Übergeordeter Netzbetreiber für Alle BHKW-Betreiber

  • Hallo BHKW-Freunde,


    hier im Forum liest man fasst in jedem Beitrag von den Problemen, die wir mit unseren örtlichen Netzbetreibern haben. :sos:
    Vorrangig in den Themen KWK-Novellierung und VNNE -vermiedene NetzNutzungsEntgelte- ein Unwort übrigens, kriegen wir Probleme.
    Jedes EVU , bzw. Netzbetreiber legt die Gesetze immer anders aus. Natürlich zum Nachteil der Anlagen-Betreiber.
    Fragen, wie und wo welcher Zähler anzuschließen ist, werden einheitlich geklärt, und der örtliche Netzbetreiber hat dies zu akzeptieren.
    Durch überhöhte Forderungen und Anschlussbedingungen versucht man die Wirtschaftlichkeit eines BHKWs zu reduzieren. Die EVUs sehen uns als Konkurrenten, und das liegt auch in der Natur der Sache.
    Aber warum müssen wir denen in völliger Willkür ausgeliefert sein.
    Eine neutrale, objektive, übergeordnete Stelle müsste für alle zuständig sein. Dies könnte die BAFA , das Umweltministerium, die Bundesnetzagentur, vielleicht auch der B.KWK oder wie beim EEG-Recht seit 1 Jahr eingeführt, eine Clearingstelle sein. Eine Clearingstelle im KWK-Recht hätten wir sowieso dringend nötig.
    Diese zentrale Einrichtung müsste auch die Einspeisevergütungen abrechnen und auszahlen.
    Die Einspeisevergütungen und KWK-Zuschläge werden sowieso im Umlageverfahren auf alle EVUs nach Größe und Umsatz, umverteilt.


    Wenn diese zentrale übergeordnete Einrichtung Kosten sparen wollte, bräuchte sie nur den saldierenden,
    rückwärtslaufenden Zähler am Netzübergang einführen. Wird in den Niederlanden anscheinend erlaubt.
    Da könnte sehr viel Verwaltungsarbeit eingespart werden.


    Wir sollten dieses Thema hier einmal diskutieren. Wer hat Kontakte zu den Organisationen wie B.KWK oder Umweltministerium? Wo könnten wir diese Anfrage stellen?


    Grüße vom Energiepionier

  • @ Energiepionier


    also erstmal muss ich Dir 100 % Prozent zustimmen was die EVU`s angeht.


    was diese übergeordnete " Stelle " angeht ..... naja.... ich denke es gibt genug Bürokratie in Deutschland.. da brauchen wir nicht unbedingt noch eine
    " Stelle " die das Rad neu erfinden wollen..


    |__|:-)

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • ich denke es gibt genug Bürokratie in Deutschland.. da brauchen wir nicht unbedingt noch eine
    " Stelle " die das Rad neu erfinden wollen..


    so lange sich EVUs nicht an Gesetze halten, darf deren Bürokratie gar nicht groß genug sein :-)_:-)


    Eine übergeordnete Stelle ist denke ich dann nicht notwendig, wenn es bspw. den saldierenden rücklaufenden Zähler per Gesetz gibt, und dieses Gesetz dann auch noch von den EVUs eingehalten wird.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Ich fände eine zentrale Clearing und weisungsberechtigte Stelle sehr gut.
    Solange dort garantiert ist das kein Mitarbeiter für seinen Ruhestand vorarbeitet!
    Dann wären dieses HickHacks jedes einzelnen EVUs obsolet!


    Bei mir zeigt sich momentan wieder der Unwille es wie die anderen im Umkreis zu machen.
    Das tel. wie pers. Gespräch brachte immer nur den stotischen Satz.
    Wir aktzeptieren nur unsere eigenen Zähler bzw. einen zugelassenen Messstellenbetreibers!
    Das es ein Zähler im eigenen Netz, das ja nach der Übergabestelle anfängt, wird negiert.
    Nun ja ich warte jetzt bis Freitag für ein Angebot, bitte auch machen Hr. O. sie lesen ja mit.
    Danach wird ein Messstellenbetreiber bei allen die kpl. Anlage umbauen.
    Ich möchte halt nicht länger auf meine Einnahmen verzichten und werde deshalb halt andere Wege beschreiten müssen.


    Das dann auch andere Zähler die momentan noch bei dem EVU sind, da sie im privaten Netzen liegen,
    ebenfalls gewechselt werden sollte dann aber auch klar sein!
    Nur mal so als kleiner Hinweis!


    Das von anderen Stellen bereits an bundesweiten Einigungen gearbeitet wird, ist bekannt.
    Allerdings solange die noch keine Einigung erzielen, gelten die momentanen §, selbst wenn diese nicht mehr den modernen Umgebungen in beiden Richtungen gerecht werden.
    Und nach denen werde ich halt handeln!
    Egal ob es sich hinterher rentiert oder nicht!


    Wenn ich irgend etwas falsch mache klopfen mir die EVUs ja auch auf die Finger, daher nehme ich mir auch dieses Recht raus.


    Wieder viel zuviel geschreiben....
    Aber ich denke andere BHKWler sollten so halt "Mut" bekommen sich innerhalb der geltenden § ihr Recht nicht wegnehmen zu lassen.


    Bernd


    Ps.: Wenn soll man den kontakten um bei den Parlamentariern den Wunsch nach einer Clearingstelle zu wecken?
    Fire könnte da ja mal wieder in den Mailingkreis posten, ob die ihm die besten Ansatzstelle nennen können.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,


    der saldierende (rückwertslaufende) Zähler währe sicher eine einfache Lösung, ich denke aber, das die BHKW-Betreiber motiviert werden sollten, den erzeugten Strom erst vor Ort zu verbrauchen und nicht willkürlich einzuspeisen. So würde es ja egal sein, ob das BHKW bei Spitzenlastzeiten wie z.B. um die Mittagszeit oder aber mitten in der Nacht läuft. Letzteres währe nicht sinnvoll und kann auch nicht in unser aller Interresse sein. Das dies auch so gewollt ist, sieht man am neuen EEG-Gesetz für Photovoltaik, hier kann man jetzt zwischen Volleinspeisung und Überschußseinspeisung bei Neuanlagen wählen.
    Eine einfachere Lösung könnte so aussehen, das der erzeugte Strom erst im Haus verkauft wird (Mieter u.s.w.) wie ja auch heute schon, allerdings könnte man für die Überschußeinspeisung einen um sagen wir mal 5 Cent niedrigeren Vergütungssatz bezahlen, um eben vorrangig Spitzenlastzeiten abzufahren. Mit dieser Lösung währe man nicht mehr vom EEX , VNNE und der nach 10 Jahren auslaufenden Zuschlagszahlung abhängig. Was die Zuschlagszahlung angeht ist mir diese begrenzt auf 10 Jahren in Abhängigkeit von der erzeugten Strommenge zu einseitig auf "Dauerläufer" ausgelegt, hier sollte man entweder eine Pauschale einführen oder die Bindung an die 10 Jahre aufheben, um auch Anlagen zu fördern die auf längere Nutzungszeiträume kalkuliert sind.
    So, das war jetzt mein geistiger Erguß zu diesem Thema, zum zerreissen freigegeben. :bomb:


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo,


    JEDER Bundesbürger kann eine eingabe in den Deutschen Bundestag einbringen. Das geht wohl auch per INet. Man muss nur genügend "Unterstützer"
    zusammen kriegen die für diese eingabe stimmen.


    Wenn eine gewisse Anzahl erreicht ist (keine Ahnung wieviele das waren...) MUSS sich der Bundestag damit befassen (und dort die dafür zuständigen Leute)
    Vllt. sollte man hier im Forum eine Umfrage machen ob überhaupt interesse daran besteht diese Eingabe zu machen und wieviele unterstützer man zusammenbekommt,
    denn mit 25 Unterstützern kommt man garantiert nicht weiter.


    Evtl. bekommen wir so die nötige Aufmerksamkeit von der Politik....


    Bis denne
    Jörg


    https://epetitionen.bundestag.de/

  • Hallo Dachstreiber,


    für die gesamte Lastgangkurve eines EVUs, örtlicher Netzbetreiber, ist es unwesentlich, ob der einzelne
    BHKW-Betreiber möglichst seinen Strom selbst verbraucht.
    Wesentlich ist, ob zu den gängigen Lastspitzen früh 6:30, dann wieder mittags, usw. die BHKWs oder PV oder
    Sonstiges, die Kurve entlasten.
    Ein BHKW läuft dann am Besten, wenn es zu dem Zeitpunkt läuft, wann der Wärmebadarf ist.
    Dann könnten wir auch mit einem kleineren Pufferspeicher auskommen
    Früh um 6:30 Uhr brauchen wir Warmwasser folgedessen laufen unsere BHKWs zu diesen Zeiten sowieso.
    Mittags ist es ähnlich. Unsere BHKWs laufen eigentlich immer zu den Zeiten, wo auch die Stromlastspitzen hoch sind.
    Für PV-Betreiber trifft das Gleiche zu. Die Sonne steht mittags am Höchsten, nachts scheint sie gar nicht.


    Also mit anderen Worten ein Saldierender Zähler wäre nicht kontraproduktiv, die Lastspitzen zu senken.


    Aber wir kommen hier vom Thema ab. Wir wollten hier über den Sinn eines zentralen Netzbetreibers diskutieren.


    Lest doch, wie Herr O. der Netzbetreiber unseren Bernd, schikaniert. Mir geht es seit 1973 so.
    Und wenn man nicht so will wie der Netzbetreiber, dann hält man auch schon mal die Zahlung Einspeisevergütung
    zurück, um Druck auszuüben.
    Dieser Willkür sind wir alle ausgesetzt, das sollten wir uns nicht mehr gefallen lassen.


    Grüße von Fritz

  • Ich sehe es momentan eher als Abklopfen, was so geht.
    Ist halt das Vorspiel....


    Zitat

    Und wenn man nicht so will wie der Netzbetreiber, dann hält man auch schon mal die Zahlung Einspeisevergütung
    zurück, um Druck auszuüben.


    Bei sowas würde ich wenig Spass verstehen,
    Mahnung mit Verzugszinsen, danach gleich Mahnbescheid und in der Endkonsequenz Gericht.
    Das würde ich für jede Quartalsrechnung machen.
    Kosten entstehen ja keine, denn aufgrund der bestehenden Gesetze werden die eh zur Zahlung verknackt.
    Sämtliche bis dahin aufgelaufene Zinsen, Mahn- und Gerichtskosten müssen die dann halt noch dazu zahlen.
    Ob das im Endeffekt für denjenigen was bringt, bezweifele ich stark.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang