Hallo Dachsgemeinde,
der Kaminfeger war zur Messung unserers Spitzenlastkessels mit Ölgebläsebrenner vorort.Er bemerkte auch sofort dass das Abgasrohr unsers Öldachses in das Rauchrohr des Kessels angeschlossen ist, was aber seiner Meinung nach in BW nicht zulässig ist.
Nun meine Frage an euch, gibt es Reglungen oder Zulassungen zu diesem Thema und wenn ja, wie komme ich zu diesen.
Grüßle Älbler