Contracting, wer hat sich da schon eingearbeitet?

  • Es gibt dazu ja jede Menge Quellen im Netz, allerdings sehr verzweigt und dadurch teilweise sich wiedersprechend.
    Grade in Bezug auf alte Mietverträge sind da einige Unterschiede nach 1989 und je nach den texten der Mietverträge.
    Einhellig wird die Meinung vertreten das selbst bei Hinweis auf jederzeitigen Umstieg auf Contracting dies nicht vom Mieter zu aktzeptieren ist, da die Instandhaltungskosten in der Kaltmiete enthalten sein müssen und dementsprechend der Vermeietr seine Kaltmiete senken müsste.
    Ist natürlich nur wenigen Vermietern zu verkaufen, halt genauso wie Mietern die Angst vor Erhöhungen haben.
    Als Ausweg bietet das BGH eine Bindung auf Kostenneutralität beim Einbau eines Contractingvertrages.
    Allerdings wird es schwierig werden in diesen Preistreiber Zeiten eine gerichtlich nachweisbare Neutraliät nachzuweisen.


    Wie sieht es mit einem Vertrag zwischen Vermieter und Contractor aus, in dem der Vermieter weiter die gelieferten KWH abrechnet?
    Wenn man vorher die bestehende Anlage über einen WMZ durchmessen würde?
    Und diesen Faktor dann als WärmeKWHpreis anlegen würde?
    Scheinbar muss diese Messung aber unbedingt ein entsprechender Gutachter machen, weil "privaten" Handwerkern ja nicht zutrauen ist....
    Teuere Angelegenheit!


    Irgendeine ander Möglichkeit die mir entgangen ist?
    Ich hatte schonmal über eine kostenlose Überlassung einer Anlage und Abbezahlung durch die Stromeinnahmen und Steuerrückzahlungen nachgedacht, aber da schlägt wohl auch gleich wieder das Recht des Mieters auf reines Bezahlen des anteiligen Verbrauchs für die Heizleistung durch, auch wenn die Erneuerung entsprechend nicht mehr Brennstoff brauchen würde.
    Jedenfalls lese ich das Heizkostengesetz so. Möge man mich korrigieren wenn dem so nicht ist.


    Bei Neuobjekten ist das ja kein Thema, da dort direkt am Anfang entsprechende Versorgungsstrukturen bestehen und die Mietverträge dementsprechend gegliedert sind.
    Hechele grade auch bei einem 80 KW Neubau hinterher, allerdings sind Bauherren und Architekten von so kleinen "Scheissern" wie mich als Einzelkämpfer wenig begeistert.
    Ich habe die dunkle Befürchtung das die Informationzeit und Beratungstätigkeit wohl Früchte bei einem "großen" Konkurrenten tragen wird.
    Vorverträge will ja keiner der Angesprochenen unterschreiben, man will ja erst überzeugt werden.


    Aber nunja in diesem Zuge bin ich halt wieder verstärkt in das Thema alte Mietshäuser reingerutscht/gelesen und da dies ja auch ein bearbeitungsfähiges Feld ist suche ich jetzt Gleichgesinnte.
    Evtl. könnte man ja dann zu einem "größeren" also mehr Namen auf dem Briefkopf.... werden.


    Der Ausbeuter...
    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,


    Contracting in bestehenden Anlagen dürfte schwierig werden. Du müsstest ja dem Vermieter oder jedem Mieter einzeln eine Rechnung stellen. Dem Mieter dürftest Du aber keine MwSt. berechnen, dem Vermieter müsstest Du das aber schon. Was wird mit den 19% ?


    Komischerweise wird die MwSt bei Mietern ja aber trotzdem verlangt weil ja einfach die entstehenden Heizkosten (Heizöl, Wartung, Schornsteinfeger usw.), egel wie hoch, incl. MwSt. durchgereicht werden. Das könntest Du aber m.E. beim Contacting nicht machen. Was wird aus den 19% ?


    Eventuell währe ein Vertragsabschluß mit jedem einzelnen Mieter eine Lösung, dann auch gleich mit Stromlieferung und analogem Telefon (DSL). Dann könntest Du ev. MwSt verlangen, müsstest ja aber irgendwie konkurenzfähig und vergleichbar mit den bisherigen Heizkosten sein. (Wie vergleiche ich das?)


    Des weiteren brauchst Du eine Preisgleitklausel um die steigenden Gas oder Ölkosten weiterzugeben. Es dürfte schwierig werden etwas faires auszuhandel.


    Fragen über Fragen, mal sehen ob jemand Antworten hat.




    MfG F.Heinig

  • Hallo Bernd!


    Ich weiß nur, das z.B. die EWE Hauseigentümern eine 'Vollheizungsvertrag mit Heizkessel, Gas, Wartung etc. anbietet. Ruf da doch einfach mal an, und lass Dir erklären, wie die das gelöst haben. In einem Objekt in Berlin haben wir vor Jahren schon den Heizkessel rausgeschmissen und heizen jetzt mit Fernwärme. Wenn Du Interesse hast, könnte ich Dir die Tel.Nr des Verwalters geben.


    Christian

  • Zu Fernwärme gibt es eigene Urteile, die für die großen Fernwärmeerzeuger eigene Gesetzesauslegungen erzeugt haben.
    Für Mieter gibt es da keine Chance auf Rebellion.


    Nahwärme bzw. Contracting wird allerdings momentan immer noch anders beurteilt, Verträge von meinen Stadtwerken liegen mir vor,
    allerdings beinhalten diese meiner Meinung nach, immer noch Risiken für den Vermieter, Mieter und EVU werden da relativ frei gestellt.


    Bei diesen Verträgen mit Vermietern, kann man genauso wie die bisherigen Brennstofflieferanten abrechnen.
    Die gelieferte Messeinheit bleibt ja bie Gas sogar gleich.
    Intern kann der Vermieter dann wieder mit seinen Mietern wie bisher abrechnen,
    sein Risiko ist dann der Nachweis das die "neuen" KWh genauso teuer sind wie die alten bzw. die alten zu dem Bezugszeitpunkt.
    Deswegen ja meine Frage nach Gutachter oder nicht, damit das durch Messreichen gerichtsfest dargelegt werden kann.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang