Hallo miteinander,
da wir hier oder hier oder auch etwas breiter dort
schön öfters das Thema Steuern, bzw Vorsteuerabzugsfähigkeit und MwSt diskutiert haben,
Fuchs -aber anderen(mich eingeschlossen)- manchmal etwas vom Thema abdriften,
hab ich mal diesen neuen thread eröffnet um Anschaungen "wie es das FA sehen könnte" oder "wie wir es sehn dürften" etc. in den eigentlichen thread etwas frei zu halten.
....so ein bissl Foren-Ordnung muss halt mal sein.
Also,
ums nochmal kurz zu machen...
Es gibt bisher keine bundeseinheitliche Regelung, welche die Vorsteuerabzugsfähigkeit beim Thema BHKW verbindlich regelt.
Hier macht jedes Bundesland und auch innerhlab eines BL die Finanzämter ihr eigenes Ding.
So kommt es z.T. bei identischen Vorraussetzungen zu vollkommen unterschiedlichen steuerlichen Betrachtungen.
Nun fragte Fuchs schon mehrfach,
warum das so nicht richtig sein sollte...und wollte damit sicherlich durchs hintertürchen auch die Wirtschaftlichketi von BHKW-Anlagen hinterfragen.
Das ist ja auch so nicht verkehrt,
allerdings spielt eine Gewinnerzielungsabsicht in Punkte Umsatzteuer m.E. kaum eine Rolle (im Gegensatz zum Einkommenssteuerrecht)
Nun ja,
ich versuch mal grob einen Auszug der bisher gehörten Mitglieder-Erfahrungen.
da gibts
- Leute, die ihr BHKW als Unternehmer betreiben
Sie holten sich die vollständige Vorsteuer vom FA zurück und versteuern ganz normal ihre Produkte Wärme und Strom
- Leute, die ein BHKW versucht haben als Unternehmer zu betreiben,
wo das FA nur einen Teil als Wirtschaftsleistung anerkennt...die Stromproduktion.
Die Wärmeleistung wird als Umsatzsteuerfrei angesehen und ergo nur ein Teil der Vorsteuer erstattet....Als Maßgabe häufiger zu sehen, dass der Anteil an der Stromkennzahl festgemacht wird.
- Leute,
bei denen es überhaupt nicht als unternehmerische Handlung durchgegangen ist und somit keine Vorsteuer erstattet wurde
...dazwischen gibt es eine Vielzahl von Mischvarianten, von denen diverse Personen schon berichtet haben.
Warum nun der Wunsch nach Vorsteuerabzugsfähigkeit???
Ich bin kein Steuer-Mensch, aber ich denk mal in vielen Bereichen gestaltet sich eine unternehmerische Handlung günstiger als bei rein privaten.....aus verschiedensten Gründen.
Ein Punkt ist sicherlich die Rückerstattung der Vorsteuer.
Das macht den Anlagenpreis erstmal ein ordentliches Stück preiswerter, wodurch weniger für den Kapitaldienst aufgewendet werden muss. Klar, werden dann auf die Erzeugnisse auch Umsatzsteuern fällig, aber dennoch ist es für einen Laien betrachtet erstmal ein zinsloser Kredit, den man halt später mit den Steuern abstottert....(aber wohl auch nicht unbedingt ins Plus kommen müsste)
Na egal,
eine Ersparnis von 19% ist ja erstmal nicht schlecht...gerade am Anfang einer unternehmerischen Investition.
In einem Bereich,
ist es sicherlich recht Anschaulich...ich zieh hier mal ein Beispiel wo die steuerliche Betrachtung anscheinend unstrittig ist heran... den Bereich der PV-Anlagen betreiber
(zur Vereinfachung einfach mit sehr gerundeten Zahlen)
Ein Mensch X,
gründet das Unternehmen Mr.X PV GbR
Er investiert 40.000 Euro(inkl. MwSt) für eine 10kwp PV-Anlage
Als Unternehmer ist er voll Vorsteuerabzugssfähig und bekommt vom FA rund 7.000 Euro zurückerstattet.
Natürich muss er auf sein Produkt Strom...bzw seine Unternehmerische Handlung Steuern zaheln.
Seine 10kwp-Anlage in Bester Lage erzeugt im Jahr 10.000kwh feinsten PV-Strom.
Diesen bekommt er vergütet mit 40ct/kwh, macht insgesamt 4.000Euro
Darauf wird natürlich Umsatzsteuer fällig...so rund 800 Euro
Unterm Strich...er hat 7.000 Euro Anfangs-Investitionen gespart und zahlt nun jährlich 800Euro Steuern
Das ist so Gang und Gebe und bei zigtausend PV-Anlagen-Betreibern aktueller Stand (also so in etwa)
Nun haben wir die Brüder Y1, Y2, Y3
er gründet die Mr.Y1 BHKW GbR
alle Brüder investieren jeweils in eine BHKW-Anlage
Kosten 40.000 Euro (<-Luxus-Dachs)
Alle Anlagen sind gut dimensioniert und laufen 5.000 Stunden @ 5kw elektrisch und 10kw thermisch
Durch direkte Verträge mit den Mietern schaffen alle eine Eigenstromnutzung von 50%
denkbare Varianten,
- der eine...Herr Y1
bekommt vom FA volle Vorsteuerabzugsfähigkeit bescheinigt
...er bekommt so rund 7.000 Euro vom FA erstattet.
12.500 kwh werden an die Mieter verkauft zu 20ct/kwh..macht 2.500 Einnahmen
...und die anderen zu 10ct, macht also 1.250
...und zusammen 3.750
macht zusammen also eine abzuführende Umsatzsteuer von 750 Euro
weiterhin werden 50.000kwh Wärme verkauft zu 7ct/kwh...macht zusammen 3500 Euro, die auch versteuert werden
...macht Umsatzsteuern von 700 Euro
Alles zusammen halt abzuführende Umsatzsteuern von 1.450 Euro pro Jahr
- der ander Bruder Y2
...bekommt gesagt,
dass der Wärmeverkauf nicht Umsatzsteuerpflichtig ist und demzufolge die Investitionskosten anteilig zur Stromproduktion gekürzt werden
Er bekommt nur ca. 2.600 Euro vom FA Vorsteuer erstattet...das findet er nicht fein, da er so mehr Kapitaldienst leisten muss
...immerhin, ist ja auch nur ein Teil Umsatzsteuerplfichtig...immerhin noch 750 Euro/a
- der Bruder Y3
...bekommt gar nichts vom FA...seine Stromerlöse ???
die letzten beiden Brüder finden das nicht so gut
In einem Punkt,
findet es selbst der aussenstehende MR.X mit seiner PV-Anlage eigentümlich,
...denn obwohl er weniger Steuern (absolut) auf sein Produkt pro Jahr zahlt,
hat er ganz selbstverständlich die Vorsteuer vom FA erstattet bekommen
Dies soll jetzt nicht die große Ausarbeitung zu dem Thema sein
und ich hab nun nicht mich extra eingelesen...und erhebe damit wahrlich kein Anspruch auf Richtigkeit
...aber so als Diskussionsgrundlage...insbesonder für unseren Fuchs
möcht ich das so mal stehen lassen
@Fuchs,
wie ist Deine Sicht auf die Dinge?
Bernigo
Du als man vom fach (auch wenn es hier in diesem thread nicht formaljuristisch zugehn soll) könntest ja vll. ein paar sachliche Info's geben
@all
wie ist Eure Sich auf die Dinge?