BAFA-Zuschlag bei Altanlagen

  • Hallo AxelF,


    ganz Deiner Meinung, Gesetzesinterpretation ist mein tägliches Geschäft, auch wenn ich häufig weis was gemeint ist, weil es Verwaltungsanweisungen oder Höchstrichterliche Entscheidungen gibt, so ist noch lange nicht alles "ausinterpretiert". Die meisten Gesetze werden geschrieben, ohne dass man alle Konsequenzen daraus ersieht, manche Gesetze sind da sogar wegen Zeitmangel beim erstellen recht schlampig gemacht. Die müssen und werden interpretiert. Das Thema gebrauchte Dachse ist für die BAFA ein nach deren Aussage neues Thema, daher wird es sicher in nächster Zeit von deren Seite Klarstellungen dazu geben. (Spätestens wenn einer meint er müsse sein Recht auf Zuschuss für einen Gebrauchten einklagen)


    @Dachsfan
    Wenn man den Antrag genau liest, geht aus keinem Detail hervor, dass es eine neue Anlage sein muss, auch wenn ich es oben hineininterpretiert habe ;) Ausserdem auch der Begriff neue Anlage lässt wieder Interpretationsspielräume. Ich kenne beispielsweise einen Hotelier hier in der Gegend, welcher sich vor ein paar Jahren ein paar Dachse hat liefern lassen, die wurden aber nie in Betrieb genommen. Wenn die nun angemeldet werden, dann kann man ohne schlechtes Gewissen im Antrag ankreuzen erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes, aber eine neue Anlage ist es nicht, oder würde irgendjemand hier den aktuellen Neupreis für einen Jahrealten Dachs bezahlen, auch wenn er nie gelaufen ist?

    Grüße


    Bruno

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  • ich hab diesbezüglich mich im Sommer 2004 beim BAFA informiert. Es war explizit die Rede von "erstmaliger Inbetriebnahme am Standort" im Sinne von da kauft jemand ein BHKW und stellt es zum ersten mal in sein Haus und macht zum ersten Mal Strom und Wärme.


    Die Sache dahingehend zu beurteilen ob es sich dabei um einen gebrauchten Dachs handelt oder einen neuen ist doch wirklich unwesentlich. Theoretisch könnte man ja auch hergehen und eine Wiederaufbereitungsanlage für Dachse hinstellen wo dann am Ende neue Dachse rauskommen. Geh mal zu nem Autoteileladen und kauf ne neue Lichtmaschine. Die ist auch aufbereitet bzw. im schlimmsten Falle war des sogar ne Coladose vorher. Und was ist mit nem Dachs der als Ausstellungsstück schon mal gelaufen ist? Wo ist der Unterschied zwischen neu und gebraucht?


    Ich differenzier des nun mal in zwei Betrachtungsperspektiven, einmal aus der Sicht des Neudachs-Besitzers, einmal aus der Sicht des Gebraucht-Dachs-Erwerbers.


    Der Neudachs-Besitzer kaufte vor Jahren einen neuen grünen Dachs und betreibt den anständig. Er bekommt vom BAFA nun z.B. längstens 10 Jahre Förderung für das grüne BHKW in seinem Keller. Nach 4 Jahren streicht er seine Kkellerwände blau an und denkt sich nun ist auch ein neuer Dachs fällig der farblich besser dazu harmoniert. Also verkauft er den 4 Jahre alten Dachs für 6000 Taler und kauft einen neuen grauen Dachs für 10000 Taler. Trotzdem bekommt er aber nur noch sechs Jahre lang die Förderung bis eben die 10 Jahre rum sind.


    Nun komm ich daher und werf meine alte ölheizung auffn Müll und kauf exakt diesen (gebrauchten) Dachs. Den stell ich geschmeidig in meinen Keller. Ein neuer Dachs unterscheidet sich von einem gebrauchten Dachs nur hinsichtlich seiner Restlebensdauer. Aber zu diesem Zeitpunkt ist das mir, dem Ex-Besitzer und der BAFA erstmal wurst. Weil einige Dachse gehen nach 5 Jahren kaputt,einige vielleicht erst nach 30 Jahren.


    Also hab ich nun nen Dachs in meinem Keller mach nen neuen Zählerkasten hin, neue Installationsrohre etc....und die gesamte "neu" erstellte Anlage nehm ich zum ersten Mal in Betrieb. An einem Freitagabend kurz vor 7 drück ich also des Knöpfle, der Dachs startet und ottelt vor sich hin mit nem Sound schöner wie ne Singer-Nähmaschine. Mir wirds ganz anders ob dieses bedeutungsvollen Moments und steh mit großen feuchten Augen davor wie vor ner Marien-Erscheinung. Meinem Gefühl nach war des eindeutig eine erstmalige Inbetriebnahme!!


    Und ich bekomm meine BAFA - Förderung weil ich ne Anlage zum ersten Mal hier in meinem Haus in Betrieb nehm. Und das auch höchstens zehn Jahre lang.


    Also laufen nun zwei Dachse an verschiedenen Orten der Welt und otteln vor sich hin und machen geschmeidig ökologisch sinnvoll Strom. Beide Hausbesitzer sind zufrieden und kuscheln sich abends zufrieden an den warmen Dachs, den Blick stets auf das Zählrad des Einspeisezählers gerichtet


    Der eine Hausbesitzer bekommt aber nur noch 6 Jahre Förderung weil er eben schon vor n paar Jahren auffn Trichter gekommen ist und schon 4 Jahre lang kassiert hat, der andere bekommt eben von nun ab Förderung.


    Aber beide machen 5,5 kw. Und jeder der Besitzer, der mit dem gebrauchten Dachs sowie der Neudachsbesitzer bekommen jeder nur höchstens 10 Jahre Förderung.


    Der Unterschid ist lediglich dass der neue Dachs vorraussichtlich länger hält als die Förderhöchstgrenze und vermutlich auch länger hält als der gebrauchte Dachs. Schön für ihn, aber deswegen hat er auch den Neupreis berappen müssen.


    Der mit dem gebrauchten Dachs hat eben nur das größere Risiko dass der gebrauchte Dachs ein paar Jahre früher den Geist aufgibt und der sich einen neuen zulegen muss (oder wieder einen gebrauchten)


    Aus Sicht des BAFA ist doch das Förderziel bestens erreicht, es laufen nun an zwei Standorten Dachse, der eine ist eben etwas besser in Schuss, der andere eben etwas älter. Aber das kann dem BAFA ja egal sein in welchem Zustand sich die Dachse befinden....


    Diese Denke setzt aber die Annahme vorraus, daß das Förderziel des BAFA darin besteht BHKW-Technik salonfähig zu machen und vermehrt Hausbesitzer dazu verleiten ökologische Technik einzusetzen. Wenn das Förderziel des BAFA aber sein sollte die BHKW-Wirtschaft anzukurbeln, dann müsste sie hergehen und NUR den Kauf NEUER BHKWS subventionieren, oder aber den Kauf gebrauchter BHKWS einfach verbieten oder das Geld direkt an Senertec zu überweisen....

  • Hallo in die Runde!


    Wenn man mit gesundem Menschenverstand an die Sache rangeht komme ich zu folgender Zusmmenfassung:


    Jeder Hausbesitzer, Dachsbetreiber, Gewerbetreibender hat das Recht 10 Jahre lang den Bonus von 5,11 ct Zuschuß pro eingespeister KWh Strom zu kassieren. Da sollte es doch sch... egal sein ob der Dachs vorher schonmal in einem anderen Keller stand und ob er dort 1.000 -oder 30.000 Stunden gelaufen ist @:pille. Den Zuschuß bekommt doch der Betreiber und nicht der Dachs :)
    Was anderes wäre es natürlich wenn die Anschaffungskosten bezuschusst würden, wie es bei den themischen Solaranlagen der Fall ist!
    Wenn jemand seine Fahrtkostenabrechnung in der Steuererklärung macht, spielten die gefahren Kilometer die Rolle und nicht ob ich im Neuwagen oder im Gebrauchten gefahren bin! :P


    Grüße AxelF

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  • Hallo AxelF,


    hast Recht alles eine Frage der Interpretation!


    Ein Freund von mir z.B. erklärte mir vor einigen Jahren, als er absichtlich eine rote Ampel überfuhr, das diese nur gelte wenn auch Verkehr herrsche.


    Ich hiet dies zunächst für einen Scherz, bis ich merkte das dies absolute Überzeugung meines Freundes war. Er begründete dies, mit der Verkehrregelaufgabe einer Lichtzeichenanlage. Diese könne natürlich nur den Verkehr regeln wenn auch Verkehr herrsche, dies müsse doch wohl jedem Idiot klar sein.


    Sicherlich nur eine Frage des gesunden Menschenverstandes, wie Du schon richtig sagtest. Oder eine Frage der "Interpretation" ?? :D

  • Hallo Atommafia und andere die das Wort Betrug sagen,


    ich möchte hier nur nachmals klarstellen, dass ich das mit meiner Bemerkung zum Antrag nicht so gemeint habe, da hier ständig das Wort Betrug auftaucht.
    Selbstverständlich wird hier kein Betrug gemacht sondern es werden alle Fakten auf den Tisch gelegt wie Baujahr, Erstinbetriebnahme an neuem Standort usw. Was ich gemeinte habe war, dass man von der Bürokratie nicht zurückschrecken sollte und das ganze Projekt dann scheitert. Wo ein Wille ist da ist ein Weg und das nicht mit falschen Angaben!!!! Also immer alles korrekt angeben!
    Ich möchte hier nicht zu irgend einem Betrug aufgefordern! Ich kenne 3 Anlagen bei denen es keinerlei Probleme gab und alles korrekte Angaben. Wenn ich eine Solar Anlage baue bekomme ich genauso den Zuschuss wenn die technischen Standards erfüllt sind auch mit gebrauchten Teilen. Letztendlich geht es um den Umwelschutz und dass möglichst viele Leute daran mitarbeiten.


    Entschuldigung dass ich hier für Missverständnisse gesorgt habe !!! ;( War halt einfach so hin geplappert. Sorry
    Gruss
    Werner

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
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  • Hallo,


    ich sehe es auch so, das keine Bedenken bestehen wenn die BAFA die Anlage bewilligt und das Formular ( Der Antrag) richtig ausgefüllt ist.


    Beispiel: Wiederinbetriebnahme einer KWK Anlage erstmalig am Standort xxx.


    oder so, das eindeutig daraus hervorgeht, das eine KWK Anlage bereits im Dauerbetrieb war ( also gebraucht - nicht neu) ist.


    Der Gesetzgeber hat z.B. für neue Kfz bei erstmaliger Inbetriebnahme 3 Jahr TÜV Zeitraum gesetzt, dann nur zwei Jahr.
    Ich kann auch nicht ein gebrauchtes Auto kaufen, es als neues zulassen und sagen, das ich ja noch nie ein Auto hatte und deshalb dies erst 15 Jahre alte Auto natürlich wie ein Neuwagen behandelt werden muss.


    So sieht es, wenn ich es richtig verstanden habe ;) aber AxelF

  • Hallo Dachsfan,


    naja, der Vergleich mit dem "alten Neuwagen" hinkt ja schon ein bisschen!!! Das Dreijahresintervall bei Neuwagen und anschließend alle zwei Jahre dürfte zweifelsfrei ein Sicherheitsaspekt sein!
    Wenn Du auf die KFZ-Steuerbefreiung für schadstoffarme Neuwagen(die es jetzt ja nicht mehr gibt) anspielst hast Du ja ein bisschen Recht ;) ; aber egal wie schadstoffarm - ein Auto tut eigentlich überhaupt nichts für die Umwelt (außer wenn es steht) im gegenteil zum Dachs.


    Liebe Grüße AxelF

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  • Hallo,


    habe die Diskussion interessiert verfolgt.
    Verkürzt heißt das doch :


    a) Erstmalig den Betrieb eines Dachses im Haus aufgenommen
    b) - oder erstmalig einen neuen Dachs in Betrieb genommen.


    Was ist nun entscheidend für den Zuschuss ?


    Nach gesundem Menschenverstand (der leider beim Gesetzgeber selten vorhanden ist) soll doch der Umstieg auf eine ökologisch bessere Energie erzeugung/nutzung gefördert werden ?


    Da ich entscheide, ob ich einen Dachs einsetze, müßte doch Variante a) eindeutig zutreffen ?


    Alles andere wäre doch eine verkappte Herstellerförderung ?


    Schlußendlich müße man mal den "Gesetzeserfinder" dazu befragen, was er nun wollte.
    Hat jemand einen Schimmer, wer der Ansprechpartner dazu ist ?

  • Hallo Kazumba,


    zuständig bzw. durchführendes Organ ist die BAFA . Wie bereits geschrieben, habe ich mit denen Telefoniert mit obigem Ergebnis, welches eigentlich keines ist. Also bei entsprechendem Vorhaben vorher eine Schriftliche Auskunft von der BAFA einfordern bei der alle Details genannt werden, dann müssen die auch eine Rechtsverbindliche Auskunft erteilen.


    Im Internet ist der Teil der BAFA , welcher für BHKWs zuständig ist zu finden unter: http://www.bafa.de/1/de/aufgab…kraft_waerme_kopplung.php


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Danke Bruno.


    Hab mich auf der BAFA Seite durchgewühlt.


    Dort ist immer von der "Erstmaligen Inbetriebnahme einer KWK " die Rede - nirgendwo etwas darüber ob die Anlage neu oder gebraucht und auch wo gekauft wurde.


    Streng genommen könnte die Anlage auch selber einbauen - müßte mir nur die Inbetriebnahme bescheinigen lassen - evtl. durch einen Sachverständigen.


    Außerdem sind die Förderziele eindeutig auf ökologische Ziele abgestimmt - eben mehr KWK's zu installieren.


    O.K. die BAFA wird vermutlich nicht gleich am Telefon "kleinbeigeben" - kostet schließlich Budget.


    Bin aber (fast) sicher, daß aus keinen Ausführungen/Formularen der BAFA hervorgeht, daß es sich um eine "fabrikfrische" Anlage handeln muß.


    Wär natürlich schön, wenn sich hier mal jemand melden würde, der eine gebrauchte Anlage "erstmalig in Betrieb genommen hat"


    Falls ich es durchziehe, werd ich berichten.

  • Hallo Kazumba,


    es muss richtigerweise angegeben werden: erstmalige Inbetriebnahme
    und das ist m. E. so zu verstehen: erstmalig diese Anlage und nicht: erstmalig irgendeine Anlage an diesem Standort.
    Deshalb macht es auch sinn, dass man bei der Änderung der Anlage, z. B. Änderung des Betreibers oder Änderung des Standortes der Anlage dies der BAFA über eine Veränderungsanzeige melden muss.
    Wie oben beschrieben, kann ich mir aber vorstellen, dass gebrauchte Anlagen, welche bisher von der BAFA nicht gefördert wurden evtl als neue Anlagen anzusehen sind.


    Grüße


    Bruno

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  • Bruno sagt: Also bei entsprechendem Vorhaben vorher eine Schriftliche Auskunft von der BAFA einfordern bei der alle Details genannt werden, dann müssen die auch eine Rechtsverbindliche Auskunft erteilen.


    Sage ich doch die ganze Zeit!


    Kazumba sagt: Außerdem sind die Förderziele eindeutig auf ökologische Ziele abgestimmt - eben mehr KWK's zu installieren.


    Eben, sag ich doch, wenn`s mehr werden sollen müsse neue KWK Anlagen zugelassen werden. Wenn eine Anlage von Dortmund nach Bochum verkauft wird und in einem Haus installiert wird, wo noch keine war, werden nicht mehr KWK`s installiert.


    Kazumba sagt: Streng genommen könnte die Anlage auch selber einbauen - müßte mir nur die Inbetriebnahme bescheinigen lassen - evtl. durch einen Sachverständigen


    Wo ist das Problem, dann ist das doch eine Neue Anlage, die zu mehr KWK Anlagen führt und das wird doch gefördert.
    @:pille

  • Denke mal - so langsam nähern wir uns dem Ziel :


    Auch eine gebrauchte Anlage ist förderungsfähig , auch wenn 's den Herstellern logischerweise nicht passt.


    n'est-ce pas ??

  • Hallo Kazumba, so sehe ich das leider nicht.


    Das Problem ist, das in unserem Land etwas herscht, das ich als Rechtlosigkeit bezeichnen möchte.


    Bruno und ich hatten mal versucht die Steuerliche Seite darzustellen, sind jedoch leider gescheitert, da fast jeder Sachbearbeitender Finanzbeamte die Sache anders sieht und auch sehen darf.


    Genauso sieht es mit der Justiz aus, auch hier entscheidet jeder Richter absolut autonom, auch gleiche Fälle bringen hier absolut gegensätzige Urteile als Produkt. Ein Rechtsstreit ist deshalb heute mit größtem Risiko zu führen.


    So geht es weiter, ich höre aus der Arbeitsargentur etc. etc. ähnliches, gleiche Fälle der eine so entschieden der andere so.


    Auch wie hier vorgetragen wurde, sagt der eine BAFA Mitarbeiter das und der nächste das Gegenteil oder zumindest sieht er das anders.


    Deshalb nochmals ( und letztmalig) Anlage anmelden und Sachverhalt vernünftig und umfassend darstellen. Bei einer gebrauchten Anlage handelt es sich bei einer Wiederinbetriebnahme der KWK Anlage nicht um eine Erstinbetriebnahme, diese ist ja bereits irgendwann einmal erfolgt.
    Zusätzlich kann man auch schreiben Erstinbetriebnahme einer KWK Anlage an diesem Standort, wiederinbetriebnahme der Anlage xxxx Typ Senertec Dachs.


    Nach wie vor sehe ich alles andere als Betrug an, da ich den Gesetzgeber so verstanden habe und ich denke er kann nur so verstanden werden, das er die Anzahl der KWK Anlagen erhöhen will. Dies jedoch kann nur durch einen Zubau von Neuen Anlagen - egal ob selbstgebaut oder von einem Hersteller ( um auch dies noch einmal zu sagen)


    Ich hoffe jetzt ist`s klar.
    Hinweis: Bei nochmaligen Wiederholungen, also keinen wirklich neuen Beiträgen werde ich auf diese Beiträge nicht mehr antworten.


    Es ging lediglich darum, die Sachverhalte richtig bei der Beantragung darzustellen. Ich kann ja auch nicht bei der Abgabe meiner Steuererklärung die Zahlen verändern, nur weil ich anderer Meinung bis und das "interprettiere". Das liebe Leute ist Betrug !!!
    Wenn ich die Zahlen korrekt der Finanzbehörde übergebe kann man natürlich sachlich mit denen streiten, wie das zu sehen ist.



    Liebe Grüße an alle Mitglieder und an die die es werden wollen. ;)