WEG - unsägliches Urteil des Amtsgerichts Freiburg

  • Ein unsägliches Urteil in Freiburg!


    in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest wird darauf hingewiesen, dass für den Einbau eines Blockheizkraftwerkes ein Mehrheitsbeschluss nicht ausreicht. Es würde sich lt. dem Urteil nicht um eine Modernisierung bzw. Instandhaltung handeln, sondern um eine bauliche Veränderung. Das brisante an dem Urteil und hier möchte ich Finanztest zitieren: "Ein Sachverständiger kam jedoch vor Gericht zu dem Ergebnis, dass das Blockheizwerk viel teurer als die bisherige Anlage sei, es keine großen ökologischen Vorteile bringe und keine technische Verbesserung gegenüber der früheren Heizung darstelle."


    Das Urteil hat das Aktenzeichen: 1 UR II 143/06


    Da der Beitrag kommentarlos nur die Tatsachen des Urteils darstellt, erwäge ich einen Leserbrief an die Zeitschrift zu senden.


    Grüße


    Bruno

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  • dass es sich evtl. um eine bauliche Veränderung handelt kann ja durchaus sein. Aber dass ein sachverständiger Gutachter, also einer mit Sachverstand, behauptet, dass ein BHKW weder ökologische Vorteile noch eine technische Verbesserung bringt ist der Gipfel.


    Grüße


    Bruno

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  • tzzz,


    das ist ja wohl ein Unding
    Gut, obs techisch ...also rein Gebäudemäßig...eine Verbesserung darstellt??? Im Grunde machts ja auch nur Wärme
    aber das halt nicht schlechter


    Aber in der Gesamtheit
    und natürlich in ökologischer Hinsicht ist es doch wohl wirklich der Bringer
    Ich verweise gerne wieder auf die gemis-Studie, die umfassenste Studie u.a. zu Energieverbräuchen und den vorgelagerten Prozessen. Da kommen kleine BHKWs sogar besser weg, als einige regenerative ! und das selbst wenn sie fossil betrieben werden.


    Also nee,
    das Urteil besser gesagt der Sachverständige ist doch wohl nur voll daneben. Bei sowas sollte auch gleich der b.kwk aktiv werden. Das Urteil ist ja schon Rufschädigung.

  • Das ja der absolute Hammer! Ich verstehe in manchen Dingen unsere Rechtsprechung eh nicht mehr, aber das Urteil ist die Spitze!!


    Der Herr Gutachter sollte sich sein LEHRGELD wiedergeben lassen! Stellt Euch vor dieser Gutachter muß jährlich einige Bioenergie BHKW begutachten, an das Ergebnis wage ich nicht zu denken.


    oebuba

  • Hey Leute! Ein Sachverständiger muss ja nur irgendwie Bescheid wissen.
    Wenn schon Energieberater sich teilweise nicht auskenne, keine Wunder.
    Ich denke Mal das der "Gutachter" aus dem Heizungsbauermeter kommt,
    das dann solch ein Gutachten rauskommt ist kein Wunder.
    Denn schließlich wurde einem Mitglied seiner Innung ein Auftrag einer heizungsanlagenerneuerung entzogen,
    da muss man doch als unabhängiger "Gutaachter" was gegen machen!!!


    Falls jemand auf die Idee kommt ich würde hier einen vereidigten Gutachter verunglimpfen,
    weise ich auf die nachträgliche setzung in Konjunktiv hin....
    Nur so als Vorsichtsmassnahme.
    Sonst bescheinigt mir noch eine anderer Gutachter das ich den beleidigt hätte....

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Markus,


    die Diskussion geht dort am Thema vorbei. Es wird zutreffend kritisch über den Einsatz von zu großen Anlagen in Einfamilienhäusern gesprochen. Im vorgenannten Urteil geht es um ein Mehrfamilienhaus, in dem der Gutachter lt. Urteil von einer Laufleistung von 8.000Bh/a innerhalb von 15 Jahren gegenüber einer Brennwertheizung schlechter rauskommt.


    Grüße


    Bruno


    PS: Sobald Dir das Gutachten vorliegt, wäre ich an einer Nachricht sehr interessiert.

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  • Hi,



    Zitat

    Die geht in eine ganz andere - nämlich sehr KWK-kritische - Richtung.



    dort gibt es ja auch einen selbsternannten "Sachverständigen" der mit "Sachverstand" den Murks anderer begutachtet, aber selber noch schlimmer murkst :P;)



    Gruß
    Tom

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 13,3 kWp, Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität :saint:

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  • Hi Bruno,


    hast du von der Zeitschrift wo das Gutachten des "Sachverständigen" enthalten war, schon eine Antwort bekommen??
    Du hattest die doch angeschrieben deswegen.


    Gruß
    Tom

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  • Hi Tom,


    kam leider nur das übliche Blabla. Vielen Dank für Ihre Stellungname, sie wurde an den entsprechenden Redakteur weitergeleitet...


    Einzig ein Satz war wohl nicht standardmäßig, dort ging es drum, dass sie sich wenn sie bei dem Thema Infobedarf haben, sich wieder melden.


    In der folgenden Print-Ausgabe war natürlich auch nix zu lesen.


    Grüße


    Bruno

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  • ...nach dem Motto: was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht. So ist es mit Gutachtern, Sachverständigen und Energieberatern, ohne eine pauschale Verurteilung auszuteilen. Denn es gibt schon Füchse ... ja hellwache Köpfe auch in dieser Gilde, nur halt leider im einstelligen Prozentbereich. Ähnlich ist es mit dem normalen Heizungsfirmen, alles nach Standart... nur nicht mal das eigene Hirn nutzen, obgleich es auch da absolute Füchse gibt. So richtig wach werden die erst, wenn Öl und Gas mal 2 Euro kosten.


    Warum schickt nicht mal jemand so einen "Sachverständigen" in ein Kohlekraftwerk um mal auszurechnen, was nach Subvensionen, unendlich Dreck in der Luft und den ganzen anderen Verlusten heraus kommt... das wäre doch mal interessant... oder?

  • Oh oh Titus, ne das geht nicht! Schließlich sind die ja als Altersruhesitze für unsere Politiker geschützt.
    Also wirklich, wie kannst du nur auf solche abstrusen Gedanken kommen.
    Schäm dich!


    Du willst doch nicht Äpfel mit Birne vergleichen??
    Nicht das du noch auf den Gedanken kommst das man mit der verklappten Energie der großen 4 die BRD kompeltt ganzjährig heizen könnte!
    Alleine diese Energie könnte unsere Co2 Bilanz glatt um 50% senken, mal so grob geschätzt.
    Aber das ist halt nur den Großen vorbehalten, die kleinen Kinder (Bürger) dürfen sowas unter schwerster behördlicher Drohung nicht mal Ansatzweise.


    Also du mit deinen Ansichten hast mich wieder Ereinnerungtechnisch in eine völlig falsche Richtung gebracht,
    das sollte behördlich verboten werden schlecht über die Politiker und deren Altersgaranten zu denken!
    Naja vielleicht kommt beim BHKW Forum ja auch irgendwann das große Stopschild beim Surfen..... :@@-(

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo zusammen,


    es ist zwar unmöglich, was da so an Sachverstand rumgeistert, jedoch erlebe ich das täglich. Fachplaner, Architekten und Ingenieure, die Wärmeschutznachweise erstellen, besuche ich regelmäßig, um in Sachen BHKW aufzuklären. So passiert es regelmäßig bei Neubauten, dass der Wärmeschutznachweis einen Pelletkessel enthält, obwohl ein BHKW kostenmäßig und von der Gesamtanlagenaufwandszahl her deutlich günstiger ist, geschweige denn die Wirtschaftlichkeit. Weder die hochbezahlten TGA- Planer, noch die Statiker, die den Wärmeschutznachweis erstellen, wissen überhaupt, dass ein BHKW in der Berechnungssoftware enthalten ist. Wenn dann ein BHKW im Nachweis einkalkuliert ist, passt das sehr gut. Die technische Umsetzung über den Fachplaner stellt dann die nächste Hürde da.


    Da müssen wir noch sehr lange sehr dicke Bretter bohren oder noch ein Planungsbüro eröffnen.


    Viele Grüße, G109