WhisperGen und Finanzamt - ein schlecht Deal?

  • Hallo Zusammen,


    wie ihr ja schon mitbekommen habt stehe ich kurz vor der Entscheidung ein BHKW bei mir einbauen zu lassen. In diesem Zuge gehen mir eine ganze Menge Sachen durch den Kopf die damit zusammenhängen.


    Von jedem bekomme ich zu hören, daß die Energiesteuer erstattet wird. Genau genommen sieht das aber so aus, daß ich den eingespeißten Strom als Einnahmen aus selbstständiger Arbeit versteuern muss (je nach Steuerklasse -30% bis -50% gehen damit schonmal an den Staat. Dafür kann ich allerdings die Brennstoff- und Wartungskosten als Betriebsmittel ansetzten und bekomme in diesem Zuge die Energiesteuer erstattet.


    So weit ist das schon klar, jetzt aber zu meiner Frage: Von der technischen Seite her würde ich den Whispergen bevorzugen, allerdings kann ich damit so gerade mal meinen eigenen Stromverbrauch abdecken (6000kWh bei 5-6000 Betriebsstunden). Als Schlussfolgerung kann ich damit effektiv gar keinen Gewinn erwirtschaften, das Finanzamt wird sich das bestimmt so 1-2 Jahre anschauen und dann diese Unternehmung " BHKW " womöglich als Liebhaberei deklarieren. Danach ist dann Schluß mit Steuererstattung. Hat einer von euch schonmal diesem Fall gehabt, daß sein BHKW endgültig aberkannt wurde bzw. gibt's dort Urteile / Richtlinien etc.


    Wäre es in diesem Zusammenhang nicht besser z.B. auf ein Ecopower Gerät zu gehen, was auf jeden Fall eine Einspeisung = Gewinnerzielung ermöglicht??? Ich habe das mal überschlagmäßig durchgerechnet und das wären so etwa 300EUR Steuererstattung sowie 700EUR Gewinn aus Einspeisung - also 1000EUR im Jahr, damit hätte man den Mehrpreis von 5000Eur zwischen Whispergen und Ecopower 3.0 ja schon nach fünf Jahren wieder raus ... was meint IHR :sos:


    Schöne Grüße!


    R.

  • moin moin,


    also ich glaub Du würfelst da was durcheinander.


    Die Energiesteuer bekommst Du nicht vom FA sondern vom Zoll erstattet, und diese Steuererstattung ist ein selbstläufer egal ob Du Gewinn oder Verlust machst.


    Wie kommst Du bitteschön auf 5000-6000Bth ??? Ist Dein Heizwärmebedarf wirklich so groß - dann ist der Whisper warscheinlich zu klein für Dein Objekt.


    Die Steuerliche Betrachtung eines BHKW hängt sehr stark von der Nutzung des Gebäudes ab in dem es werkelt. Und das geht in richtung Steuerberatung - das dürfen wir hier nicht!! Es gibt aber treads die Du mal lesen solltest, da sind Erfahrungen verschiedener Betreiber beschrieben - nutz mal die Suchfunktion.


    Mfg

  • Von jedem bekomme ich zu hören, daß die Energiesteuer erstattet wird.


    Moin zusammen,


    ich bin gerade etwas ins Zweifeln geraten _()_


    Gibt es für den Whispergen die Energiesteuer vom Zoll zurück???? Voraussetzung dafür sind ein Jahresnutzungsgrad > 70% und die Stromkennzahl.


    Wer kennt die genauen Bedingungen?


    AxelF

    Wikipedia: ICH WEISS ALLES!


    Google: ICH HABE ALLES!


    Internet: OHNE MICH GEHT NICHTS!


    Strom: ACH WIRKLICH ???!!!

  • Hallöche,


    also da hat alikante schon recht
    - Energiesteuer gibts beim Zoll, egal ob Du ein BHKW gewerblich, oder privat betreibst
    - steuerlich aus Gewerbesicht ist ein anderes Thema


    Da findest Du sehr viel hier im Forum,
    aber so ganz exakt könnt es Dir vermutlich nichtmal ein Steuerberater "versprechen", denn aufgrund fehlender bundeseinheitlicher Regelung macht das jedes FA anders. Gerade bei BHKWs in kleinen Objekten, gerade bei Nutzung der Wärme in Wohnräumen und auch noch in Niedersachsen dürfte es recht schwierig sein es als gewerbliches Gut anzusetzen.


    Zum Thema Gewinn,
    wie schon mehrmals (gerade von Bruno (habs mal geändert, fremde Lorbeeren stinken, Guß Bernd)) drauf hingewiesen ist eine Gewinnerzielung aus Umsatzsteuersicht gar nicht von nöten, bei der Einkommenssteur hingegen schon.


    In Deinem speziellen Fall,
    dürfen wir halt keine Beratung geben....sonst gibts ärger mit der entsprechenden Berufsgruppe ;)


    Ich persönlich,
    würde bei einem Winzling wie dem whisper das eher nicht in Erwägung ziehen
    ....aber das kan ja jeder halten wie er mag


    Zu den Betriebsstunden,
    da werd ich mal gleich rechnen und im entsprechenden thread nochmals ne Abschätzung versuchen


  • Die exakten Bedingungen in Form von Gesetze-§
    habe ich gerad nicht im Kopf


    ...aber der whisper befand sich auf der Liste der Förderfähigen Anlagen für den mini-KK-Zuschuss
    ....demzufolge -weil das BAFA ja auch für die Zulassung von Anlagen zuständig ist- geh ich davon aus, dass der die Rahmenbedingungn erfüllt


    DOCH VORSICHT,
    ich seh gerade, dass der whisper auf der NEUEN Liste (seit Feb.) gar nicht vertreten ist
    Ich denk mal, da hat nur einer gepennt (es fehlen ja auch einige andere bekannte Hersteller), aber das muss natürlich vor Antragstellung abgeklärt werden

  • Hallo Zusammen,


    also ich habe meinem Steuerberater schon eine email geschrieben, mal sehen was er dazu sagt. Mir ging es eigentlich darum, ob die Kosten wie Brennstoff, Zinsen, Wartung als Ausgaben angesetzt werden können. In diesem Fall würde sich aus steuerlicher Sicht der Gewinn reduzieren und man unterm Strich weniger Steuern auf die Einspeisevergütung zahlen.


    firestarter: Welche Liste sprichst Du an? Wo kann man diese einsehen? Mir wurde von der Montagefirma ein Zuschuß in Höhe von 1700 EUR für den Whispergen genannt.


    Schönen Abend!


    R.

  • die zuständige Stelle für die Förderung ist die BAFA
    auf deren Seiten wird man fündig
    http://www.bafa.de/bafa/de/ene…ni_kwk_anlagen/index.html
    rechts siehst Du verschiedene download-möglichkeiten
    u.a. die "alte" List gültig bis 31.01....da ist der whisper drin
    in der neuen (ab 01.02.) ist er nicht drin....aber auch manch andere Hersteller fehlen,
    sodass wir wie gesagt davon ausgehen, das da "nur" irgendwelche Nachfristen oder so nicht eingehalten wurde und deshlab die noch nicht auf der "neuen" Liste sind. Diese Liste wird auch öfters aktualisiert....aber wie gesagt, halt nachfragen ;)

  • ... Danke für den Link! Dort steht: "Ab dem 01.02.2009 können diese Anlagen nur gefördert werden, wenn dem BAFA die Bestätigung der Anforderungen durch einen unabhängigen Gutachter vorliegt. (Diese Bestätigungen sind dem BAFA von den Herstellern vorzulegen)." Ich würde mal vermuten, daß eben diese Bestätigung noch aussteht.


    firestarter: Du hast vorhin geschrieben

    Zitat

    Ich persönlich,würde bei einem Winzling wie dem whisper das eher nicht in Erwägung ziehen....aber das kan ja jeder halten wie er mag


    ... was meinst Du mit "das" ? Habe mir den Satz etliche Male durchgelesen, kann mir aber keinen eindeutigen Reim darauf bilden??? Bist Du so nett und sagt mir vielleicht nochmal etwas genauer was Du damit meinst!?


    Danke und gute Nacht!


    R.

  • Hallo,
    bin zwar nicht fire, aber...

    ... was meinst Du mit "das" ? Habe mir den Satz etliche Male durchgelesen, kann mir aber keinen eindeutigen Reim darauf bilden??? Bist Du so nett und sagt mir vielleicht nochmal etwas genauer was Du damit meinst!?


    ...ich tippe mal darauf, das er meint, das es sich nicht lohnt, das BHKW Gewerblich zu betreiben, d.h. dafür eine extra "Firma" zu gründen, zumindest steuerlich!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • thx Bernd für die Korrektur


    @Rosac.
    joar, wie unser Gärtner des Vertrauens
    (und wer's nicht weiss, er ist wirklich einer und DIE Kraft wenn's ums Thema Efeu geht)
    schon vermutet hat,
    meinte ich das so mit dem DAS


    Du hast ja kuam Einnahmen mit dem Teil (weil kaum Strom verkauft wird) sondern Deine Einnahmen sind ja eher die geringeren Stromkosten und Energiesteuer vom Zoll
    ...das juckt aber keinen (zumindest noch nicht, wer weiss was unseren Herrn Politikern noch so einfällt) und Du kannst das auch so einstreichen.


    Wegen den paar-fuffzig
    würd ich keinen Aufriss betreiben

  • Moin,


    Fire hat da durchaus recht. Aber dann muß der Gedanke auch weiter gedacht werden - keine Firma,kein Vorsteuerabzug,keine Afa bzw. nur AfA als "Heizung" bei VuV.
    Und auch wenns keine Firma gibt müssen die Einnahmen aus Stromverkauf und Energiesteuerrückerstattung in die Einkommensteuererklärung als Einnahmen einfliessen!


    mfg

  • ... also, das ist doch recht einfach, wenn das BHKW keinen Gewinn abwirft und nur Verluste macht, dann kann ich diese Verluste natürlich auch in der Einkommenssteuer ansetzen. Dies reduziert mein Einkommen und damit auch die Steuern. Die Frage ist nur wie lange sich das Finanzamt dies anschaut, denn eine Unternehmerische Tätigkeit muss eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Wenn dort aber nachweislich keine Gewinne erzielt werden können, nützt auch die Absicht nichts ...


    Die richtige Lösung für dieses Problem wäre nach meiner Meinung ein saldierender Stromzähler. Damit hätte sich dann die Diskussion um Einspeisevergütung erledigt, da nicht getrennt werden kann. Auch bekäme man damit einen sehr guten Preis für seinen Strom - nämlich den selben wie bei Abnahme. Zu diesem Thema habe ich ich folgenden Beitrag gefunden: saldierende Stromzähler _www-sfv-de.pdf. Ich werde morgen mal bei meinem Versorger anrufen ... das wird bestimmt spaßig :D


    [mod: fire]
    mit dem Thema salidierendem Zähler hast Du ein altes Thema angestoßen
    ...und bist ausgerechnet als Foren-Frischling auf eine Richtlinie gestoßen, die uns, aber auch anderen echt nahmhaften Leuten überhaupt nicht bekannt ist/war.
    Mal schaun, was dabei rauskommt, da dies aber mit dem steurlichen Belangen gar nichts mehr zu tun hat, splitte ich mal den Beitrag ab.
    salidierender Zähler bei Anlagen < 10kw



    Auch soll es wohl eine Entscheidung vom Finanzgericht Flensburg geben zum Thema BHKW in Privathäusern. Habe es noch nicht gefunden und warte noch auf den Link ... kennt von euch vielleicht jemand dieses Urteil (mit Aktenzeichen)!?


    Schönen Abend!


    R.

  • wo willst Du denn Verluste ansetzen wenn das BHKW nicht als Gewerbe bzw. Selbständige Tätigkeit läuft??


    _()_ _()_


    Und aus saldierendem Zähler wird ja wohl nix - der Link bezieht sich auf PV-Anlagen, die laufen nach EEG!! Wie wir alle schon schmerzlich feststellen mußten sind EEG und KWK wie Äpfel und Birnen (manchmal auch wie Feuer und Wasser)


    mfg

  • Habe gerade die Woche mit AEM telefoniert, der Antrag auf Anerkennung und damit die Fördermöglichkeit für den (neuen) Whispergen liegt beim BAFA zur Genehmigung, die brauchen nur etwas lang dafür... Es gibt aber keinen Grund, an der Aufnahme in die Liste der geförderten BHKW zu zweifeln, zumal er schon mal drauf war.


    Was die mögliche Gewinnerzielung betrifft:


    In der Tat ist es schwierig, mit diesem eher kleinen Gerät kalkulatorisch zumindest in absehbarer Zeit auf einen Gewinn zu kommen, insbesondere, wenn man außer sich selbst und (für den Strom) dem EVU keinen Abhnehmer hat. In meiner besonderen Konstellation habe ich aber einen Abnehmer für Strom und Wärme, auch der Eigenverbrauch muss regulär bewertet werden und fließt als "Einnahme" ins Gewerbe und dann natürlich der eingespeiste Strom bzw. der Zuschlag für den selbstgenutzten Strom. Trotzdem werden alle Einnahmen (einschl. rückerstattete Energiesteuer) von den Abschreibungen kalkulatorisch wieder aufgefressen. Die fiskalische "Gewinnzone" erreiche ich nur durch einen Investitionsabzug im Jahr vor der Anschaffung und die wieder mögliche degressive Abschreibung (bei Anschaffung in 2009).