Wenn ihr wollt sprecht eure zuständigen HZAs an.
Argumentationskette wäre:
1. Lion ohne Lineator ist momentan auch als KWK erstattungsfähig.
2. Die Spitzenlastheizung ist FEST verkoppelt mit dem BHKW und nicht ohne die Steuerung des BHKWs lauffähig.
3. Ist also ein integraler Bestandteil des BHKWs, da nur als 2.te Brennerstufe des BHKWs zu sehen.
4. Wirkungsgrad der Anlage liegt dann immer noch über den 70% Wirkungsgrad.
Es kann natürlich passieren da dann das TÜV-Gutachten nicht mehr greift, das ein entsprechender Nachweis gefordert wird.
Entweder Gerätespezifikationen oder eher zwischengeschaltete Mengenmesser für Verbrauch und Energieerzeugung.
Wenn jemand das durchbekommen hat bitte sofort hier posten!