• Wir haben ein erstes BHKW in Betrieb genommen und uns nachträglich zum Stromverkauf an die Mieter entscheiden. Das Objekt ist ein Doppelhaus mit je 6 Wohneinheiten (also 12 insgesamt!). Unsere Stadtwerke teilen uns über das beauftragte Ing.büro mit, das erhebliche Umbaumaßnahmen (ca. 4-5000 €) erforderlich sind. " Die Stadtwerke teilen uns mit, dass beide Häuser eine einzelne Hauseinführung haben und somit nicht als staatliche Einheit zusammengeführt sind. Insofern müsste die Hauptversorgung von beiden Häusern auf einer Hauptversorgung geführt und dort der Wandlerzähler dann eingebaut werden.« Gibt es hier eine technische Alternative, die wirtschaftlich günstiger ist? gibt es andere Energieversorger, die günstigere Angebote haben?


    Matthias Knoche

  • Hallo Matthias,


    erstmal herzlich willkommen im Forum.
    Bei 12 WE wirst du um die Wandlermessung wohl nicht rumkommen, und ja, die Anschlüsse müßten alle zusammengelegt werden, da du sonst nicht alle Mieter mit BHKW-Strom versorgen könntest und nein, eine andere Alternative wirst du wohl nicht haben, da du den VNB im Gegensatz zum EVU nicht frei wählen kannst und bei deiner Anlage nunmal der VNB zuständig ist. Ich bin auch gerade dabei umzubauen, hat trotz das ich fast alles selbst mache auch schon ca. 2000,-- EUR nur an Material verschlungen. Hier hätte der Gesetzgeber eine einfachere Regelung finden müssen, aber in D geht halt nichts einfach, leider.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Also sind die Gebäude bereits verbunden über ein Nahwärmenetz?
    //Grade überlesen...((
    Doppelhaus, also stehen die aneinander, ich denke das die Nahwärme entsprechend auch durch den Keller zusammen gebunden wurde.
    Genauso macht ihr das mit dem Strom.
    Im zweiten Haus an dem Hauptanschlusskasten die Versorgungsleitung des EVUs trennen und das neue Kabel aus dem BHKW Haus dort anschliessen.
    Alle EVU Zähler in den Häusern aus den alten Zählerschränken durch eigene ersetzen und fertig.
    Kosten sollten wenn es so geht geringer sein als 4-5000 € solange man die neuen Stromzähler nicht mit rechnet.


    Bei 12 Wohnungen sollte ein 100A Zähler, solange keine Durchlauferhitzer verbaut wurden, noch gehen.
    Dazu gibt es im Netz entsprechende Vorgaben.
    Da sich die Versorger solche Zähler gerne teurer bezahlen lassen, mal nach einem Messtellenbetreiber suchen der dir diese Kosten ersparen kann.


    Ja Geld verdienen ist teuer |:-(


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd der Dachsausbeuter ()

  • Hallo Matthias,


    wie Joachim schon schrieb, kannst Du Dir keinen anderen VNB (der die Hausanschlüsse betreibt) aussuchen.
    Gibt es in dem beauftragten Ing-Büro keinen Elekto-Ingenieur?? Oder ist es denen egal was der Kunde bezahlen muß? (Die HOAI richtet sich ja nach dem monitären Bauvolumen.) - Vllt. habe ich das auch mißverstanden: Wer hat das Ing-Büro beauftragt?
    Ich würde prüfen (lassen), ob es nicht eine kostengünstigere Lösung gibt:


    Welche Vorschriften gelten für die Hausanschlüsse?
    In den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Marburg zur NAV ist auf Seite 2 (oben rechts) unter V. zu lesen, dass die technischen Anforderungen für die Hausanschlüsse in den Technischen Anschlußbedingungen (Anlage 1 - online nicht verfügbar) festgelegt sind. Da kommen die TAB 2000 oder die TAB 2007 in Frage. - Bitte telefonisch anfordern bzw. erkundigen!


    Im 'Informativer Anhang zu den TAB2000' S. 11
    www.vattenfall.de/www/dso/vf_dso/Gemeinsame_Inhalte/DOCUMENT/264535vatt/585875tech/P0260966.pdf und
    http://www.voltimum.de/files/d…romversorgungssysteme.pdf S.12 ist nachzulesen, dass bei 12 Wohnungen ohne Durchlauferhitzer ein 100A Hausanschluß ausreicht. - Wie sind die jetzigen Hausanschlüsse abgesichert? Die Zuleitungsquerschnitte reichen i.A. auch für 100A (Mindestzuleitungsstärke).
    Es müssen also ev. nur die Sicherungen oder der Hausanschlußkasten (wenn zu alt oder zu klein) erneuert werden.


    Der neue Hauptzähler wird normalerweise ('Informativer Anhang zu den TAB2000' S. 15) ein Wandlerzähler sein, aber abhängig von den Bestimmungen bzw. dem Ermessensspielraum der Stadtwerke Marburg ist bis 100A auch ein direkt messender Zähler (viel billiger) zulässig. - Also erst informieren und dann verhandeln!


    Hinter dem Hausanschlußkasten beginnt die Kundenanlage. Bis zum Hauptzähler ist zwar alles verplombt, aber der Eigentümer kann (im Rahmen der technischen Vorschriften) bestimmen. Der zweite nicht mehr benötigte Hausanschluß kann also im Hausanschlußkasten getrennt werden. Die alte Zuleitung zum Zählerkasten wird unterbrochen bzw. aus dem Hausanschlußkasten entfernt und eine neue Leitung zwischen zweitem Zählerkasten und neuem Hauptzähler verlegt (wie Bernd schon geschrieben hat).
    Wenn die einzelnen Stromversorgungsverträge (der Mieter) durch Kündigung beendet sind, kann ein zugelassener Elektroinstallateur (oder die Stadtwerke schicken einen) die VNB-Zähler demontieren und die zuvor beschafften geeichten Ferrariszähler des Vermieters an gleicher Stelle montieren. Falls mal ein Mieter doch keinen Strom vom Vermieter haben will, muß die Möglichkeit bestehen, dass für ihn wieder ein VNB-Zähler (neben dem Hauptzähler) gesetzt wird (Reserveplatz!). Dazu ist es finanziell vorteilhafter wenn ein Zählerplatz reaktiviert werden kann und nicht neu errichtet wird (Kleingedrucktes lesen).


    Bitte berichte, wie der Stromverkauf an die Mieter in diesem Fall rechtlich ausgestaltet wird und was die Mieter zum Wechsel zum Vermieterstrom bewegen soll.



    Denkmaler



    p.s. Was soll der Begriff 'staatliche Einheit' bedeuten?? - Solange kein öffentlicher Grund tangiert wird ist das irrelevant.

  • Zitat

    Falls mal ein Mieter doch keinen Strom vom Vermieter haben will, muß die Möglichkeit bestehen, dass für ihn wieder ein VNB-Zähler (neben dem Hauptzähler) gesetzt wird (Reserveplatz!). Dazu ist es finanziell vorteilhafter wenn ein Zählerplatz reaktiviert werden kann und nicht neu errichtet wird (Kleingedrucktes lesen).


    Falls dieser zusätzliche Zählerplatz nicht oder nur mit unzumutbarem Aufand technisch/finanziell machbar ist.
    Hat das neue KWK Gesetz auch die Möglichkeit der bilanziellen Abrechnung eingeführt.
    Das heißt der Zähler bleibt in deinem internen Netz und die Strommengen werden mit deinem Hauptzähler entsprechend verechnet.
    Vorteil, du hast keinerlei Kosten und Umbauten!


    Ansonsten hat Denkmaler völlig recht, erstmal die Bestimmungen des Netzbetreibers studieren und sich nicht mit überzogenen Forderungen abschießen lassen.
    Manchmal "kennen" die Gesprächspartner einfach noch nicht die aktuelle Gesetzeslage, wenn man die entsprechenden Passagen mundgerecht serviert,
    geht es dann doch.


    Dran bleiben, für eure Genossenschaft kommen dann ja noch einige Liegenschaften zum tragen.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang