rückwirkende BAFA-Anmeldung in 2009 bei Inbetriebnahme 9/2008: Probleme

  • Hallo,


    habt Ihr in letzter Zeit mal auf der BAFA-Homepage reingesehen? Ich schon! Dort steht folgendes:


    "Rückwirkung der Zulassung
    Die Zulassung wird rückwirkend zum Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage erteilt, wenn der Antrag in demselben Kalenderjahr beim BAFA eingegangen ist. Geht der Antrag in einem der Folgejahre ein, so wird die Zulassung zum 1. Januar des Eingangsjahres erteilt."


    Das scheint eine Neuerung aus der KWK-Gesetzesänderung zu sein.


    Mein Problem ist nun, daß der Zulassungsantrag an die BAFA erst im Februar 2009 verschickt wurde weil mein Anlagenbauer dann erst die Papiere fertig hatte. Die Abnahme/Inbetriebnahme hat nun aber schon Mitte September 2008 stattgefunden. Seitdem speise ich fleissig den Überschuss in das Netz der EON ein. |:-(


    Die EON hat den KWK-Zuschlag im Rahmen der monatlichen Abrechnungen bereits ausgezahlt, vorbehaltlich der nachzureichenden BAFA-Zulassung.


    Was sind nun die Folgen bei Zulassung zum 01.01.2009?


    - Der KWK-Zuschlag muss von Einspeisebeginn bis 31.12.2008 zurückgezahlt werden?
    - Zu welchem Preis würde mir der Versorger den Strom dann abgekauft haben, nach EEX Baseload oder dem 'üblichen' Preis?
    - Der Förderzeitraum reduziert sich um 3 Monate weil die Inbetriebnahme als Maßstab für die Restzeit gilt?


    Die Lieferfirma hat den Fehler schon eingeräumt und ist gesprächsbereit. :rtfm: Ich würde nur vorab gerne die Folgen aus dieser unschönen Situation ausloten.

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.