Neuerung 2009

  • Hallo @ all,


    ist es richtig, dass man ab 2009 für den selbstgenutzten Strom 5,09 Cent bekommt?


    Wer kann mir hierzu genauere Informationen geben? ...und welche Formulare man dafür ausfüllen muss.


    Momentan speisen wir den Strom ein, den wir nicht verbrauchen.


    Vielen Dank.


    Gruß


    Rainer

  • oh ha,
    das Thema wird hier schon in sooovielen Beiträgen beackert,
    so dass hier wohl kein neues erforderlich wär ;)


    einfach mal "selbstgenutz", "eigenverbauchter" oder sonst was per suche bemühen,
    oder auch mal einfach so under Novellierung oder technisches schaun z.B. hier


    und na klar,
    musst Du auch weiterhin den Überschuss einspeisen, aber (und das ist neu) für den selbstverbrauchten bekommst Du auch die Förderung (id.R. 5,11ct)

  • Hallo Rainer


    Du musst dazu keine Anträge stellen einfach einen neuen Zähler einbauen (Produktionszähler)und Rechnung schreiben.


    Bitte nutze die Leseempfehlung das Thema ist etwas länger.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Der Zuschlag nach dem KWK- Gesetz wird auch für selbst-genutzten Strom, auch für Altanlagen gezahlt. Die Zähleinrichtung muß geeicht sein. Ein Messtellen- Betreiber wird nicht verlangt. (ENVIA Südsachsen) Die Messtelle muß in das Abrechnungssystem des Lieferanten eingebunden sein. (Anmelden) der einfachheithalber habe ich einen Zähler von der ENVIA beantragt, kostet im Monat 58 Cent netto. für die Ablesung entstehen keine zusätzlichen Kosten.


    Gruß
    Salamander