Ahnungslose Behörden

  • Es ist mal wieder der Oberhammer was unsere Behörden so loslassen :keeporder:


    Also ich habe die Vergütung der Stromsteuer nach § 9 Abs.1 Nr.2 beantragt. Natürlich nur für den Eigenverbrauch des BHKW + ENS + Schütz (ENS und Schütz hängen an externem Stromkreis).


    Die Antwort ist der Hit - natürlich ne Ablehnung.


    Begründung:


    "Die von Ihnen....benannten Stromverbraucher dienen nicht der Stromerzeugung, sondern sind Schutzvorrichtungen bei der Stromeinspeisung in das öffentliche Netz"


    Ist doch absolut GaGa oder :-)_:-) . Irgendwie fühl ich mich verarscht, natürlich sind das Schutzvorrichtungen ABER ohne die gehts ja wohl nicht??


    Man könnte ja noch weitergehen und behaupten das zur Stromerzeugung lediglich ein Generator notwendig ist und das dieser keinen Strom verbraucht - damit wäre in ganz Deutschland keinerlei Anspruch auf Stromsteuerbefreiung mehr geltend zu machen.


    Ob die beim Zoll so ein "Verbesserungswesen" haben dann werd ich diesen Vorschlag gleich mal einreichen. Das spart Millionen Euro


    Mir schwillt grad furchtbar der Hals :vinsent: :bomb: :uebel:


    Mfg