Was passiert eigentlich steuerlich mit den 5,11 cent für den selbstgenutzten Strom ??

  • Bei 'gewerblichen Anlagen' ist das eine zu versteuernde Einnahme, der ja auch Kosten wie Gaseinkauf, AFA etc. gegenüberstehen.


    Beim BHKW im Eigenheim?? AFA , Gas und Wartung anteilig (incl. MWST unter gewissen Vorraussetzungen) auf den verkauften/ eingespeisten Strom. Jezt kommen aber 5 cent für den selbstgenutzten Strom ( bei mir 28000 kWh also 1400 Euro) als neue Einkunft dazu. Logischerweise muss das irgendwie versteuert werden - was dagegen rechnen?


    Hat da schon jemand eine Idee?


    Christian

  • Namentlich benannte "Förderungen" oder "Subventionen" sind nicht Einkommensteuerpflichtig.(bei privat)
    Vorausgesetzt man kann sie keiner Einkommensart zuordnen.


    Hast Du schon die Abrechnung des VNB bekommen?? Was steht da drauf, wird Mwst ausgewiesen (ich hoffe nicht).


    Mfg
    |__|:-)

  • Das beruhigt mich ja erstmal. Noch keine Abrechnung, da der Zähler noch nicht montiert ist - von wegen Wirtschaftskrise, Elektomenschen ausgebucht ohne Ende.

  • Jezt kommen aber 5 cent für den selbstgenutzten Strom ( bei mir 28000 kWh also 1400 Euro)


    Hallo Christian,


    wird der selbstgenutzte Strom ausschließlich privat genutzt, dann ist der Zuschuss auch "privat". Du kannst keine Kosten für den privat genutzten Strom geltend machen wie AfA, Gas, Wartung etc, deshalb ist auch der Zuschuss privat. Das ist so ähnlich wie der Schuldenerlass bei KfW-Darlehen bei privaten Häüsern. Diesen Schuldenerlass versteuern die privaten Bauherren ja auch nicht.


    Anders sieht es aus, wenn Du die Kosten für den "privaten" Strom steuerlich absetzen kannst, z.B. weil Du ein Gewerbe betreibst, oder wie Ich den strom an meine Mieter verkaufe. Dann müsst Du natürlich den Zuschuss versteuern, weil Du ja auch die Kosten steuerlich geltend machen kannst.


    Alles Klar? wenn nicht dann melde Dich


    Viele Grüße


    Bernigo

  • schön erklärt Bernigo, man erkennt hier klar den Fachmännischen Hintergrund! :pfeifen:


    anders erklärt könnte man auch sagen: der Zuschuss mindert die Ausgaben, sind die Ausgaben privat hat man eben weniger Ausgaben (welche ja nicht "erklärungsfähig" sind). Gleiches betrifft ja auch die Energiesteuerrückerstattung, diese mindert ja auch die Ausgaben. Würden in so einem Fall durch die Subventionen dauerhaft ein Überschuss erwirtschaftet werden, würde das Finanzamt sicher von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen und dafür Steuern haben wollen. So weit ist es aber (leider) noch nicht, die großen Subventionen bekommen nur die Lobyisten (Siehe Beitrag von Tom bzgl. der Kohlekraftwerke und dem verbuddeln von CO2 :uebel: )


    Grüße


    Bruno

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