Querschnitt der Leitung ins Haus und die Dimmension der Hauptsicherung.


    Wird nun die Kundenanlage (so nennt sich die Hausinstallation) erweitert und es kommt zu einer wesentlichen Erhöhung der Anschlussleistung, so muss man den Energieversorger bzw. neuerdings den Netzbetreiber fragen, ob der vorhandene Hausanschluss diese Erhöhung verträgt, oder ob der Hausanschluss vergrößert werden muss (dickere Leitung und größere Sicherung).


    Das ganze hat nichts mit der Elektroverteilung im Haus zu tun. Wenn man bspw. in ein EFH ein kleines BHKW einbaut, dann müssen da in der Elektroverteilung wo im Moment ggf. nur ein Zähler eingebaut ist eben weitere 2 Zähler installiert werden und diese beim EVU angemeldet werden. Hier enstehen die Installationskosten von 2 Zählerplätzen (soweit keine mehr frei sind) sowie monatliche Zählergebühren, wenn der Betreiber nicht seine eigenen Zähler (nur geeichte sind zugelassen) verwendet. Eine Hausanschlussverstärkung ist bei einem kleinen BHKW nicht notwendig, da das BHKW im Stillstand fast keine nennenswerte zusätzliche Last aufnimmt und beim Betrieb den Anschluss in Einspeiserichtung nicht mehr belasten kann, als der Hausanschluss für den Bezug ausgelegt ist.


    Grüße


    Bruno

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