• Hallo,


    die Situation für die kleine KWK in der Gebäudetechnik hat sich dramatisch verbessert. Ein organisatorisches Hindernis ist aber noch die unbefriedigende Lösung, wie in Wohnimmobilien die Kuppelprodukte Strom und Wärme abgerechnet werden. Zwar ist der saldierende Summenzähler explizit im KWK-G §4(3b) bestätigt, aber die Aufteilung der variablen und fixen Kosten auf die Kuppelprodukte Strom und Wärme steht noch aus.


    Dies ist in der BWL ein bekanntes Problem (Lösung einer Gleichung mit zwei Unbekannten) und man hat sich verschiedene Abrechnungsmethodiken einfallen lassen, die alle Ihre Vor- und Nachteile haben. Bei dieser Auswahl ist Streit zwichen Mieter und Vermieter programmiert. Daher müsste - sofern man sich nicht einvernehmlich auf ein Rechenverfahren einigt - eine Basisvorschrift in der Heizkostenabrechnungsverordnung fixiert werden.


    Zuständig ist dafür das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung . Bitte schreibt doch ein paar nette Briefe an Herrn Tiefensee und / oder seinen federführenden Abteilungsleiter für Raumentwicklung, Stadtentwicklung, Wohnen Dr. Peter Runkel, damit dieser Punkt auf die Tagesordnung kommt. Wenn genügend Stimmen in die gleiche Kerbe hauen, wird hoffentlich auch in der Ministerialbürokratie erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Helfen könnte auch ein freundliches Schreiben an das jeweilige Landesumweltministerium, damit über den Bundesrat weiteres Momentum aufgebaut werden kann.


    Viele Grüße aus Wien,


    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)