Heizkostenabrechnung - Neue Verordnung

  • Am 1. Januar 2009 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten.
    Die Änderung ist bestimtm für vile Altbauten interessant!

    Zitat

    Ausnahme für energiesparende Heiztechnik: Wenn Gebäude mehr als zur Hälfte durch Solarenergie,Wärmepumpe oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen beheizt werden, besteht keine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung. Die früher vorgeschriebene behördliche Ausnahmegenehmigung ist in der neuen Verordnung nicht mehr enthalten.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo Bernd,


    ist zwar für den Vermieter einfacher abzurechnen, wenn er die Heizkosten z. B. pro m² abrechnet, aber gerecht ist das nicht und zum sparen animiert das die Mieter auch nicht unbedingt.


    Liebe Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Seit wann sind Gesetze für alle gerecht?
    Das diese Lösung nicht grade zum sparen anreizt ist klar, aber ich wollte das auch nur veröffentlichen.
    Damit die jenigen mit Problemen so eine simple Lösung bekommen.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang