Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Selbstbau BHKW im kleinen Leistungsbereich

  • Hallo,
    ich bin gerade von jemand verunsichert worden und zwar durch die feste Behauptung


    "Du brauchst für ein BHKW eine Baugenehmigung"


    Ich war bisher der Überzeugung dass dies nicht notwendig sei.


    Wer hat recht?


    Gruss
    bruderjohn

  • Wie so oft im deutschen Recht: es kommt drauf an.


    muss mich da zunächst auch einlesen, aber vom Grundsatz her würd ich sagen kommt auf 2 Dinge an:


    1. auf die Feuerungsleistung, also kleine Anlagen brauchen das nicht, große ja.


    2. Je nach Einbauort, wenn ein kleines BHKW z. B. eine vorhandene Heizung ersetzt (oder ein Teil deren Feuerungsleistung) ist da sicher kein Bauantrag zu stellen. Hat das Gebäude bisher keine Heizung und es muss
    erst noch ein Kamin gemauert werden, dann brauchts bestimmt eine Baugenehmigung.


    Wenn sich nicht jemand aus dem Ärmel raus hier auskennt und genaueres postet, werd ich mal sehen, ob
    ich da Rechtsgrundlagen dazu finde.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo,


    "Du brauchst für ein BHKW eine Baugenehmigung"


    Ich war bisher der Überzeugung dass dies nicht notwendig sei.


    Wer hat recht?


    Kann man nicht so einfach Schwarz / Weiß sagen!


    Ist wohl auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber hier in NRW ist es so, das es auch nach der feuerrungsleistung geht, wenn die überschritten wird (achtung, hier zählen alle Wärmeerzeuger mit), dann ist eine Baugenehmigung erforderlich.


    Edit: Bruno war schneller! :neo:


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Moin,


    also hier in Sachsen braucht man keine Baugenehmigung für klein BHKW auch wenn es neu (ohne bestehende Heizung) eingebaut wird. Nur der Überdach ausgeführte Kamin brauchte vom Schorni eine Erklärung zu sicheren Benutzbarkeit nach Baurecht.
    So kenne ich das auch von anderen Betreibern - das Gerät selbst geht ohne irgendwelche Genehmigungen, aber alles was übers Dach kuckt muß zumindest "abgesegnet" sein.


    mfg

  • Hallo Bruder John


    Hier mal die niedersächische Regelung.
    Ab einen Feuerungstechnischen Anschlußwert von 50Kw (bezieht sich auf den Heizwert) brauchst du eine Baugebehmigung.
    Erkunde dich bei deinem Bauordnungsamt, sitzt meistens beim Landkreis mit in der Verwaltung.


    Wenn es sich um ein Projekt in Dachsgröße handelt wirst du das nicht brauchen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Danke für Eure Antworten.
    Das mit der 50KW Leistungsgrenze habe ich jetzt erst erfahren.
    Spielt aber keine Rolle da ich die nicht erreichen kann.


    Allen eine gute Zeit.
    Gruss
    bruderjohn