Hallo in die Runde
Hier eine Anleitung zur Quartalabrechnung für die gelieferte und produzierte elektr. Energie.
Lieferzähler Kwh x ( EXX Baseload + VNNE ) = Lieferergebnis
15000 Kwh x (6,801ct + 0,88 ct ) = € 1152.15
Produktionszähler Kwh x KWK Zuschlag = Produktionsergebnis
60000 Kwh x 5,11ct = € 3066
Die Summe gebildet aus Lieferergebnis + Produktionsergebnis = Rechnungsbetrag
€ 1152,15 + 3066 = 4218,15 netto
Dieses Rechenbeispiel gilt für das 1. Quartal 2009, und für BHKW Anlagen mit einer maximalen Leistung von 50 Kw elektr.
Der EXX Baseload ist ein Kwh Preis der an der Leipziger Strombörse ermittelt wird, als Berechnungsgrundlagen dient immer das vorherige Quartal.
Der Baseload wird hier im Forum aktuell bekannt gegeben.
Das VNNE ( vermiedene Netznutzungsendgeld ) ist ein fester Wert der wird vom EVU ( Energieversorgungsunternehmen ) bekannt gegeben.
Der KWK Zuschlag ist bei BHKW Anlagen mit einer maximalen Leistung von 50 Kw elektr. auf 10 Jahre begrenzt und wird mit 5,11ct vergütet.
Bei größeren Anlagen gibt es eine Staffelung des KWK Zuschlags.
Höhe des KWK-Zuschlags
Die Zuschlagssätze sind nach Leistungsanteilen gestaffelt (Leistungsanteil: bis 50 kWel 5,11 Cent/kWh, über 50 kWel bis 2 MWel 2,1 Cent/kWh und über 2 MWel 1,5 Cent/kWh. Beispiel: bei einem 500 kWel-BHKW werden 10 % des Stroms (= 50 kWel) mit 5,11 Cent/kWh vergütet und 90 % (=450 kWel) mit 2,1 Cent/kWh.
Die rechtliche Grundlage entnehmen sie folgenden Text
KWK-Zuschlag für den selbstgenutzten Strom
Erstmals erhält der Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag nicht nur für den in das allgemeine Stromnetz ausgespeisten KWK-Strom, sondern ab 2009 auch für den selbstgenutzten Strom. Da der Text der der KWKG-Novelle (§ 4 Abs. 3a) keine zeitliche Einschränkungen enthält, wird keine Unterscheidung zwischen KWK-Anlagen getroffen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden und denen, die davor in Betrieb genommen wurden. Der Anspruch auf den KWK-Zuschlag muss für den selbstgenutzten Strom - wie bisher für den ausgespeisten Strom - beim Stromnetzbetreiber geltend gemacht werden. Bitte setzen Sie sich mit diesem wegen der Nachweise in Verbindung. Aus Sicht des BAFA erscheint u.a. eine Kopie des Antrags auf Erstattung der Mineralölsteuer an das Hauptzollamt als ausreichender Nachweis. Bereits erteilte Zulassungsbescheide bedürfen keiner Änderung, da die Angaben zur Zuschlagshöhe und zum Förderzeitraum nunmehr auch für den Eigenstromverbrauch gelten.