Die Einspeisevergütung in der Steuererklärung

  • Hallo Kraftwerker


    Ich betreibe ein BHKW nach EEG u. komme irgendwie mit der Steuer nicht ganz klar. Die Anlage läuft privat u. der Strom wird ohne Mwst. vergütet. Muß ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben? Nach meiner Theorie sind diese Einnahmen eigentlich nicht steuerlich relevant, da bei gegenrechnen des Aufwandes (PÖL, Wartung, fiktive Abschreibung) ja eigentlich nie ein Gewinn erzielt werde kann. Es werden höchstens die Heizkosten gemindert. Diese Einsparung dürfte doch dann bei der Steuer keine Rolle spielen. Würde man das als Kleingewerbe betreiben, so würde das FA unter diesen Umständen sicher keine Gewinnerzielungsabsicht sehen u. das "Unternehmen BHKW " als solches nicht anerkennen.


    Hat jemand da einen Rat oder Erfahrungen, wie da vorzugehen ist? Gibt´s da irgendwelche Regelungen, Verordnungen etc.?




    micrometer

    Die Summe der Probleme ist immer konstant

    2 Mal editiert, zuletzt von firestarter ()

  • Hallo micrometer,


    Zitat

    Muß ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben?


    ich fürchte ja, weil es halt Einkünfte sind!


    Kennst du deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt? Die helfen dir bei solchen speziellen Dingen weiter! Ich würde den mal freundlich fragen wie er es an deiner Stelle machen würde :pfeifen:


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallo zusammen,


    eines kann nicht sein: Einnahmen müssen angegeben werden die Ausgaben dürfen aber nicht angesetzt werden.


    Es ist eine nachvollziehbare Berechnung durchzuführen in der die Einnahmen und die Ausgaben über den Zeitraum der Lebensdauer des Gerätes gegenübergestellt werden. Nun kommt es noch zusätzlich auf die Einbauumgebung an wie diese Berechnung durchzuführen ist, da gibt es hier im Forum schon massig Beiträge. Kommt nun über die Gesamtdauer nachweislich ein Gewinn aus dem gewerblichen Teil der Nutzung zustande (1€ Gewinn am Ende der Laufzeit reicht!) ist der gewerbliche Teil der BHKW-Nutzung in der Steuererklärung anzugeben. Bei Verlust eben nicht (Hobby).


    Die Berechnung ist m. E. mit den zur Verfügung stehenden Zahlen bei Beginn der Herstellmaßnahmen durchzuführen (damalige Preise zzgl. der damals vorauszusehenden Preissteigerungen).


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo


    "...ist der gewerbliche Teil der BHKW-Nutzung in der Steuererklärung anzugeben. Es erfolgt ja keine gewerbl. Nutzung.
    Wärme u. Strom werden nur privat genutzt bzw. der Überschuß eingespeist.
    Bruno44 in Deinem Profil steht, daß Du was mit Steuern zu tun hast. Gibts irgendwo einen § oder Verordnung wo steht, wie das zu handhaben ist?


    micrometer

    Die Summe der Probleme ist immer konstant

  • Quelle Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe


    Zitat ""In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.""


    Weiter unten""Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein; ""


    nun da ist das Dilemma, einerseits kein Gewerbe, aber die Einnahmen, die ja eigentlich nur per Saldo die, durch den Betrieb entstehenden Kosten etwas mindern, sollen vesteuert werden?? Wo bitte kann ich da die Aufwendungen ansetzen? Irgendwie dreht sich das alles im Kreis.


    micrometer

    Die Summe der Probleme ist immer konstant

  • Natürlich kannst Du auch Kosten gegenrechnen - das solltest Du mit deinem Steuerberater klären bzw. mit dem Sachbearbeiter deines FA.


    Sobald Du regelmäßige Einnahmen in nicht unerheblicher Höhe hast sind diese steuerlich relevant. Da die Sache sehr schwammig ist und die Wikipedia keine Gesetzesgrundlage für dein FA darstellt solltest Du in eigenem Interesse auf Dein FA zugehen und um klärung bitten.



    mfg