Alten KWK Bonus (2CT) beantragen?

  • Hallo Forengemeinde,


    kann ich den alten KWK Bonus von 2Ct noch beantragen? Unsere BHKWs sind Ende 2006 an Netz gegangen, fahren nach EEG mit Pflanzenöl. Haben aber wegen einiger Probleme damals den KWK Bonus nicht beantragt. Deshalb kann ich den alten KWK-Bonus von 2 Ct auch jetzt also 2009 für die BHKWs noch beantragen oder geht nur noch der neue mit 3Ct, nur muß man hier alles durch ein Umweltgutachten was wieder eine Menge Geld kostet usw beantragen, dieses Gutachten muß man anscheinend jedes Jahr wiederholen.


    Würde mich über einen Antwort freuen!!!


    MFG


    Frost

  • Moin Frost,


    also wie groß sind Deine Anlagen denn und aus welchem grund wurde der KWK Bonus verwehrt?? Konntet Ihr die verwendung der Wärme nicht nachweisen??


    Ein Gutachten ist soweit ich weiss nur über einer bestimmten Leistung nötig, das Gutachten ist aber nur einmalig Nachzuweisen genau wie das Datenblatt des BHKW (da ändert sich ja nix).


    Im übrigen bin ich der Meinung das die alten Abrechnungen nicht mehr geändert werden können, ausser evt. Du hast Fehler beim ausfüllen der Abrechnung gemacht. Damit sind die 2Cent für Dich verloren - oder ist die 2008er Abrechnung noch nicht raus??


    mfg

  • alikante


    haben 2 bhkws an einem standort einmal ein mercedez mit 150 kw einspeisung, dann einem man mit max 320kw einspeisung.


    uns wurde der KWK bonus nicht verwehrt. wir haben ihn nur bis jetzt nicht beantragt weil wir einige probleme mit unsere anlage hatten und noch einiges umbauen mußten. ich meine gelesen zuhaben das das umweltgutachten jedes jahr wiederholt werden muß und natürlich ist es dann mit vielen kosten verbunden. gibt es einen link? wo man sich das nachlesen kann?


    mfg


    frost

  • Bei deinem VNB kannst Du die Anträge und Merkblätter dazu herunterladen.


    Wieso hat das Umweltgutachten Einfluss auf den KWK Zuschuss??


    Mein VNB verlangt über 2MW den Nachweis per FW308.


    Unter 2MW gilt das Datenblatt des BHKW und die dort angegebene Stromkennzahl als Nachweis.


    Von einem Umweltgutachten steht nix in der Nachweisführung, lediglich Art und Datum der Anlagengenehmigung(Baugenehmigung) muß eingetragen werden.


    http://www.envia-netz.de/data/06_Jahresnachweis_Biomasse.pdf

  • alikante


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    Ab dem 1. Januar 2009 erhöht sich der KWK-Bonus auf 3,0 Cent/kWh. Der Anspruch besteht aber nur dann, wenn „...es sich um Strom im Sinne von § 3 Abs. 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes handelt und (...) eine Wärmenutzung im Sinne der Positivliste Nummer III (...)“ aus Anlage 3 EEG (neu) „vorliegt oder durch die Wärmenutzung nachweislich fossile Energieträger in einem Umfang der fossilen Wärmenutzung vergleibaren Energieäquivalent ersetzt und die Mehrkosten, die durch die Wärmebereitstellung entstehen, nachweisbar sind und mindestens 100 Euro pro Kilowatt Wärmeleistung betragen.“ Zum Nachweis des Anspruches auf den KWK-Bonus ist ein Gutachten durch einen Umweltgutachter zu erbringen.


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    http://www.tfz.bayern.de/biokraftstoffe/31857/


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    oder hab ich mich da total verlesen? brauche ich erst für über 2MW einen nachweis über einen umweltgutachter?


    also würde ich dann ja mit 3 ct besser fahren oder?



    MFG


    Frost

  • Also obiger Link gibt genau das wieder was ich schon geschrieben habe


    "für serienmäßig hergestellte KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 2 Megawatt geeignete Unterlagen des Herstellers vorgelegt werden, aus denen die thermische und elektrische Leistung sowie die Stromkennzahl hervorgehen."


    Diese Regelung ist aus dem EEG 2004 übernommen. Neu ist das es eine Positivliste für die genutzte Wärme gibt - aber bei Beheizung von Wohnraum gibts da auch keine Probleme.


    Mfg


    PS Deine Fragestellung ist mir immer noch suspekt - Du wirst für die zurückliegenden Jahre keinen KWK Bonus mehr erhalten weder 2Cent noch 3Cent.
    Erst mit der Jahresabrechnung 2009 kannst Du den KWK Bonus 2009 -also 3Cent- beantragen und nur für die in 2009 erzeugte Wärme. Du mußt dazu den Nachweis erbringen das deine BHKW mit Brennstoff von der Positivliste betrieben wurden sowie die erzeugte Wärme einer Nutzung nach Positivliste zugeführt wurde.
    Oder wenn das nicht zutrifft kann Dir ein Gutachter den Klatterratatsch von wegen Verdrängung fossiler Brennstoffe unterschreiben.

  • alikante


    was bedeutet nun KWK anlage und eeg anlage?


    nun ich habe es bisher so verstanden. KWK anlage: ich erzeuge strom. z.b 10kw in der stunde. nun bekomme ich auch für diese 10kw strom auch 10kw wärme vergütet oder? also strom=wärme richtig? nicht mehr nicht weniger. dafür braucht man dann angeblich auch keinen wärmemengenzähler.


    eeg anlage z.b anlage produziert 10kw strom in der stunde aber 15kw wärme. dann bekomme ich doch dafür 10kw strom vergütet und 15kw wärme. richtig? hier wird dann ein wärmemengenzähler vorgeschrieben.


    so laut eeg 2009 muß es sich dann um einen KWK anlage handeln, oder? also strom=wärme. aber was passiert wen meine anlage mehr wärme macht als strom? bekomme dann ja die überschüssige wärme nicht vergütet. wiederrum ist in frage zustellen was diese positivliste angeht. wird dort halt genau ausgerechnet was du z.b für 1 ferkel an wärme benötigst. wird nur dann diese vorgabe vergütet? ( was dann ja anscheinend durch einen umweltgutachter festzulegen ist), was ist wen mehr wärme gebraucht wird, weil es sich um einen alten stall handelt wo sagen wir mal 5kw pro ferkel gebraucht werden.? Eigenverlust?


    nun deshalb meine frage. die 2 ct rentieren sich besser, wen eine anlage mehr wärme produziert als strom. deshalb würde ich lieber die 2ct beantragen als 3ct. weil es dafür wiederum kein umweltgutachten nötig ist ( kostet immerhin auch geld).


    habe auch nicht behauptet das ich den KWK bonus für die zurückliegenden Jahre haben will. möchte einfach nur wissen, ob ich im jahre 2009 noch die möglichkeit habe die 2ct vergütung zu bekommen ( würden für unsere anlage erstmalig den KWK bonus beantragen, als eeg anlage). oder greift bei unserer im jahre 2006 in betrieb gegangene anlage auch das eeg 2009 das ich nur noch nach KWK 3 cent beantragen kann mit allen dazugehörigen gutachten usw?


    Kann mich aber auch total geirrt haben.... würde daher um Aufklärung bitten!!!!!


    P.S.: Mit was betreibst du dein pflanzenöl BHKW?


    P.S.S.: Was würde z.b passieren, da wir ja 2 BHKW´s an einem Standort haben. 1 BHKW an einem neuen Standort setzten würden. Gilt da nur das EEG 2009 (Pflanzenöl BHKWs nur bis 150KW Nawarro, KWK 3 CT)? Oder gilt da ebenfalls noch das EEG 2006? Bzw. die In Betriebnahme des Generators? Was würde z.B passieren wen ein Motor und Generator einen totalschaden haben? Und diesen Austauscht durch einen neuen Motor und Generator, wirkt hier dann sofort das EEG 2009? Oder ist es das alte? Wie gesagt die erst Inbetriebnahme war ende 2006.


    MFG
    Frost

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  • Um Himmelswillen mir wird ganz flau im Bauch.


    Ihr betreibt seit 2006 zwei solche "Klopper" von BHKW und jetzt in 2009 solche Fragen _()_ _()_ _()_


    Also erstmal ganz ruhig bleiben.


    Das EEG 2009 hat das EEG 2004 abgelöst - es kann nur noch nach EEG 2009 vergütet werden!!! Es gibt Übergangsregelungen aber die dürften für Euch nicht zutreffen, da gehts zb. um Kokosöl etc.


    Deine Unterscheidung zwischen EEG und KWK ist nicht richtig!!!


    Die Kraft-Wärme-Kopplung ist der Oberbegriff für Technologie um gleichzeitig Strom und Wärme am Verbrauchsort zu produzieren. soweit OK


    Das KWKG ist ein Gestz und regelt die Vergütung für Strom aus BHKW die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.


    Das EEG ist ein Gestz und regelt die Vergütung für Strom zb. aus BHKW die mit nachwachsenden Brennstoffen betrieben werden. wie bei Dir und mir.


    Der Anteil der ausgekoppelten Wärme ist nur von der eingesetzten Technologie abhängig - bei Motor BHKW 0,5 (1Teil Strom , 2Teile Wärme) dabei ist der Brennstoff relativ Wurscht.


    für Deine weiteren Fragen muß ich erstmal ein Bier aufmachen und mir die Positivlisten ziehen - bis denne.




    mfg

  • OK... lassen wir das einfach....


    Ich denke wir reden am Thema vorbei......


    was das Jahr 2006 angeht und die beiden BHKWs... willst du nicht wissen was wir schon alles erlebt haben.... was für ein ärger..... weil selbst das EVU (meinchmal) nicht weiß was überhaupt sache ist. und das sind nunmal fragen die ich finde wichtig sind... weil es um SEHR VIEL GELD GEHT. DA ZÄHLT NUNMAL JEDE KW und CENT.


    Und wie bereits am Anfang geschrieben---> Pfanzenöl BHKW .


    MFG


    Frost

    Einmal editiert, zuletzt von Frost ()

  • Nun mal nicht gleich die Flinte ins Korn werfen - habe auch einiges mit meinem BHKW durch.


    Das es PÖL ist macht die Sache einfacher - hatte schon bange hier noch die Prozesswärme auseinanderpflücken zu müssen.


    Für Deine Frage ist es aber von großer Bedeutung was Ihr mit der Wärme macht, also bitte um Info.


    und folgendes dokument kannste auch mal lesen, dann wird die sache klarer


    http://www.eon-avacon.com/Cms/…t/Downloads/KWK-Bonus.pdf


    Welches Öl fahrt Ihr??


    Nochmal zum EEG - auch für Altanlagen wurde die Vergütung im EEG2009 neu geregelt!!!


    mfg

  • Anbei die Lösung:


    Ihr habt zwei Pflanzenöl BHKW 150KW+320KW = 470KW damit kommt Ihr nicht über die 2MW Grenze. Deshalb gilt EEG2009 Alage3 Absatz 1. Satz 1
    „Der Anspruch auf den KWK Bonus besteht wenn es sich um Strom im Sinne des §3 Abs.4 KWKG handelt“
    KWKG §3 Abs.4
    „ KWK-Strom ist das rechnerische Produkt aus Nutzwärme und Stromkennzahl der KWK-Anlage. Bei Anlagen, die nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr verfügen, ist die gesamte Nettostromerzeugung KWK-Strom.“


    Folgende Erklärung dazu:


    Der KWK-Bonus wird gezahlt, wenn es sich um Strom im Sinne von § 3 Abs. 4 KWKG handelt und dem Netzbetreiber ein entsprechender Nachweis darüber vorliegt.
    Als Nachweis ist bei serienmäßig hergestellten Anlagen mit einer Leistung ≤ 2 MW eine Bescheinigung des Herstellers ausreichend, aus denen die elektrische Leistung, die thermische Leistung und die Stromkennzahl hervorgehen.(Datenblatt)



    Ihr hättet also auch die letzten Jahre den Bonus ganz einfach bekommen können!!!



    Mfg

  • Moin Moin, nochmal ich.


    ich habe ein beklemmendes Gefühl wenn ich den Anhang 3 Absatz 1 zum EEG 2009 lese.


    Das Wörtchen "und" zwischen Punkt 1. und 2. ist mir nicht geheuer X(


    Wenn ich den Absatz in Zusammenhang lese und so deute wie ich das in der Schule gelernt habe, dann wird jeder EEG BHKW´ler für die jahresabrechnung 2009 einen Gutachter bezahlen müssen.


    Dass kann doch nicht richtig sein!!
    Bitte kneift mich mal einer. Es wäre ja totaler Wahnsinn wenn hier alle BHKW Größen - ungeachtet ob damit nur ein Häuschen oder ne ganze Industrieanlage beheizt wird - in einen Topf geworfen werden.
    Hat uns hier die deutsche Bürokratie an der Nase geführt?? Bitte belehrt mich eines besseren.
    Mfg

  • Na Du hast da ja tolle Neuigkeiten zu Ostern! - Aber kneifen wird da wohl nicht reichen. Ich kann das auch nicht anders interpretieren. Aber vielleicht ist das als ABM-Maßnahme in Zeiten der Rezession gedacht??
    Aber Spaß beiseite, ich würde mich schriftlich bei der für die Bewilligung zuständigen Stelle danach erkundigen, und schon mal Ausschau nach 'Umweltgutachtern' halten.



    Denkmaler