Eingespeisten Strom verkaufen!

  • Hallo!


    Ich hab im Forum schon einiges zu diesem Thema gefunden, aber nicht das ganz genau was ich suche!
    Da ich auch nicht ganz so bewandert bin, stelle ich hier jetzt hier :sos: eine dumme Feage!

    Mein EC Power (läuft mitlerweile stabil) produziert ca 50000 kw/h Strom, davon verbrauche ich etwa 40000 kw/h


    Der Rest wir eingespeist, die RWE hat dafür einen Zähler eingebaut. Da das ja nicht ganz so gut vergütet wird,
    hatten wir uns überlegt, dieses an meinen Nachbarn zu verkaufen!


    Der ist Metzgermeister hat sein Haus genau gegenüber und braucht auch jede Menge Strom.


    Da ich kein Kabel durch die historische Altstadt ziehen kann und darf, ist die frage ob das überhaupt möglich ist
    direkt an den Nachbarn zu verkaufen! Wenn ja, wie wäre das "to do", an wenn muß ich mich und der Nachbar wenden? Lohnt sich das überhaupt? Auslesen könnte man das ja an dem Einspeisezähler!


    Besten Dank für die hoffentlich vielen guten Antworten!

  • Hallo Willlllli


    Das ist ein Vorhaben was wir eigentlich alle wollen, aber mir ist da noch kein Fall bekannt der sich so realisieren lässt.


    Mal ne Frage was zahlt dir denn die RWE?


    Du bekommst doch den KWK Zuschlag 5,11 ct pro Kwh den EXX Baseload im Moment ca. 6 ct pro Kwh und das VNNE . Dann sollte dein Stromverkaufspreis bei ca 13ct pro Kwh netto liegen.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hi,


    Zitat

    Da ich kein Kabel durch die historische Altstadt ziehen kann und darf, ist die frage ob das überhaupt möglich ist
    direkt an den Nachbarn zu verkaufen!


    möglich ist das schon, nur was du da an Gebühren aufgebrummt bekommst (Netznutzung, Konzessionsabgabe und und und ) macht den Strompreis dann so teuer, das es sich nicht mehr lohnt :( Rate mal wem das gefällt und wer das blockiert |:-(



    Gruß
    Tom

  • Dein Problem ist das du keine Leitung über öffentlichen grund ohne eine Menge Abgaben ziehen kannst.
    Es gibt das Model des Durchleitens von Strom, entspricht dem Kauf von Strom von anderen anbietern.
    In deinem Falle würde der Bezieher einen Preis/KWh aktzeptieren,
    diesen berechnet jetzt das EVU dem Kunden.
    Du bekommst dann diesen vereinbarten Preis abzüglich Durchleitungskosten, Konzessionsgebühr, KWK-Zuschlag, EEgZuschlag etc etc.
    Also bleibt dir am Ende ein Wert der nache dem EEX Preis liegt.
    Das macht so darum keiner.
    Gibt es den nicht linke und rechts neben dir Abnehmer die gegen einen kleine Einsparung bereit wären deinen Strom zu kaufen?
    Dann bohrst du einfach von einem Keller zum anderen ein Loch, ziehst das Stromkabel durch, und der Elektiker trennt den Hausanschluss deines Nachbarn und legt dein Kabel dort auf.
    Schon bezieht dein Nachbar deinen Strom und du erhälst den vollen Betrag ohne die Abzüge.
    Denn es wird keine öffentlicher Grund tangiert.


    Willst du dein BHKW stärker auslasten so das es auch im Sommer voll durchläuft,
    machst du das mit der Wärmeversorgung genauso.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Ich habe eigentlich das gleiche Problem wie Willllli, nur dass ich den Strom nicht in ein anderes Gebäude verkaufen möchte, sondern an die Mieter im gleichen Gebäude. Um kein unnötiges finanzielles Risiko einzugehen, möchte ich keine eigenen Zähler verwenden, sondern möchte auf Zähler des EVU zurückgreifen und den gesamten Verkauf an die Mieter über das EVU abwickeln.


    Hat von Euch schon jemand Erfahrung mit dieser Methode und kann mir mitteilen ob in diesem Fall eine Druchleitungsgebühr anfällt bzw. ob die von mir angedachte Lösung überhaupt erlaubt ist.

  • Und welchen Gewinn erwartest du wenn du die möglichkeit der "bilanziellen Abrechnung" nutzt???
    Dann kannst achc gleich komplett Einspeisen und nicht noch das Risiko der Zahlerungenaugkeiten tragen.


    Ich glaube du hast da was falsch verstanden, wenn die EVUs abrechnen und liefern hast du keinen Nutzen daraus!
    Du wirst dann am Ende max die Summe wie bei einer Volleinspeisung ans EVU haben.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Du bekommst dann diesen vereinbarten Preis abzüglich Durchleitungskosten, Konzessionsgebühr, KWK-Zuschlag, EEgZuschlag etc etc.
    Also bleibt dir am Ende ein Wert der nache dem EEX Preis liegt.
    Das macht so darum keiner.

    Was passiert mit den Grundentgelten, die der Energieversorger nimmt ? auch diese 70 - 90 € (pro Jahr) würden mir zustehen, da ich diesen Kunde beliefere ?
    Kann man die Höhe der Durchleitungskosten, Gebühren und Zuschläge vorher abfragen ?


    Es ist schon ein wichtiger Punkt, ob man bei der Installation allen Überhang einspeist
    und dann die Kunden in der Nachbarschaft versucht zu überzeugen
    oder alle Zähler physikalisch miteinander verbinden muss (was ja viel aufwendiger wäre)!

  • Die Grundgebühr ist meistens für Zählermiete, Abrechnung, Service und andere Kosten des Netzbetreibers.
    Diese Grundgebühr kannst du ja auch von dienem Kunden verlangen, dafür zahlt su ja auch an den Netzbetreiber andere Kosten für den Netzbetrieb und die Kosten für den Stromzähler.
    Daher lies dir bitte die Virgaben für den "Verkauf an Dritte über das Versorgernetz"
    Die Angaben für Durchleitungskosten, Kossensionsabgaben, KWK-Zulage, EEg-Zulage etc. sollte dein Netzbetriber auf seiner Seite auflisten.
    Die Kosten zusammengerechnet und dann vergleiche was du nach KWK als Einspeisevergütung bekommst.
    Es wird weniger sein.
    Nach Ablauf der KWK Förderung kann es anders aussehen.


    Also Fazit ist, solange dir das Kabel zu dem Kunden nicht gehört und über keinen öffentlichen Grund geht, ist es unrentabel.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Setze einen eigenen geeichten Zähler (ca.100€),Verlege ein Kabel . Er sollte seinen Anschluß abmelden und du belieferst ihn ab sofort mit Strom . ;)


    Wenn du ihm die Grundgebühr erlässt und ca. 1 bis 2 cent unter dem Preis seinenes jetzigen Lieferanten bleibst sollte das für euch beide passen . :thankyou:


    Für eine Fleischerei wird es nicht ausreichen aber für einen Nachbarn oder Mieter eine schon mehrfach bewehrte Alternatiefe :thumbup: zur Einspeisung ins öffentliche Netz .

  • Ich habe eigentlich das gleiche Problem wie Willllli, nur dass ich den Strom nicht in ein anderes Gebäude verkaufen möchte, sondern an die Mieter im gleichen Gebäude. Um kein unnötiges finanzielles Risiko einzugehen, möchte ich keine eigenen Zähler verwenden, sondern möchte auf Zähler des EVU zurückgreifen und den gesamten Verkauf an die Mieter über das EVU abwickeln.

    Risko gehst Du keins ein, denn Du hast damit die Gewissheit nie auf Deine Kosten
    zu kommen :pfeifen:


    Im Gebäude gehören zu 99,9% die Kabel nicht den EVU,
    wenn Du das aber so machen willst werden die das Dankend annehmen
    Du solltest Dir einen Zählerdienstleister suchen der die Abrechnung für
    Dich macht, kostet auch was, aber sicher weniger als beim EVU

  • Manfred, dem kann ich dir (aus eigener Erfahrung) so pauschal nicht beipflichten.
    Anbieten lassen, prüfen, vergleichen und dann entscheiden - immer noch der beste Weg (und ich bin beim EVU geblieben !)
    pamiru48

  • Hallo Manfred


    selbst wenn du nur 5€ pro Zähler und Monat bezahlst ( was ich nicht laube ) sind das bei ,nehmen wir mal 3 Mieter und 10 Jahren an,1800 € @:pille


    Da sind nicht nur deine Zähler sondern auch alles andere bezahlt. ( PC,Drucker ,Papier ,deine Arbeitszeit für die Abrechnung .......) :santa:


    Dein gelieferter Strom hat dann Strom auch den Preis,den er wirklich verdient ! 8) 8)