BAFA-Zuschlag bei Altanlagen

  • Meine Absicht, meinem Dachs im Keller in zweites (gebrauchtes) Gerät hinzuzustellen, hat einen Dämpfer erhalten.


    Nach telefoischer Auskunft bekommt man bei Installation eines gebrauchten Gerätes die Einspeisevergütung , welche zum Zeitpunkt der Erstinbetriebname gilt. Sobald also ein Gebrauchtgerät vor dem 01.04.2002 in Betrieb genommen wurde, gibt es die 5,11ct Zuschlag nicht mehr, sondern nur noch den davor gültigen geringeren Betrag. Desweiteren wird für die erste Anlage der Zuschlagbetrag ebenfalls gekürzt ;( Selbst wenn die Anlage nach dem 01.04.2002 erstmals inbetrieb genommen wurde gibt es Nachteile, hier gilt nämlich die Förderdauer ab der Erstinbetriebname, also für den Gebrauchtkäufer keine 10 Jahre mehr.


    Der Zuschlagskürzung des zweiten Gerätes kann man m. E. eventuell nur dadurch entgehen, indem man dafür einen eigenen Einspeisezähler installiert.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von firestarter ()

  • Moin Bruno,


    das haut ja die Pfanne vom Herd! Wer hat Dir diese Auskunft gegeben?


    Gruß Dietrich

  • Hallo Dietrich,


    die Info kam während eines Gespräches mit einem Mitarbeiter der BAFA in Eschborn.


    Er erklärte mir, dass die Inbetriebname von Gebrauchtgeräten in letzter Zeit durch Aktivitäten von darauf spezialisierte Händlern, welche Geräte ankaufen, überholen und wieder verkaufen zunimmt. Ich erinnterte mich dabei an eine Regelung, welche besagt, dass "renovierte" Geräte den neuen Zuschuss bekommen können, dies galt nach Auskunft des BAFA-Mitarbieters nur bis ende 2005 und nur für Großanlagen (glaube >2MWel). Er empfiehlt mir, vor einer Inbetriebnahme eine schriftliche Auskunft bei der BAFA einzuholen, damit ich dadurch eine Rechtssicherheit bekomme. Die Idee mit dem eigenen Einspeisezähler für das zweite Gerät kam mir erst nach dem Telefonat, finde es aber m. E. durchaus für realistisch.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,
    woher wollen die denn wissen das es ein gebrauchter Dachs ist. Ich denke da sollte man nicht immer zu offen sein.
    Gruss
    Werner

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Tach

    Zitat

    Original von Spornrad
    Hallo Bruno,
    woher wollen die denn wissen das es ein gebrauchter Dachs ist. Ich denke da sollte man nicht immer zu offen sein.
    Gruss
    Werner



    Also Betrug , wenn der rauskommt ist es Essig mit der gesamten gezahlten Einspeisevergüung, dann ergibt sich ja auch ggfs ein falscher MWSt-Satz,
    also auch Steuerbetrug.



    MfG

  • Hallo BHKW-Fans,
    Hab mir mal die Mühe gemacht und meinen Antrag auf Zulassung bei der BAFA rausgesucht. Da wird unter anderem die Angabe Anlagenkategorie. Hier ist bei meiner ersten (neuen) Anlage angekreuzt: Erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes einer kleinen KWK-Anlage bis 2 MW...
    das ist m. E. unmissverständlich so zu verstehen, dass es sich um die erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes der Anlage und nicht die erstmalige Aufnahme des Dauerbetriebes an dem Standort handelt.


    Grüße


    Bruno


    PS: werd bei Gelegenheit mal nachforschen, ob sich das Formular seit 2003 geändert hat.

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • und noch eins:
    ausserdem ist jeder Betreiber verpflichtet, eine Veränderungsanzeige auszufüllen, wenn sich was an seinen bisherigen Angaben ändert. So eine Veränderungsanzeige hat jeder Betreiber im Zulassungsverfahren von der BAFA erhalten. In diesem Formular sind z. B. auch die Angabe Anlagenbetreiber und Anlagenstandort als veränderliche Angabe anzugeben.


    o.K. die Anlagen von Gloton aus Österreich fallen da nicht drunter.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,


    vielen Dank für die Erläuterung, aber das ist nix neues. Das wurde so schon immer dargestellt und gehandhabt.


    Alles andere ist und bleibt BETRUG.

  • und was hat' mit den (gebrauchten ???) Anlagen von Gloton in Österreich auf sich ?

  • Hallo Kazumba,


    da kriegt die deutsche BAFA zunächst mal nix mit über eine Veränderungsanzeige.


    Aber im Zulassungsantrag steht nunmal wie oben beschrieben, die Angabe über den erstmaligen Dauerbetrieb. Also ist auch ein Betrieb einer Anlage aus Öschiland nur bedingt förderfähig. Man könnte allenfalls der BAFA gegenüber argumentieren, dass die Anlage erstmals in D gefördert wird und dadurch die volle neue Förderung erhält. Vielleicht kommt man damit durch.



    @ Gloton: hat man in Öschiland da eine änhliiche Meldung an eine ähnliche Behörde zu machen? Was kannst Du zu Zulassungen von Anlagen aus Österreich hierzulande berichten?


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,


    ich würde die Anmeldung einer gebrauchten Anlage aus Österreich, hier in Deutschland als Neue KWK Anlage als Betrug ansehen.


    Es sollen gemß den BAFA Richtlinien hier neue Anlagen gefördert werden, nicht gebrauchte.


    Ich kann ja auch nicht eine gebrauchte Solarnanlage aus Österreich kaufen und mir von der BAFA oder sonstwem eine Förderung für eine neue Solaranlage geben lassen. :O

  • Hallo Dachsfan,


    das mit dem Betrug sehe ich ähnlich wie Du, andererseits bin gehe ich mit Dir nicht konform, dass hier neue Anlagen im Sinne von "der Hersteller hat wieder eine neue verkauft" ausnahmslos zu fördern sind. Ich fände es falsch, wenn dies so gedacht ist, da dadurch ausnahmslos der Hersteller von solchen Anlagen profitiert.
    Häufig sind Förderungen besser formuliert, und da kommt es in erster Linie darauf an, dass durch die Anlage bisher keine Förderung in Anspruch genommen wurde. Hier müssten die Förderrichtlinien mal überdacht werden, also Hausaufgaben für die Gesetzgeber.
    Daher würde ich wenn es denn unbedingt eine gebrauchte Anlage aus Österreich sein soll vorab eine verbindliche Auskunft bei der BAFA einholen mit dem Hinweis, dass eben durch die Anlage bisher keine Förderung gezogen wurde.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo Bruno,


    es ist sicherlich Sache des Gesetzgebers, was er Fördern möchte und was nicht.


    Unstrittig wurde eine Entscheidung getroffen n e u e Anlagen zu fördern. Sicherlich gehen wir konform, das sich der Antragssteller an die geltende Gesetzeslage zu halten hat oder sind wir schon so weit, das jeder Gesetze interpretiert wie er gerade will ??

  • Zitat

    sind wir schon so weit, das jeder Gesetze interpretiert wie er gerade will ??


    Wenn das Gesetz eine Interpretation zulässt, (und das ist bei den meisten der Fall) dann darf man auch mal hinterfragen!!! @:-


    Grüße AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!