Steuern, Gewerbe ...

  • Hallöle,


    erstmal möchte ich sagen: Tolles Forum hier! Habe schon manches gelernt!


    Ich will mir diesen Monat noch einen Dachs zulegen.


    Jetzt habe ich so manches Forum durchforstet und mir fehlt irgendwie doch noch eine Antwort auf ein Fragengebiet:


    Vorab:
    Der Dachs wird eine bestehende Gasheizung in einem EFH ablösen. Es handelt sich um ein Privathaus. Keinerlei Vermietung etc. Ich bin normaler Arbeitnehmer.


    Was soll ich jetzt tun? Was ist wirtschaftlich günstiger?
    Bleibe ich Privatmann und nutze einfach den Dachs? Mein Händler will alle "Formalien" regeln ...


    oder:
    Melde ich ein Gewerbe an, um den Dachs abschreiben und um Kosten geltend machen zu können? Und wenn ja, wie geht das? Wo muss ich das anmelden? Was was muss ich beachten? Muss meine Gewerbeanmeldung vor dem Kauf erfolgen oder geht das auch nachträglich?


    Sind doch ein paar mehr Fragen geworden ... :O


    Vielen Dank trotzdem schon einmal!


    Herzlichst


    Kompaktus

  • Hi,
    Herzlich willkommen.
    Mein Dachs kommt am Freitag, bin also auch Neuling und Deine Fragen interessieren mich ebenfalls brennend. Deine Angaben stimmen mit meinen überein, also warte ich mal was so an Antworten kommen. Bis jetzt habe ich immer nur unterschiedliches gehört.
    Sag mal, welches Finanzamt ist denn für Dich zuständig? Das soll evtl. ausschlaggebend dafür sein wie Du steurlich behandelt wirst. Auch hier im Forum gab es bereits solche Hinweise. Such mal.
    Gruß
    Horst

  • Hallo Dachs-Jünger,


    warum da unterschiedliche Aussagen gemacht werden ist ganz einfach. Jeder Sachverhalt ist anders zu bewerten. Dass Finanzverwaltungen noch nicht ganz auf der Höhe der Technik sind ist nur zum Vorteil einiger Dachs-Betreiber. Verlassen darauf würde ich mich nicht. Und generelle Aussagen zu machen ist recht schwierig. Seit ein paar Wochen sind Dachsfan und ich dran ein Dokument zu erstellen, in dem nur die Standard-Fälle der Umsatzsteuer beleuchtet werden. Alles nicht so ganz einfach und dann immer noch nicht auf den Einzelfall problemlos anzuwenden.


    @Kompaktus: was Dein Dachshändler für Dich nicht machen kann und darf ist die Steuerliche Seite, das ist einer anderen Berufsgruppe gesetzlich vorbehalten. Ausserdem wäre ich vorsichtig, wenn ein Heizungsinstallateur mir was von Steuern erzählt.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hi,


    ich bin zwar Betriebswirt, weiß aber auch nicht alles ... ?(


    Und besonders fehlen mir Erfahrungswerte zum Thema Dachs. Theorie ist eine Sache, die Praxis sieht oft anders aus ... zum Glück gibt es euch! =)


    Gruß


    Kompaktus

  • Hallo Bruno,


    habe beim Suchen Deinen Thread gesehen und wollte mal fragen ob Ihr solch ein Dokument erstellen konntet.


    Ich bin jetzt auch in der Situation, daß ich Hilfe bzgl. Gewerbeanmeldung, Steuervorabzugsfähigkeit und Steuererklärung benötige.


    Gibt es irgendeine Guideline/Empfehlung?


    Natürlich will ich auch zum Steuerberater aber vorab vielleicht ein paar Fragen:
    1) Wie und wo melde ich mein Gewerbe an?
    2) Was kostet das?
    3) Besitzt Ihr eine expemplarische Gewinn/Verlustrechnung für Euren Dachs, die auf zBsp. mich portiert werden kann?
    4) Wie gehe ich am besten vor (auch im Hinblick darauf daß mein Steuerberater und ev. Finanzamt bzgl. Dachs unerfahren sind.).


    Danke Andreas

  • Tja um es ganz klar zu beantworten:


    Es gibt hier im Forum Leute die haben eine Abmahnung vom Finanzamt / Zoll erhalten, da sie kein Steuerberatungsbüro haben. ;(


    Das Gewerbe kannst Du beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und die Kosten dort erfragen ( 10 - 25 €)


    Alles andere ist im Moment vom Netz genommen worden ;( Sorry

  • Hallo,


    ob sich bei einem Einfamilienhaus die Gewerbeanmeldung lohnt? Ich denke eher nein. Wenn man ein Gewerbe anmeldet unterstellt das Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht. Machst Du also auf lange Sicht Verluste, weil die Kosten etc. immer höher sind als der Ertrag, dann unterstellt dir das Finanzamt Liebhaberei und streicht Deine Verluste auch rückwirkend für vorangegangene Jahre. Machst Du Gewinn musst Du auch Steuern bezahlen. Dazu kommt der Verwaltungsaufwand. Wenn Du deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vom Steuerberater machen lässt, dann verlangt der auch ein paar Euro. Ob dann unterm Strich noch ein Gewinn rauskommt?



    Gruß
    Michael

  • Michael, wie gesagt auch ich werde mich in keine Beratung hineinziehen lassen.


    Grundsätzlich handelt j e d e r der regelmäßig Strom in das öffentliche Netz einspeist mit Gewinnerzielungsabsicht.


    Dies ist höchstrichterlich festgesetzt.


    Ob es sich lohn oder nicht, das ändert wenig an der Tatsache. Wenn ich Aktien kaufe oder Geld anlege frage ich ja auch nicht im Forum "Geld" ob es sich lohne dies dem Finanzamt zu melden..... :rolleyes:

  • Beratung hin oder her. Ich habe das BHKW angemeldet und falle in den Liebhaberei-Betrieb rein. Mir ist egal, ich hab das BHKW aus ökologischen Gründen angeschafft, ausserdem habe ich einen guten Preis erzielt. Letztes Jahr habe ich mit dem Finanzbeamten den Steuerbescheid gemeinsam ausgefüllt, weil mein erster Antrag total falsch war. Er hat mir einen Steuerberater empfohlen, ich habs abgelehnt, wegen der Kosten. Ich setz mich im kommenden Jahr wieder dort rein zu ihm.
    Aber grundsätzlich sei gesagt, daß ich das vom Staat eine Schweinerei finde, daß der, der die Anschaffung aus ökologischen Gründen tätigt, zusätzlich bestraft wird. Egal, ich glaube wenn ich den Dachs mal richtig eingestellt habe, werde ich etwa mit 350-400€ zuzügl.Wartung und Defekte heizen. Das soll mir erst jemand nach machen(außer Holzhacken).

  • Da würde ich dem Hr Finanzbeamten aber auch mal auf die Füße steigen.Es ist eigentlich klar das du den "Betrieb"führst um Gewinne zu erzielen.Wenn sie dir das absprechen müßte man unsere halbe Wirtschaft lahmlegen die nur von den Verlusten leben(Als erstes die Regierung,JA IHR FLACHPFEIFFEN IN BERLIN,).
    Wir hatten die gleichen Probleme(wie wohl viele)mit unserer PV-Anlage
    aber auch das hat sich mittlerweile bei den Sesselpupsern rumgesprochen Udo

  • Dachser


    Warum wirst Du denn zusätzlich bestraft ??


    Ich kann meine KWK Anlage aabschreiben, erhalte die MWSt zurück, kann die Wartung steuerlich abschreiben, erhalte Teile der Brennwert Umsatzsteuer wieder, kann einen Teil der Brennstoffkosten steuerlich abschreiben .......


    Das empfinde ich nicht unbedingt als bestrafung, obwohl.....


    da muss meine Gattin wieder mehr Geld ausgeben, vieleicht meinst Du ja das als Bestrafung :D

  • bei Liebhabereibetrieb kann man genauso wie bei allen die MwSt zurück erhalten, wird dann aber am Jahresende mit dem Lohnsteuerjahresausgleich verrechnet.

  • Hast Du grundsätzlich recht.


    Trotzdem hast Du doch Vorteile.


    Die erhälst die Mehrwertsteuer und zahlst nur Deinen persönlichen Steuersatz darauf, z.B. 23 %. Der Rest 77 % ist Dein Gewinn.