Meine Absicht, meinem Dachs im Keller in zweites (gebrauchtes) Gerät hinzuzustellen, hat einen Dämpfer erhalten.
Nach telefoischer Auskunft bekommt man bei Installation eines gebrauchten Gerätes die Einspeisevergütung , welche zum Zeitpunkt der Erstinbetriebname gilt. Sobald also ein Gebrauchtgerät vor dem 01.04.2002 in Betrieb genommen wurde, gibt es die 5,11ct Zuschlag nicht mehr, sondern nur noch den davor gültigen geringeren Betrag. Desweiteren wird für die erste Anlage der Zuschlagbetrag ebenfalls gekürzt Selbst wenn die Anlage nach dem 01.04.2002 erstmals inbetrieb genommen wurde gibt es Nachteile, hier gilt nämlich die Förderdauer ab der Erstinbetriebname, also für den Gebrauchtkäufer keine 10 Jahre mehr.
Der Zuschlagskürzung des zweiten Gerätes kann man m. E. eventuell nur dadurch entgehen, indem man dafür einen eigenen Einspeisezähler installiert.
Grüße
Bruno