Hallo AxelF,
ganz Deiner Meinung, Gesetzesinterpretation ist mein tägliches Geschäft, auch wenn ich häufig weis was gemeint ist, weil es Verwaltungsanweisungen oder Höchstrichterliche Entscheidungen gibt, so ist noch lange nicht alles "ausinterpretiert". Die meisten Gesetze werden geschrieben, ohne dass man alle Konsequenzen daraus ersieht, manche Gesetze sind da sogar wegen Zeitmangel beim erstellen recht schlampig gemacht. Die müssen und werden interpretiert. Das Thema gebrauchte Dachse ist für die BAFA ein nach deren Aussage neues Thema, daher wird es sicher in nächster Zeit von deren Seite Klarstellungen dazu geben. (Spätestens wenn einer meint er müsse sein Recht auf Zuschuss für einen Gebrauchten einklagen)
@Dachsfan
Wenn man den Antrag genau liest, geht aus keinem Detail hervor, dass es eine neue Anlage sein muss, auch wenn ich es oben hineininterpretiert habe Ausserdem auch der Begriff neue Anlage lässt wieder Interpretationsspielräume. Ich kenne beispielsweise einen Hotelier hier in der Gegend, welcher sich vor ein paar Jahren ein paar Dachse hat liefern lassen, die wurden aber nie in Betrieb genommen. Wenn die nun angemeldet werden, dann kann man ohne schlechtes Gewissen im Antrag ankreuzen erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes, aber eine neue Anlage ist es nicht, oder würde irgendjemand hier den aktuellen Neupreis für einen Jahrealten Dachs bezahlen, auch wenn er nie gelaufen ist?
Grüße
Bruno