Hallo,
ich habe beim BAFA die Förderung einer Mini-KWK-Anlage beantragt und die Bh-abhängige Förderung als Zuwendungsbescheid bestätigt bekommen.
Muß diese Förderung / Zuwendung / Zuschuss / Subvention nach der Auszahlung dann als Einnahme versteuert werden? Das wäre ja ein Hammer, wenn der Staat erst großzügige Fördergelder auszahlt, um sich dann je nach persönlichem Steuersatz gleich wieder einen Teil zurückzuholen...
Resultiert aus der Fördersumme eine Reduktion der Anschaffungskosten (mit Auswirkung auf AfA und absetzbare Zinszahlungen)?
Oder ist das ganze eine steuerfreie Zahlung?
Hat jemand hierzu konkrete Infos?
Danke für jede Rückmeldung
André