Zunächst einmal wünsche ich allen Mitgliedern ein schönes Wochenende !!
Wie ich hier mitgelesen habe, gibt es hier einige Dachszüchter, die den erzeugten Strom auch für Ihren Betrieb nutzen, deshalb hier die Frage wie Ihr das so verrechnet. Ich hab zwar jetzt eh ein Treffen mit dem Steuerberater, aber ob der von der Materie Ahnung hat ??
Zunächst mal die Ausgangssituation:
Zwei EVU Zähler, einer Betrieb (30-35.000kwh/a), einer Privat (8-8.500kwh/a)
Um den Dachsstrom besser selbst nutzen zu können soll in Zukunft alles nur noch über einen EVU Zähler lauffen, und dann intern wieder über Zwei Zähler gezählt werden.
Der Dachs soll rein Privat gekauft und betrieben werden, er soll so ca. 22.000kwh im jahr erzeugen, und es wird zumindest in den Wintermonaten alles selbst verbraucht werden. Aber es wird natürlich immer mal vorkommen, das auch für den Privatbereich Strom bezogen wird, auch wenn dies später wieder ausgeglichen wird.
Deshalb folgende Fragen :
Wem wird der dann noch zugekaufte Strom zugerechnet, dem Betrieb komplett, oder wird es nach Anteil am Verbrauch aufgeteilt ?
Kann man den an den Betrieb "gelieferten" Strom als Privateinlage verbuchen ?
Welschen Preis kann man ansetzen? (Einspeisevergütung oder Bezugspreis)
Gruß Dachsgärtner