die BAFA empfiehlt, genehmigte Zuwendungsbescheide noch bis zum Oktober einzulösen, d.h. die Inbetriebnahme sollte bis dahin erfolgt sein. Damit kann die Auszahlung des Betrages noch dieses Jahr erfolgen (siehe Anlage).
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen