@ Denkmaler - Also ich muß noch mal blöd fragen. Bin nämlich kein Rechenkünstler
Du schreibst Energieaufname 17,825KWh Gas pro Bth - rechnest aber bei der Energiesteuerrückerstattung nur mit 9,34KWh.
Also bislang war ich der meinung die Energiesteuer gibts für den gesamten verbrauchten Treibstoff zurück - nicht nur für den anteiligen zur Stromerzeugung.
Dann hast Du in Deiner gesamten Rechnung nur jeweils die Stromseite beleuchtet - alles Wärmeseitige bleibt aussen vor!!
Das halte ich nicht für richtig, denn die 6378€ "Restschuld" sind ja in etwa der Preis einer guten Gasheizung und Fakt ist ohne Heizung im Haus gehts schlecht.
Der schlechte elt. Wirkungsgrad rührt ja nicht zuletzt von der Tatsache das "alle" elt. Verluste in Wärme gewandelt werden und somit Wärmeseitig zur Verfügung stehen.
Und es fehlt komplett der umstrittene Punkt Vorsteuer/Mehrwertsteuer. Mittlerweile ist man ja im Richterrecht so weit, auch im EFH Vorsteuer anzuerkennen - das darf in einer korrekten Berechnung nicht fehlen!!
mfg