Probleme BHKW Mehrfamilienhaus

  • Moin Moin - wie es bei uns heißt. Ich bin neu hier und möchte gleich ein Problem ansprechen.
    Ich betreibe privat einen Dachs - 7000h/ Jahr. In einem Gewerbebau jetzt neu ein EC Power ( 30/15). In einem weiteren Gebäude (11 private und 8 gewerbliche Mieter ) ist ein weiterer EC Power geplant. Da kommen erstmal eine Menge Probleme ( viele Gesetze, noch mehr Urteile): jeder Mietvertrag ist anders, manche Mieter müssen ausdrücklich dem BHKW zustimmen , andere nicht ( Auskuft eines spezialisierten Rechtsanwaltes). Nächstes Problem: der örtliche Energieversorger (EWE) behauptet - und da hat er wahrscheinlich recht???- , er müsse pro Grundstück nur einen Hauptanschluss für Strom zu Verfügung stellen. Wenn das tatsächlich so ist, muss das Projekt beerdigt werden. Oder hat jemand hier eine Lösung?? Wenn nämlich eine einziger Mieter seinen Strom woanders beziehen wollte, könnte die Betriebsgesellschaft ( muss auch extra gegründet werden) nicht aktiv werden. Eine Möglichkeit wäre noch, den Hauptstromanschluss für das BHKW in eine Nachbargebäude (wird, auch vom BHKW mitversorgt, anderes Grundstück) zu verlegen - wäre das legal?? Dann könnten Mieter in Grundstück A, die nicht Strom vom BHKW beziehen wollen, bei der EWE bleiben, die anderen würden Srom über BHKW und Reststrom über Nachbargrundstück B beziehen. Letzte Frage: für den Reststrom hat mir die EWE einen Vertrag angeboten, nach dem der Gesamtstrompreis stark vom Leistungspreis ( Jahreshöchstleistung) abhängig ist. Da könnte man natürlich mal Pech haben und die Kalkulation ginge nicht auf - 'normal' rechne ich mit einer Produktion 100.00 kWH / Jahr bei einem Hausverbrauch von ingeamt 160.000 / Jahr. Hat jemand mal einen Energieversorger zu einem anderen Vertag überreden können?
    Vielen Dank für die hoffentlich guten Infos!

  • Hallöche,


    hier werden sich bestimmt noch die Spezi's mit eigenen MFH und BHKW-Betrieb melden,
    aber fürn Anfang sage ich schonmal was dazu


    ...aber erstmal
    Herzlich Willkommen im Forum


    Zitat

    jeder Mietvertrag ist anders, manche Mieter müssen ausdrücklich dem BHKW zustimmen , andere nicht ( Auskuft eines spezialisierten Rechtsanwaltes)


    öhm,
    also die Art der Wärmeerzeugung (wenns denn jetzt auch schon zentral ist) kann dem Mieter egal sein...da hat er nichts zu beanstanden, solange die Abrechnung (spezielle bei BHKW auch nur dei erzeugte Wärme) richtig abgerechnet wird.
    In Sachen strom sieht das anders aus, da kannst Du keinen Mieter zu zwingen Deinen Strom abzunehmen...aber da Du ja die Zähler z.B. selbst installieren könntes und Du sicherlich möglichst viele Mieter überzögen möchtest, kommst Du ihnen sicherlich ein klein bissl entgegen...oder? ...also z.B. erlass der Grundgebühr und vll. noch etwas beim Arbeitspreis?


    Zitat

    Nächstes Problem: der örtliche Energieversorger (EWE) behauptet - und da hat er wahrscheinlich recht???- , er müsse pro Grundstück nur einen Hauptanschluss für Strom zu Verfügung stellen. Wenn das tatsächlich so ist, muss das Projekt beerdigt werden. Oder hat jemand hier eine Lösung??


    Das ist kein Problem mehr,
    Früher gabs da die dollsten Varianten, aber seit letztem Jahr ist eindeutig klar, wie man das einfach lösen kann
    ...Das Grundstück behält EIN Zähler...den sogenannten Summenzähler... von da gehn dann alle Leitungen zu den Mietern ab (jeweils mit eigenen Zählern). BHKW sitzt natürlich dahinter und parallel dazu der Einspeisezähler.
    Wenn nun ein Mieter nicht mitmachen möchte, dann wird das salidierend abgerechnet. Also Gesamtbezug - "nicht-Mitmacher" ist dann Gebäudebezug, also der zugekaufte Strom. Der Zählerstand des "nicht-Mitmachers" wird ganz normal mit seinem EVU abgerechnet.
    Seit letztem Jahr Stand der Dinge und wenn Du Dich hier im Forum umschaust, wirst Du dazu betimmt noch fündig. Evt. auch ein Blick in die database, da müsste irgendwo die Folien von Gunnar Kaestle rumschwirren, die er beim Forentreffen hatte. Dort ist auch was dazu erklärt.


    Da das klar ist,
    entfällt wohl die Frage zum Nachbargebäude ;)


    Zitat

    Letzte Frage: für den Reststrom hat mir die EWE einen Vertrag angeboten, nach dem der Gesamtstrompreis stark vom Leistungspreis ( Jahreshöchstleistung) abhängig ist


    hmm,
    wär ja mal interessant wie der Vertrag iom Detail aussieht. Viele würden sich wünschen, dass eine Leistungsgerechte vergütung erfolgt.
    ...Falls nicht erwünscht...naja, bei erwarteten 60.000kwh Bezugsstrom sollte auch die klassische Bezahlung nach arbeitspreis machbar sein.

  • Also Wärme scheint ja jetzt klar zu sein.
    Der vwermieter hat das Recht die Erzeugungsart zu bestimmen, da hat der Mietr ein Einspruchsrecht, ausser die Anlage hätte einen miserabelen Wirkungsgrad und er dadurch eine höhere Rechnung zu erwarten. Ist bei so modernen Anlagen aber überhaupt kein Thema!
    Die Abrechnung steht auf einem anderen Blatt, da gelten die Vorgaben des Mietrechtes.
    Kein Mieter kann gezwungen werden einem Contracting zuzustimmen.
    Also werden die Mieter weiter nach den alten Vorgaben abgerechnet,
    jeder neue Mieter bekommt einen Contracting Wärmeliefervertrag,
    ist für einen Wärmeliefernaten besser da dort mehr Dinge in den Endpreis eingerechnet werden können.
    Zu diesem Thema gibt es genügend Lesbares jeweils vom Mieterschutz oder der Versorgerseite.


    Strom ist ebenso mit den neuen Gesetzen kein Problem mehr.
    Du solltest dich mal mit den EWS Schönau in Verbindung setzen und dort den Reststrom anfragen.
    Da die sehr stark KWK fördern werden die dir bestimmt entsprechend entgegen oder helfen können.


    Ansonsten halt abwarten was das EVU anbietet und nachrechnen.
    Durch die vielen Nutzer wird ja ein BHKW öfters auch im Sommer laufen können,
    da heißt es dann ein Lastmangament einsetzen das die Strombezugsmenge möglichst weit drückt.


    Wenn die Gebäude nicht allzuweit von einander entfernt sind sollte man über eine Nahversorgung nachdenken.
    Erstens gibt es momentan dafür Fördermitttel und
    zweitens könnte dann ein BHKW im Sommer die Versorgung aller Gebäude übernehmen
    und genügend Strom erzeugen um den Bezug möglichst auszuschliessen.
    Kommt aber halt auf die Entfernung an und ob dabei öffentlicher Grund tangiert wird.


    Also mehr Infos!
    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo, danke für das Interesse!


    Zuerst Bernd: EWS Schönau will 22 Cent - EWE etwa 17 - wenn die elektrische Arbeit nicht mit einem ungünstigeren Leistungsfaktor als cos phi=0,9 entnommen wird ( entspricht einer Blindarbeit von etwa 50% der Wirkarbeit. Die über 50 % der Wirkarbeit entnommene Blindarbeit wird mit 1,02 Cent je kvarh berechnet). Versteh ich nur in soweit, als dass hier Fallen lauern. Oder weißt Du ( oder sonst jemand) , wie hoch das Risiko ist?? Ich will den Mietern den Strom zum EWE Großverbrauchpreis - also etwa 19 Cent gegenüber 20,.. (für < 10000 kw / Jahr) anbieten. Zählergebühr 10 statt 55 Euro. Finde ich fair - die Mieter bisher auch, bisher 90 % Zustimmung.


    firestarter
    Deine Meinung bzgl. Stromverteilung wegen evtl. nicht 'Mitmacher'hatte ich auch ( und telefonisch der EWE mitgeteilt) - stieß aber auf Ablehnung. Gibt es irgendeine Quelle/ Gesetz o.ä., womit ich die Jungs überzeugen kann. Nur für den Fall, dass doch nicht alle Mieter mitmachen.


    @ Firestarter: was meinst Du mit richtig abrechnen? Meine Meinung: wenn ich 100 Euro für Gas bezahle und damit x KW Wärme lt. Wärmemengenzähler in das Haus einspeise und der Mieter Meyer 1/10 x KW Wärme lt. seinem Wärmemengenzähler bezogen hat, muss er 10 Euro für Wärme an meine BHKW Gesellschaft zahlen. Nix Wartung, Reparatur, Abschreibung, Miete für Aufstellung , Verwaltung etc. Richtig?


    Der Heizungskeller vom Nachbarhaus B liegt insgesamt etwa 10 m von demjenigen in Haus A entfernt, nur 3 m Garten und nichts öffentliches dazwischen. Dem Eigentümer von B gehört 35 % von A. Besser gehts nicht. B steht zur Zeit leer - da könnte man sogar einen richtigen Contracting Vertrag machen. Angesichts der schwierigen Vermietungssituation würden aber potentielle Mietinteressenten an dieser Stelle evtl. Angst kriegen, deshalb lassen wir das.


    Noch eine neue Frage: die bestehenden Stromlieferverträge muss doch der Mieter kündigen? Hat der Mieter evtl. eine generelles Sonderkündigungsrecht für seinen Stromliefervertrag mit (in diesem Beispiel) EWE? Was ist, wenn ein Mieter aus dem Vertrag noch nicht raus ist und schon Strom von der BHKW Gesellschaft bezieht? Läuft der Vertag dann ohne Verbrauch / Kosten weiter ( außer den evlt. anteilig bezahlten oder noch zu zahlenden Grundgebühren)? Müßte dann ja ggf. ich ( also BHKW Gesellschaft) übernehmen. Sonst gibt's wieder Ärger.


    Ich freue mich auf gute Antworten und Ideen!


    Christian

  • Ebenfalls MOIN,MOIN


    vielleicht bist Du ja ein Nachbar von mir. Wegen Deiner vielen Fragen kannst Du mich gerne am Sonntag 11.01. vormittags anrufen und ich kann Dir möglicherweise weiterhelfe.


    Ich betreibe seit 11/05 ein ECO-POWER-Gerät mit Fernabfrage in einem 10 WE-Wohnhaus mit 600 m2 WFl in ASL und habe auch schon einige Erfahrungen -meist positive- sammeln können.


    Würde mich freuen


    MfG


    Harald Quirling


    0441 9572619

  • Hallo,

    Zitat

    @ Firestarter: was meinst Du mit richtig abrechnen? Meine Meinung: wenn ich 100 Euro für Gas bezahle und damit x KW Wärme lt. Wärmemengenzähler in das Haus einspeise und der Mieter Meyer 1/10 x KW Wärme lt. seinem Wärmemengenzähler bezogen hat, muss er 10 Euro für Wärme an meine BHKW Gesellschaft zahlen. Nix Wartung, Reparatur, Abschreibung, Miete für Aufstellung , Verwaltung etc. Richtig?


    Der letztere Part kommt schon hin,
    aber die 100 Euro für Gas kannst Du NICHT ansetzen.
    Wenn Du 100 Euro für Gas ausgibst, dann wird da nur für 70 Euro Wärme (+Verluste) erzeugt. Die anderen 30 €uro gehen für die Stromerzeugung drauf, die Du keinesfalls abrechnen darfst.


    Zitat

    firestarter
    Deine Meinung bzgl. Stromverteilung wegen evtl. nicht 'Mitmacher'hatte ich auch ( und telefonisch der EWE mitgeteilt) - stieß aber auf Ablehnung. Gibt es irgendeine Quelle/ Gesetz o.ä., womit ich die Jungs überzeugen kann. Nur für den Fall, dass doch nicht alle Mieter mitmachen.


    Ich sagte doch,
    hier im forum suchen...ist ganz einfach;)
    Habs mal für Dich erledigt
    http://www.bhkw-forum.de/forum…DownloadDBData&dataID=93&
    da findest Du die Folien von Gunnar beim diesjährigen (öhm...2008er) Forentreffen.
    Seite 10 steht was, von der Entscheidung der Bundesnetzagentur, und das es im neuen KWK-Gesetz auch gefixt ist.
    Auf den folgenden beiden Seiten mögliche Varianten...wovon dei 2te sicherlich die interessantere ist ;)

  • Hallo Firestarter!


    Den Link hatte ich noch nicht gefunden - danke. Werde mit dem Paper mal zur EWE gehen. Dann sehen wir weiter.


    Bezgl. der Aufteilung der Kosten Gas für Wärme und Strom: wie kommst Du auf 30 %? Lt. Ingenieur meines BHKW Vertreibers ist das Delta deutlich geringer bzw. zu vernachlässigen. Dieser Punkt wurde hier im Forum ja auch schon sehr unterschiedlich diskutiert. In meinem Rundschreiben an die Mieter heißt es: ..nur die tatsächlich erzeugte Wärme wird bezahlt..... gemessen und abgerechnet. Schriftlich zugestimmt wurde: Hiermit stimme ich der Modernisierung der Heizanlage und einer Umstellung auf Wärmelieferung zu. Ich wähne mich so auf der sicheren Seite meiner Interpretation - oder liege ich da falsch?


    Viele Grüße


    Christian


  • wie kommst Du auf 30 %? Lt. Ingenieur meines BHKW Vertreibers ist das Delta deutlich geringer bzw. zu vernachlässigen. Dieser Punkt wurde hier im Forum ja auch schon sehr unterschiedlich diskutiert.


    da missverstehtst Du glaube ich etwas.


    Hier wird häufig darüber diskutiert, wieviel das neue BHKW im Vergleich zu der alten auszutauschenden Anlage benötigt. Das ist wirklich sehr unterschiedlich und manchmal benötigt die neue Lösung unwesentlich mehr Brennstoffeinsatz.


    Das ist aber bei der Abrechnung der Energie nach der Heizkostenverordnung nicht relevant. Ein Vermieter darf nur so viel Energie in der Abrechnung ansetzen, wie er tatsächlich auch aufgewendet hat. Und es ist eben Tatsache, dass beim Einsatz eines Motor-BHKW ca. 30% der Energie für die Stromerzeugung notwendig ist (und damit für die Wärmeberechnung rauszurechnen ist).
    Würdest Du die alte Heizung gegen eine hocheffiziente neue Brennwerttherme austauschen und hättest damit 30% weniger Energieaufwand könntest Du eben auch nur die dann eingekaufte Energie abrechnen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo,

    EWE etwa 17 - wenn die elektrische Arbeit nicht mit einem ungünstigeren Leistungsfaktor als cos phi=0,9 entnommen wird ( entspricht einer Blindarbeit von etwa 50% der Wirkarbeit. Die über 50 % der Wirkarbeit entnommene Blindarbeit wird mit 1,02 Cent je kvarh berechnet). Versteh ich nur in soweit, als dass hier Fallen lauern. Oder weißt Du ( oder sonst jemand) , wie hoch das Risiko ist??


    Die Falle lauert beim BHKW-Betrieb darin, das (fast) alle BHKW´s Asynchrongeneratoren haben.
    Diese erzeugen nur Wirkleistung. Die Blindleistung wird weiter aus dem Netz bezogen, es wird sogar mehr Blindleistung benötigt, da der Generator selbst (sofern nicht Kompensiert) auch noch welche braucht!


    Dadurch, das nun selbst Wirkleistung erzeugt wird, sinkt der Wirkleistungsbedarf aus dem Netz, die Blindleistung bleibt aber gleich bzw. erhöht sich noch...
    ...dshalb wird das Verhältniss natürlich schlechter!


    Ich hoffe ich habe dies sachlich richtig erklärt, evtl. meldet sich GB1530 ja mal, der ist ja darin Spezialist!


    Gibt es den jetzt schon Gewerbebetriebe mit 4Quadrantenzählern im Haus?
    Um die Haushalte würde ich mir wegen der Blindleistung eigentlich weniger gedanken machen, hier kommen eigentlich recht viele Ohmsche Verbraucher zum tragen...
    ...beim Gwerbe sieht das meist schon anders aus!


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Um die Haushalte würde ich mir wegen der Blindleistung eigentlich weniger gedanken machen, hier kommen eigentlich recht viele Ohmsche Verbraucher zum tragen...


    Das ändert sich derzeit auch stark. Die vielen Energiesparlampen versauen das Netz nicht unerheblich.
    Auch dazu kann Klaus ein Lied singen :-):-)



    Grüße


    Bruno

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  • Hallo in die Runde


    Also ich habe mich mit Blindstrom und Schwingkreise beschäftigt.
    Ich kann mal von meinen BHKW`s berichten die haben schon im Lieferumfang eine Feste Kompensation drin. So das auch Blindstrom erzeugt wird.
    Wenn eine feste Kompensation eingesetzt wird sollte man nach Inbetriebnahme unbedingt das Ganze einmal nachmessen ob das passt, man kann durch auswechseln des Kondensator es noch nach korrigieren.


    Wenn jedoch wie bei mir Schwingkreise auftreten Schwankungen im Cos phi von 0,01-0,8, kann man auf eine selbstregelnde Kompensationsanlage nicht verzichten. Mit so einen schlechten Cosphi entspricht man nicht der TAB des EVU .


    Eine Kompensationsanlage lässt sich auch wirtschaftlich rechnen. Vermeidung von Blindstromberechnung, Steigerung der Wirkleistung der BHKW`s bei mir sind das 4 KW pro Stunde.


    Wenn du eine Adresse oder einen Kontakt für einen Anbieter brauchst meld dich einfach.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Ich nehme den Thread noch mal auf: dank der guten Infos aus diesem Forum hatte ich genug Argumente um jetzt alles so wie sinnvoll ( Abzweigung Strom für nicht strombeziehende Mieter vor dem Vierquadrantenzähler , Möglichkeit des Anschlusse von Haus B etc.) . Es wird 'vorraussichtlich eine Lesitungsmessung installiert. Steht nicht in direktem Zusammenhang mit einem bestimmten Stromlieferungsvertrag'.


    Jetzt bin ich mal gespannt, ob die 'nichtmitmachenden Eigntümer' uns noch irgendwelche Steine in den Weg rollen. Versammlung ist nächste Woche.


    Komisch: in einem anderen Objekt ( auch EC Power, fast nur gewerbliche Mieter) will dasselbe EVU keinen Vierquadrantenzähler , sondern nur einen Bezugs- und einen Abgabezähler. Man muss nicht alles verstehen.

  • lieber nen Dachs mehr als einen zu wenig ...