BAFA-Förderung von Mini-KWK-Anlagen, steuerliche Behandlung der Zuwendung

  • Hallo André,


    Beispiel:


    BHKW kostet Netto 30.000€
    zzgl. MWSt 5.700€
    gezahlt an Heizungsbauer 35.700€


    Annahme: das BHKW wird komplett gewerblich genutzt


    dann gibt es über die USt-Voranmeldung 5.700€ zurück
    bleibt für die AfA 30.000€ über
    zum gleichen Zeitpunkt gibt es auch noch die Subvention von ca. 7000€
    vermindert die AfA Bemessungsgrundlage auf 23.000€


    Der Erhalt der Subvention erfolgt USt-frei und ist damit keine Einnahme im Sinne des USt-Gesetzes
    Damit muss bei der Voranmeldung auch keine MWSt ans Finanzamt aus diesem Betrag gezahlt werden.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Andre,
    Steuerseitig ist deine Frage beantwortet.
    Hast Du ein vom Staat gefördertes Darlehn (Gebäudesanierungsprogramm) bekommen muss man eine erstattete
    Umsatzsteuer wieder an die Bank zurückzahlen.


    Das nur zur Info falls es noch keiner nachgelesen hat.
    Meine Bank hats mir nicht gesagt und habs erst später nachgelesen.


    Haro :(

  • Hallo Haro


    Wenn ich das BHKW gewerblich betreibe ist es in Allgemeinen üblich nur den Nettobetrag als Kreditaufnahme zunehmen, Wer will denn auch noch Zinsen für die Mehrwertsteuer bezahlen, bei er monatlichen Umsatzsteuermeldung wird der Betrag doch wieder gleich verrechnet.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH