Ein unsägliches Urteil in Freiburg!
in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wird darauf hingewiesen, dass für den Einbau eines Blockheizkraftwerkes ein Mehrheitsbeschluss nicht ausreicht. Es würde sich lt. dem Urteil nicht um eine Modernisierung bzw. Instandhaltung handeln, sondern um eine bauliche Veränderung. Das brisante an dem Urteil und hier möchte ich Finanztest zitieren: "Ein Sachverständiger kam jedoch vor Gericht zu dem Ergebnis, dass das Blockheizwerk viel teurer als die bisherige Anlage sei, es keine großen ökologischen Vorteile bringe und keine technische Verbesserung gegenüber der früheren Heizung darstelle."
Das Urteil hat das Aktenzeichen: 1 UR II 143/06
Da der Beitrag kommentarlos nur die Tatsachen des Urteils darstellt, erwäge ich einen Leserbrief an die Zeitschrift zu senden.
Grüße
Bruno