BAFA-Förderung von Mini-KWK-Anlagen, steuerliche Behandlung der Zuwendung

  • Hallo,


    ich habe beim BAFA die Förderung einer Mini-KWK-Anlage beantragt und die Bh-abhängige Förderung als Zuwendungsbescheid bestätigt bekommen.


    Muß diese Förderung / Zuwendung / Zuschuss / Subvention nach der Auszahlung dann als Einnahme versteuert werden? Das wäre ja ein Hammer, wenn der Staat erst großzügige Fördergelder auszahlt, um sich dann je nach persönlichem Steuersatz gleich wieder einen Teil zurückzuholen...


    Resultiert aus der Fördersumme eine Reduktion der Anschaffungskosten (mit Auswirkung auf AfA und absetzbare Zinszahlungen)?


    Oder ist das ganze eine steuerfreie Zahlung?


    Hat jemand hierzu konkrete Infos? ?(


    Danke für jede Rückmeldung



    André

  • Hallo André,


    als Einnahmen bzw. Einkünfte wird das ganze nicht bewertet.


    Mit der Reduktion der Herstellkosten liegst Du da schon besser. Wenn die Investition und die Subvention in einem Jahr liegen ist das noch einfach und muss einfach gegeneinander aufgerechnet werden, erhält man die Subvention in einem späteren Jahr wirds etwas schwieriger mit der Berechnung, insbesondere wenn die Investition nicht per AfA abgeschrieben wird sondern es sich um Erhaltungsaufwand handelt. Was das ganze aber mit der Finanzierung zu tun haben soll ist mir schleierhaft. Wenn Du einen Kredit für die Investition aufgenommen hast in dem keine Sondertilgung für die Subvention vereinbart ist (dumm wenn man nicht dran gedacht hat), dann sind die Schuldzinsen trotzdem anzuerkennen. Wenn Du eine Sondertilgung durchführst hast Du definitiv weniger Schuldzinsen und damit dürfen auch nur weniger angesetzt werden.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Bruno,


    als Einnahmen bzw. Einkünfte wird das ganze nicht bewertet.


    Mit der Reduktion der Herstellkosten liegst Du da schon besser.


    :?::!::?:


    Wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten, die steuerlich über die AfA linear abgeschrieben werden, reduziert werden, ist das doch gleichbedeutend mit der Bewertung als Einnahme, bloß verteilt über die Abschreibungsdauer.


    Unterm Strich zahle ich für die nicht geltend zu machende Abschreibung dann ja Steuern und der Staat würde sich bei einem Steuersatz von sagen wir 30% ja eben genau diesen Anteil der Fördersumme über die Jahre wieder zurückholen.


    Nur wenn keine AfA geltend gemacht würde, wäre eine Reduktion der Herstellkosten steuerlich neutral.


    Was das ganze aber mit der Finanzierung zu tun haben soll ist mir schleierhaft.


    Na - ich kann doch die Zinsen nur für eine Kreditsumme in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend machen. Und wenn diese durch die Fördersumme reduziert werden, wird man doch sicherlich auch nicht mehr die kompletten Schuldzinsen anerkannt bekommen - oder?


    André

  • Hallo André,


    das Steuergesetz ist das eindeutig. Du kannst Deine Aufwendungen die Du selbst für die Sache aufwendest abschreiben, das bedeutet immer: alle Kosten abzüglich aller Vorteile daraus. Darum macht auch Subvention Sinn. Derjenige, der ohne die Subvention keinen Gewinn oder gar Verlust macht würde sich erst gar nicht mit der Anschaffung beschäftigen und zahlt zuletzt nur wenig Steuern dafür. Derjenige, der mit der Anschaffung ohnehin Gewinn macht, darf wenigstens durch Erhalt der Subvention und dadurch größeren Gewinn etwas mehr Steuern zahlen. Das nennt man Steuergerechtigkeit, auch wenn es diese nur in Grundzügen bei uns gibt.


    Was die Finanzierungskosten angeht lies bitte nochmal meinen Beitrag oben, dem ist denke ich nichts hinzuzufügen. Schuldzinsen sind abzugsfähig, wenn diese durch die Anschaffung entstehen.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo doc_jochim,


    falls Du die Frage wirklich ernst gemeint haben solltest, gibt es doch ganz einfache Lösungen. Wenn Dir also die Anschaffungskosten durch die Förderung zu niedrig ausfallen, brauchst Du nur mit dem Händler zu sprechen. Es dürfte für ihn kein Problem sein, Dir die Anlage teurer zu verkaufen. Sollte auch das noch nicht genügen, kannst Du ja auch auf die Förderung verzichten.



    Mit freundlichen Grüßen

  • falls Du die Frage wirklich ernst gemeint haben solltest [...]


    ||_ - Vielen Dank für die hilfreiche Antwort...



    Steuergesetz [...] Das nennt man Steuergerechtigkeit, auch wenn es diese nur in Grundzügen bei uns gibt.


    Hmmm... - aber diese Förderung muß ich doch nur als Einnahme versteuern, wenn ich das BHKW als Unternehmer betreibe. Wenn ich den Dachs privat betreibe, erhalte ich diese Förderung doch, ohne sie versteuern zu müssen - oder?


    Und wo ist da die Gerechtigkeit?! Der Privatmann mit fiktivem Steuersatz von 30% kann die Förderung in voller Höhe behalten und derjenige, der das BHKW als Kleinunternehmen betreibt, zahlt bei gleichem Steuersatz quasi gleich wieder fast 1/3 zurück...


    Aber vielleicht nennt man es deshalb auch nur Steuergerechtigkeit ;)


    Aber USt.-pflichtig ist dieser Zahlungseingang nicht auch noch - oder?


    André

  • Hallo doc-jochim,


    willst Du mit dem Dachs Steuern sparen oder einen Gewinn erzielen? Da musst Du Dich schon entscheiden. Beides zusammen geht nun mal nicht. Was hast Du denn davon, wenn die Sache plus minus null ausgeht? Bevor Dein so genannter Nachteil zum tragen kommt, musst Du erst mal die Gewinnschwelle erreichen und das wird nicht leicht, wenn überhaupt.


    Wie schon gesagt, Du kannst auf die Förderung auch verzichten. Einkommensteuer musst Du darauf erst mal nicht zahlen.


    Wenn Du der Meinung bist als Nichtunternehmer hättest Du mehr von der Förderung, warum machst Du es dann nicht so? An wen willst Du den gesamten Strom und die Wärme verkaufen?



    Mit freundlichen Grüßen

  • Bevor Dein so genannter Nachteil zum tragen kommt, musst Du erst mal die Gewinnschwelle erreichen


    Was hat das denn mit der Gewinnschwelle zu tun? :wacko:


    Der Dachs ist ja schließlich nicht meine einzige Einkunftsquelle. Ich gehe ja schließlich arbeiten, um meinen Lebensunterhalt zu verdienen.


    Und da das Kleingewerbe vom Finanzamt unter der gleichen Steuernummer geführt wird wie meine privaten Einkünfte - einfach nur als 'Einkünfte aus Gewerbebetrieb', werden beide Einkunftsarten miteinander verrechnet.


    Wohlgemerkt: Es geht hier um die Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer und nicht um die Gewerbesteuer!


    Es ist klar, daß ich in den ersten Jahren durch die AfA sicher keine Gewinne erzielen werde. Trotzdem zahle ich durch die privaten Einkünfte Steuern. Die privaten Einnahmen werden durch die Verluste des Dachs in der Summe gemindert, d.h. ich zahle weniger Steuern.


    Wenn der staatliche Zuschuss jetzt als Einnahme verbucht werden muß, reduziert er in voller Höhe meine Verluste beim Dachs. Und auch wenn ich beim Dachs dann immer noch in den Miesen sein sollte, heißt das, daß sich meine gesamten Einnahmen in der Summe durch die um den Zuschuss geringeren Verluste genau um den Förderungsbetrag erhöhen. Und damit zahle ich darauf auch Steuern - und zwar in der Höhe meines persönlichen Spitzensteuersatzes auf den Förderbetrag...


    Es geht mir ja einfach nur darum, ob dieser Zuschuss eine steuerfreie Zahlung ist oder ob diese mit der Folge der Versteuerung als Einnahme gebucht werden muß.


    André

  • Hallo doc_jochim,


    ich habe jetzt nochmal die bisherigen Antworten durchgelesen und verstehen trotz mehrfacher Antwort nicht, warum Du immer noch nach einkommensteuerlichen Auswirkung fragst.



    Mit freundlichen Grüßen

  • ich [...] verstehen [...] nicht


    Dann weiß ich auch nicht, wie ich es noch anders erklären kann...


    [...], warum Du immer noch nach einkommensteuerlichen Auswirkung fragst


    Ganz einfach weil es hier um richtig Kohle geht, von der ich gerne wüßte, ob ich sie behalten darf oder ob ich sie an den Staat, von dem ich sie bekommen habe, wieder zum Teil zurückzahlen muß. Ich würde sie natürlich lieber als steuerfreie Förderung behalten ;)


    Was ist bloß an der Fragestellung so schwer!?


    André

  • Was ist bloß an der Fragestellung so schwer!?


    hab ich doch oben schon eindeutig beantwortet, ich verstehe auch nicht was Du noch willst.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • ich verstehe auch nicht was Du noch willst.


    Ich will es doch nur verstehen. Ich glaube, ich habe |:-( gerade ein |:-( Brett vor'm Kopf... |:-(


    Also: Ich sehe den Zuschuß / die Förderung einfach wie einen Rabatt / Nachlass auf den Kaufpreis, freue mich, daß ich weniger gezahlt habe und schreibe die reduzierte Summe über die Betriebsdauer ab.


    Vorsichtige und leise, letzte Frage: Jetzt richtig? :S


    André

  • voll und ganz richtig


    Na endlich... :rolleyes:


    Aber - ähhh... - eine klitzekleine Frage hätte ich dann doch noch:


    Wie ist das denn mit der Vorsteuer? Die Zuwendung der Mini-KWK-Förderung ist ja ohne Märchensteuer ausgewiesen. Reduziert die Förderung neben der Höhe der abschreibungsfähigen Investitionssumme dann auch die Höhe der geltend gemachten Vorsteuer?


    Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und das mit der Vorsteuererstattung ist mit der Auszahlung (vorbehaltlich künftiger Streitereien) vorerst einmal abgehakt und die Förderung hat als MwSt.-freie Zahlung mit der Umsatzsteuer nichts zu tun...


    Danke für eine weitere Antwort hiermit schon im Voraus


    Viele Grüße


    André