Strombörse vs. E.on

  • Also zur Gebäudegröße: Hotel Cafè Pension mit 17 Zimmern und Hallenbad + Privaträume
    Stromverbrauch aus dem Netz p.a.: ca. 7.000 kWh
    Stromverbrauch aus HKW p.a.: ca. 24.000 kWh
    Ins Netz geliefert p.a.: ca. 16.000 kWh
    selbst verbrauchten Strom vom HKW kann ich nur schätzen, weil wir keinen Eigenverbrauchszähler haben. Unsere Anlage wurde ca. ein halbes Jahr zu früh in Betrieb genommen. Deshalb bekommen wir nichts für selbstverbrauchten S |:-( trom
    Wir haben Tag- und Nachtstrom

  • nochmal ich,


    leider sind nur die ersten beiden Seiten gut lesbar
    ...evt wäre ein scan als .pdf günstiger???


    Nun gut,
    aber was sich hieraus lesen lässt,
    dass die im Prinzip nun wegwolln von der Leistungsmessung.
    Ich denke, dass ist nicht schlecht für Dich.


    der EEX-Preis, heist nicht, dass Du selbst an der Börse handeln musst,
    sondern der dort gehandelte Preis wird als "üblicher Preis" vereinbart.
    Das heisst, dass Du dann vom Netzbetrieber das pro kwh Effektiv bekommst
    ...und natürlich noch weiter Komponenten ;)
    Also das eon-Angebot (so wie ich es jetzt gelesen hab) mit seinen 3ct irgendwas ausschlagen...also Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und ab 01.07. dann auf die Regelung nach KWK-Gesetz (haben sie ja angeboten) bestehen.
    Dann sieht es für Dich wie folgt aus, Du bekommst
    - EEX-Preis
    der ist mitunter stark schwankend...liegt so grob bei 5ct/kwh
    - KWK-Zuschlag
    den bekommst Du weiterhin...in diesem Jahr für Dein Gerät nur noch 0,56ct/kwh
    - vermiedene Netznutzungsentgelte
    wenn ich das Preisblatt korrekt entziffert hab macht das 0,24ct/kwh
    Also summa sumarum irgendwas um die 6ct/kwh


    Bitte meine Einschätzung von anderen Forenmitgliedern bestätigen lassen


    Zitat

    Also zur Gebäudegröße: Hotel Cafè Pension mit 17 Zimmern und Hallenbad + Privaträume
    Stromverbrauch aus dem Netz p.a.: ca. 7.000 kWh
    Stromverbrauch aus HKW p.a.: ca. 24.000 kWh
    Ins Netz geliefert p.a.: ca. 16.000 kWh
    selbst verbrauchten Strom vom HKW kann ich nur schätzen, weil wir keinen Eigenverbrauchszähler haben.


    na viel schätzen braucht man ja nicht,
    wenn das Teil grob 7.000h läuft, produziert es rd. 37.000kwh
    minus 16.000kwh, die ihr einspeist, macht einen Eigen-Verbrauch von 21.000kwh.
    plus die 7.000kwh, die ihr eh noch aus dem Netz bezieht macht also einen Gesamtverbrauch von 28.000kwh


    Zitat

    Unsere Anlage wurde ca. ein halbes Jahr zu früh in Betrieb genommen. Deshalb bekommen wir nichts für selbstverbrauchten S |:-( trom


    Da wäre ich mir nicht sicher,
    bei den "neuen Bestandsanlagen" nach KWKG2002 müsst ich auch nochmal einlesen, ich glaub aber ihr würdet es bekommen. Meines Erachtens, aber nu den lächerlichen Zuschlagsbetrag den irh auch bei Einspeisung bekommt...also 0,56ct/kwh...da lohnt der Aufwand bestimmt nicht.
    Interessanter könnte sein,
    Dein Dachs ist mit über 50.000Bhs sicherlich schon auf dem Heimweg seines lebens.
    Wenn man eine alte Anlage modernisieren lässt (und da müsst ich auch nochmal nachlesen, wie es bei Eurer Anlage wäre) kann man u.U. in die neue Förderung rutschen. Das wiederum, könnte durchaus interessant sein, denn dann gibts 5,11ct/kwh für den gesamten erzeugten Strom.


    Die Öler, insebsonderer bei geringerer Eigennutzung sind nur noch mittelprächtig wirtschaftlich (wenn überhaupt)
    Hier wäre mal eine genaue Betrachtung bei Euch zu empfehlen, insbesonder auch in Bezug des Tag und achtstromes.
    Weiterhin, find ich die Masse der Einspeisung schon recht hoch, vielleicht kann man da noch ein wenig rauskitzeln, obwohl....bei "nur" 7.000kwh Bezug wirds wohl schwer.


    Wie schauts denn sonst aus?
    Ihr habt doch sicherlich noch einen Kessel, der zusätzlich Wärme erzeugt, oder?

  • Das gehört jetzt zwar nicht ganz zum Thema, aber der Dachs ist nicht auf dem Heimweg. Nachdem die Abgaswerte über 480 Grad und auch der Ölverbrauch anstieg, haben wir uns einen neuen Kolben mit Kolbenringen (da wir ja
    keine Kolbenringe extra bekamen) eingebaut. Bei dieser Gelegenheit schliffen wir die Ventile neu ein und ersetzten die Kolbenschaftdichtungen (ganz wichtig). Jetzt liegen die Abgaswerte bei 137 Grad. Dadurch pulvern wir nicht mehr so viel
    Heizöl zum Schlot hinaus.

  • Mit der Inbetriebnahme in 2001 fällt der Dachs unter eine neue Bestandsanlage nach KWK-G §5(1) Nr.2, d.h. die Zuschlagszahlung ist nicht der Rede wert und fällt ab nächstem Jahr sowieso weg.


    Zur Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht steht in §4:
    (3) Für den aufgenommenen KWK-Strom sind der Preis, den der Betreiber der KWK-Anlage und der Netzbetreiber vereinbaren, und ein Zuschlag zu entrichten. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gilt der übliche Preis als vereinbart, zuzüglich dem nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften, ansonsten nach den anerkannten Regeln der Technik berechneten Teil der Netznutzungsentgelte, der durch die dezentrale Einspeisung durch diese KWK-Anlage vermieden wird. Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. [..]
    (4) Die Verpflichtung zur Abnahme und zur Vergütung von KWK-Strom aus KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung größer 50 Kilowatt entfällt, wenn der Netzbetreiber nicht mehr zur Zuschlagszahlung nach Absatz 3 Satz 1 verpflichtet ist.


    D.h. bei größeren BHKW bleibt die Anschlusspflicht des Netzbetreibers bestehen, aber der BHKW-Betreiber muss sich irgendwann selbst um einen Abnehmer und um Preisverhandlungen kümmern. Bei Anlagen kleinergleich 50 kW ist der Netzbetreiber nach wie vor zur Abnahme und Vergütung verpflichtet.


    Die einzige Frage, die Du dir beantworten musst: Möchtest Du lieber mit dem Netzbetreiber einen festen (oder wie sind da die Anpassungsklauseln?) Strompreis für die Einspeisung vereinbaren, oder lieber den Börsenpreis für Grundlaststrom (schwarze Kurve) als Referenz nehmen, der quartalsweise angepasst wird?


    Bei 16 MWh Einspeisung wären das bei 50 €/MWh (= 5 ct/kWh) 800 Euro Vergütung pro Jahr. Eventuell kann man da mehr machen, indem die Selbstnutzung des KWK-Stroms erhöht wird - Stichwort stromgeführter (-optimierter), wärmegedeckelter Betrieb. Endkundenstrom kostet ~200 €/MWh (20 ct/kWh), d.h. 1000 kWh, die man von der Rückspeisung in den Eigenverbrauch schieben kann, bringen einen Mehrwert von 150 €.


    Bei 7000h Betriebsstunden im Jahr hat man zwar nicht viel Verschiebepotential, aber es wär ja schon gut, dass die Zeiten des Stillstandes möglichst dann auftreten, wenn auch der Strombedarf minimal ist. Prinzipiell geht das über einen Sensor am Hauptzähler, der dem Dachs bzw. einer übergeordneten (Heizungs)steuerung mitteilt, ob jetzt gerade viel oder wenig Strom gebraucht wird. Gegebenenfalls kann man einige Großverbraucher ohne zeitkritische Nutzung so steuern, dass sie immer dann laufen, wenn das BHKW Strom erzeugt und noch Reserven hat, d.h. einen Teil rückspeist.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo in die Runde!


    Wenn ich mir das so ansehe liegt der von der Eon angebotene Arbeitspreis für Einspeisung bereits über dem aktuellen Baseloadpreis vom Mai. _()_


    Da stellt sich mir die Frage wie das wohl weitergeht. ;(



    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo,


    Danke für die vielen Antworten. Haben mir sehr geholfen. Der Erfahrungsbericht, den firestarter gewünscht hat kommt noch, muss nur mal ein wenig Zeit dafür finden und meine Gedanken ordnen. An Dachstreiber: Ich denke die Börsenpreise gehen schon wieder hoch. 2007 waren die Preise auch schon mal im Keller. Baseload Preise 2007


    Grüße,


    Martin.