Am 1. Januar 2009 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten.
Die Änderung ist bestimtm für vile Altbauten interessant!
ZitatAusnahme für energiesparende Heiztechnik: Wenn Gebäude mehr als zur Hälfte durch Solarenergie,Wärmepumpe oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beheizt werden, besteht keine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung. Die früher vorgeschriebene behördliche Ausnahmegenehmigung ist in der neuen Verordnung nicht mehr enthalten.
Bernd