Hallo André,
Beispiel:
BHKW kostet Netto 30.000€
zzgl. MWSt 5.700€
gezahlt an Heizungsbauer 35.700€
Annahme: das BHKW wird komplett gewerblich genutzt
dann gibt es über die USt-Voranmeldung 5.700€ zurück
bleibt für die AfA 30.000€ über
zum gleichen Zeitpunkt gibt es auch noch die Subvention von ca. 7000€
vermindert die AfA Bemessungsgrundlage auf 23.000€
Der Erhalt der Subvention erfolgt USt-frei und ist damit keine Einnahme im Sinne des USt-Gesetzes
Damit muss bei der Voranmeldung auch keine MWSt ans Finanzamt aus diesem Betrag gezahlt werden.
Grüße
Bruno