Hallo Ihr Dachsfreunde,
als Vermieter und Stromverkäufer für Mieter werde ich durch das Finanzamt darauf hingewiesen, dass ein Vorsteuerabzug nur in der Höhe erfolgen kann, wie die anteiligen Anschauffungskosten des Dachs der Stromproduktion und dem Verkauf von Strom zuzuordnen sind. Der Verkauf von Wärme ist nur als Nebenleistung der Vermietung nicht umsatzsteuerrelevant und daher auch nicht vorsteuerberechtigt. Ist jemand als Vermieter und Lieferant von Wärme ebenfalls in dieser Situation? Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Herzlichen Dank für die Rückmeldung.