EVU lehnt meiene Rechnungen ab. Begründung: neues EU-Recht?

  • Hallo Leute.


    Ich habe mir beim EVU-Mittelbaden einen Zweitarifzähler gemietet und möchte die Abrechnung selber durchführen.
    Nun lehnt mein EVU dies ab, mit der Begründung auf ein EU-Gesetz, das inzwischen Bundesgesetz wurde.
    (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1 Nr.47)


    Mein EVU hat mir das so erklärt, das derjenige der die Messstelle stellt auch die Abrechnung durchführen muss.
    Da mein EVU nochmehr Ärger macht, wenn ich einen eigenen Zähler kaufe und ich deswegen nicht vor Gericht ziehen will, wollte ich euch mal Fragen ob das wirklich so ist.


    Darf mein EVU meien Rechnung ablehnen? Oder muss ich mir einen Rechtsbeistand suchen, der das für mich durchfechtet?
    Bin leider nicht so fitt im solchen Gesetzestexten.


    Anbei das Dokument auf das sich das EVU bezieht.

  • Hallo,


    ich schreibe bereits seit zwei Jahren meine Rechnungen an den VNB. Dieser ignoriert diese bisher und schickt seine Ableser und rechnet selbst ab. Ich habe auch diese Zweirichtungszähler vom VNB, werde aber jetzt im Zuge der Mietermitversorgung eigene Zähler für Gesamtproduktion und Überschußeinspeisung einbauen lassen. Mal sehen wies weitergeht.
    Was dieses EU-Recht betrifft kann ich dir leider nichts dazu sagen, mein VNB hat sich bezüglich meiner selbst gestellten Rechnungen bisher nicht geäusert.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Wovon sprechen wir hier.
    Der Bezugs- oder der Einspeiseseite?
    Beim Einspeisen kannst du die Rechnung erstellen als Lieferant.


    In der Bezugsseite muss ein Messtellenbetreiber den Zähler verwalten. Als Lieferant haben die da da Messrecht.
    Allerdings kann sich da ein zugelassener Messtellenbetreiber um diese Dinge kümmern.
    Der Messtellenbetreiber sichern den korrekten Betrieb der Messeinheit deren Abrechnung und der Datenweiterleitung.
    Ich kenne bisher nur 2 Messetellenbetreiber ausserhalb der EVUs, Yellowstrom und einen Dachsbauer.
    Es soll noch ein paar innerhalb von Hausverwaltungen mit Energiezentralen geben, aber da fehlen mir die gesicherten Infos.


    Jetzt hast du ein Problem das nur ein Zähler vorhanden ist, da stellt sich die Frage wie teilt man da die Betreibung???
    Ist ja nur ein Gerät. Wahrscheinlich wirst du da einen Messtellenbeteiber brauchen der die Datenweiterleitet und
    dann kommt vom EVU und von dir jeweils die entsprechende Rechnungsstellung.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • ich schreibe bereits seit zwei Jahren meine Rechnungen an den VNB. Dieser ignoriert diese bisher und schickt


    So wie es jetzt aussieht ignoriert mein EVU auch meine Rechnung, schickt einen Ableser pro Jahr, schreibt aber die Rechnungen mit meinen Rechnungs-Angaben.


    Damit kann ich jetzt erst einmal leben.
    Dadurch kann ich beim Finanzamt ohne Probleme meine eigene Rechnungen einreichen.

  • Für alle anderen Probleme der EVUs das Recht auf einen eigenen Zähler zu aktzeptieren.
    Sendet Ihnen den §8 des neuen KWK Gesetzes zu.
    Deutlicher kann es nicht dargestellt werden.
    Alle dann folgenden Verweigerungen des EVUs sind klare rechtsverstöße und können vor jedem gericht geahndet werden.


    Mein Netzbetreiber schreib nach dem ich ihm meine Rechnung zugesendet habe auch eigene Abrechnungen,
    Da ich allerdings der Rechnungsteller bin, kommen keine zusätzlichen Kosten für die Rechnungserstellung vom EVU drauf.
    Bei alleiniger Abrechnung nach Mitteilung des Zählerstandes würde das hier ansonsten jeweils 3,99€ kosten.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Für alle anderen Probleme der EVUs das Recht auf einen eigenen Zähler zu aktzeptieren.
    Sendet Ihnen den §8 des neuen KWK Gesetzes zu.
    Deutlicher kann es nicht dargestellt werden.
    Alle dann folgenden Verweigerungen des EVUs sind klare rechtsverstöße und können vor jedem gericht geahndet werden.


    Bereits ohne dass man das EVU auf geltendes Recht aufmerksam macht hat dieses die Gesetze einzuhalten. Ein schönes von mir gerne immer wieder gesagtes Zitat lautet: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
    Und die sind nicht unwissend, die wollen nur die Unwissenheit von anderen ausnutzen und das durch Rechtsbeugung,
    das sollte mal einen Staatsanwalt interessieren,
    das ist meiner Auffassung nach nämlich bandenmäßiger Betrug!


    Grüße


    Bruno

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