Eigentümerzustimmungspflicht für energiesparende Maßnahmen im Haus

  • Irgendwo hier? ( ich komm in die Suchfunktion nicht rein) meine ich gelesen zu haben, dass z.B. dem Einbaus eines BHKW nur 75 % der Eigentümer eines Gebäudes zustimmen müssen. Auf einmal stelt sich in meinem geplanten Objekt nämlich jemand quer. Ich brauche unbedingt die Quelle ( Urteil/ Gesetz o.ä.) im ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen.


    Vielen Dank


    Christian

  • Hallo Christian


    Ich denke was auch ein guter Denkansatz ist, das du in deiner Eigentümergemeinschaft das mal nach liest. Ich weis jetzt nicht ob das ganz richtig ist bitte mit vorsicht geniesen.


    Es gibt bei Eigentümergemeinschaften 2 mögliche Rechtsgrundlagen die eine Regelt das ein stimmig (alle müssen zustimmen) und die andere Rechtsform müssen 67% zustimmen, wie gesagt ich bin mir nicht ganz sicher.


    Nun bist du genau so schlauch wie vorher.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo GB


    Das ist schon richtig, dass es verschiedene Formen/ Verfassungen etc. gibt. Es gibt aber irgendwo etwas, was für bestimmte Maßnahmen unabhängig sozusagen übergreifend gilt. Das suche ich!


    Gruß


    Christian

  • Normalerweise sollte das euer Vertrag regeln.
    In dem sollte auch Bezug genommen werden auf "globale" Rechtsvorschriften.
    In den Eigentümerversammlungen wird, so hatte ich es bisher, bei jeder Abstimmung die Stimmen ausgewertet und gleich mitgeteilt ob der Beschluss durch genügend Stimmen gültig ist.
    Ihr habt ja einen Vorstand der müsste dir kompetent Auskunft geben können welche Anzahl bei der Heizungsanlage nötig ist.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • @ Axel !


    Danke für den Link!


    Bernd!


    Lt. Auskunft der Hausverwaltung ist lt. Teilungserklärung der Widerspruch eines Eigentümers nicht relevant. Es müßten eine qualifizierte Mehrheit widersprechen ( also mehr als die Hälfte der Eigentümer und 50 % der Eigentumsanteile - so hab ichs verstanden). Also erstmal keine Gefahr.


    Unabhängig davon suche ich noch die Quelle für 75%.... siehe oben im Thread. Wäre für andere Fälle hier im Forum vielleicht mal wichtig.


    Danke


    Christian