Hallo Kraftwerker
Ich betreibe ein BHKW nach EEG u. komme irgendwie mit der Steuer nicht ganz klar. Die Anlage läuft privat u. der Strom wird ohne Mwst. vergütet. Muß ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben? Nach meiner Theorie sind diese Einnahmen eigentlich nicht steuerlich relevant, da bei gegenrechnen des Aufwandes (PÖL, Wartung, fiktive Abschreibung) ja eigentlich nie ein Gewinn erzielt werde kann. Es werden höchstens die Heizkosten gemindert. Diese Einsparung dürfte doch dann bei der Steuer keine Rolle spielen. Würde man das als Kleingewerbe betreiben, so würde das FA unter diesen Umständen sicher keine Gewinnerzielungsabsicht sehen u. das "Unternehmen BHKW " als solches nicht anerkennen.
Hat jemand da einen Rat oder Erfahrungen, wie da vorzugehen ist? Gibt´s da irgendwelche Regelungen, Verordnungen etc.?
micrometer