Stromnutzung im Betrieb

  • Zunächst einmal wünsche ich allen Mitgliedern ein schönes Wochenende !!


    Wie ich hier mitgelesen habe, gibt es hier einige Dachszüchter, die den erzeugten Strom auch für Ihren Betrieb nutzen, deshalb hier die Frage wie Ihr das so verrechnet. Ich hab zwar jetzt eh ein Treffen mit dem Steuerberater, aber ob der von der Materie Ahnung hat ??


    Zunächst mal die Ausgangssituation:
    Zwei EVU Zähler, einer Betrieb (30-35.000kwh/a), einer Privat (8-8.500kwh/a)


    Um den Dachsstrom besser selbst nutzen zu können soll in Zukunft alles nur noch über einen EVU Zähler lauffen, und dann intern wieder über Zwei Zähler gezählt werden.


    Der Dachs soll rein Privat gekauft und betrieben werden, er soll so ca. 22.000kwh im jahr erzeugen, und es wird zumindest in den Wintermonaten alles selbst verbraucht werden. Aber es wird natürlich immer mal vorkommen, das auch für den Privatbereich Strom bezogen wird, auch wenn dies später wieder ausgeglichen wird.


    Deshalb folgende Fragen :
    Wem wird der dann noch zugekaufte Strom zugerechnet, dem Betrieb komplett, oder wird es nach Anteil am Verbrauch aufgeteilt ?
    Kann man den an den Betrieb "gelieferten" Strom als Privateinlage verbuchen ?
    Welschen Preis kann man ansetzen? (Einspeisevergütung oder Bezugspreis)


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,


    da wird keiner mehr Antworten, leider sind wir hier schon verschlissen :D So einfach ist das nicht, jeder Sachbearbeiter des Finanzamtes sieht das anderes und auch wir haben da Meinungen die sehr stark auseinander gehen.


    Wir können aber alternativ uns über die Wurst unterhalten, ich nehme das linke Ende und das ist natürlich der Anfang der Wurst oder nicht ??.... :]


    Jedem seine Meinung und alle haben Recht. ;)

  • Hallo Dachsfan !


    Ich habe die Diskusionen um das Thema Vorsteuer und Abschreibung usw. aufmerksam gelesen.
    Ich habe mich auch wegen dieser Rechtsunsicherheit entschlossen den Dachs Privat zu kaufen und zu betreiben.
    Ihn auf meinen Betrieb zu kaufen bringt von der her Vorsteuer eh nix, da ich pausch. Landwirtsch. Betrieb bin.
    Und ein extra Gewerbe anmelden ?
    Mir reicht schon die staatlich verordnete Börokratieflut!


    Aber wenn uns der Staat bei der Kfz-Nutzung beim Eigenanteil am Telefon usw. immer genau vorrechnet was für Geldwerte Vorteile wir Selbstständige so haben, dann muß es doch möglich sein eine nachvollziebare Lieferung an den Betrieb auch irgentwie abzurechnen!


    Trozdem ein tolles Forum !


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Dachsgärtner,


    tja, Du bist Unternehmer oder nicht.


    Selbst wenn Du noch einen Betrieb anmeldest, Umsatzsteuer oder nicht Umsatzsteuer, das bleibt gleich.


    (Umsatzsteuer wird immer zusammen veranlagt - alle Betriebe)


    Und reicht das mit der Bürokratie auch.


    Die Finanzbehörden lieben "unendgeltliche Wertabgaben" - so heißt das heute. ( Den alten Begriff z.B. Privatentnahme, Geldwerte Vorteile konnte keiner mehr hören :D :D)