Name für Anschluss eines Gesamtsummenzählers

  • Hallo zusammen,


    in ca. 2 Wochen wird unser neuer Gasdachs installiert.


    Nun war zur Klärung des Zählerplatzes ein Mitarbeiter des EVU da. Wir haben dann zusammen die Aufteilung der Zähler in die einzelnen Felder besprochen.
    Es soll ein Gesamtsummenzähler installiert werden, durch den wir den gesamten Zusatzstrom beziehen werden. Alle Einzelzähler werden entfernt. Den Stromverbrauch der einzelnen WE's rechne ich dann mit den Bewohnern ab, d.h. ich verkaufe diesen den Strom.


    Es handelt sich bei meinem Haus um ein Mehrfamilienhaus, in den wir z.Zt. als Grossfamilie leben (3 Generationen unter einem Dach). Das Haus (und demnächst der Dachs) gehört mir. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch mal eine WE in Zukunft vermietet wird.


    Nun meinte der Mitarbeiter des EVU , ich solle mich mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen, damit wir festlegen, wie der Anschluss des Gesamtsummenzählers offiziell heissen soll. Auf Nachfrage von mir, warum das so wichtig sei, meinte er nur, dass es später keine Probleme gibt!?!?


    Hat jemand 'ne Ahnung, was der Mitarbeiter des EVU damit meinte?
    Habt ihr irgendwelche Vorschläge, wie der Anschluss zu bennen ist? Ich dachte da z.B. an "Strom Gesamtsummenzähler Ort, Strasse, Hausnummer".


    Vielen Dank für Eure Anregungen!
    Gruss
    Serpiano

  • "Strom Gesamtsummenzähler Ort, Strasse, Hausnummer"

    Moin serpiano,


    das ist soweit schon richtig ABER da steht ja auch immer ein Name dazu. Im Normalfall ist das der Anschlussbesitzer = Hauseigentümer.
    Wie der Servicetechniker schon richtig gesagt hat solltest Du das mit deinem Steuerfuzzi klären denn da hängt ja noch mehr dran. Du willst ja sicherlich auch Strom an deinen VNB Verkaufen, auch dafür wird der Name und die Steuernummer des "stromerzeugers" benötigt.

  • Moin alikante,


    danke für deine schnelle Anwort.


    Natürlich möchte ich den Strom verkaufen, aber ich dachte, dass das nur eine Sache (Vertrag) zwischen Hauseigentümer/Vermieter und den Mietern ist.
    D.h. ich würde versuchen, den Preis des EVU's zu verrechnen. Der Preis ist dann natürlich Verhandlungssache.


    Aber ich glaube ich werde doch mal einen Termin bei einem Steuerberater machen, damit da nichts schief läuft.


    Gruss
    Serpiano

  • Du wirst auch einige Verträge mit dem VNB eingehen müssen. Denn wenn Dein Dachs mehr Strom produziert als deine Mieter in diesem Moment verbrauchen lieferst Du ja ins Netz des VNB.
    Es sei denn Du bekommst nen saldierenden Zähler _()_ , aber Da bin ich nicht Firm.


    Frage an die Spezies - gibt es schon saldierende Zähler bzw. ist das nun rechtlich möglich??

  • Hallo Serpiano,


    Es soll ein Gesamtsummenzähler installiert werden, durch den wir den gesamten Zusatzstrom beziehen werden.


    Kläre auch mit Deinem Stromlieferanten ab, ob Du den bezogenen Strom im Hause weiter verteilen darst (verkaufen).
    Denn hierduch wirst Du zum Unternehmer und musst dann evtl. den Gewerbetatif bezahlen. Dieser kann höher als der bisherige sein.


    Gruß

  • Alles erklärt in neuen KWK §8
    Einfach hier mal nach suchen.


    Auch der Bezugstrom darf weitergegeben werden, selbst wenn das EVU das nicht möchte.
    Jedenfalls bei uns kleinen Pissern....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Bernd,


    schön wäre es. Ich habe andere Erfahrungen gemacht. Da gilt es die Verträge genau zu lesen. Kurz gesagt, mein alter Stromlieferant hat dies trotz ausgiebiger Diskusion nicht erlaubt und wollte 2 ct/kWh mehr haben als bisher. Soll ich mit dem Stromanbieter vor Gericht gehen ???


    Ich habe den Stromlieferant gewechselt und den Strom dann noch billiger bekommen als bisher. Allerdings kein Strom aus Wasserkraft.


    Gruß

  • Christian Meyer hat empfohlen, für den Reststrombezug die EWS zu nehmen, die sehen das etwas gelassener und wollen auch keine Lastgangmessung, bei der man im Zweifel einen hohen Leistungspreis zu zahlen hat.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • @Josef


    Ich habe gerade mit meinem EVU gesprochen.
    Es ist so, wie du gesagt hast: Dadurch, dass ich den Strom an die Mieter verkaufe, bekomme ich für den Strom, den ich noch beziehen muss, wenn das BHKW nicht läuft, nur den Gewerbetarif. Dieser ist "nur" 0,6 Ct/kWh teurer.
    Bisheriger privater Tarif ist 15,66 Ct/kWh, neuer Gewerbetarif wäre 16,2 Ct/kWh (natürlich noch + MWSt).


    Was bezahlst du denn für deinen Strom, den du noch zusätzlich beziehen musst und wo beziehst du diesen?


    Gruss
    Serpiano

  • @ Serpiano,



    das ist so eine Sache mit dem bezogenen und weiterverkauften Strom. Bei EWS ist es erlaubt. Wurde mir so auch von EWS bestätigt. Meinen Versorger habe ich darauf angesprochen, hatte aber den Eindruck, dass ihm der Vorgang nicht so ganz klar war. Im Begleitschreiben bei der letzten Preiserhöhung, meinte ich jedoch gelesen zu haben , dass der Weiterverkauf nicht erlaubt ist. Also für mich mich eine nicht ganz eindeutige Sache. Einfach günstigen Anbieter im Internet suchen und weiteres telef. klären.


    Gruß