Kann ich den EEG-Zuschlag nicht auch von der Steuer absetzen?? Wenn der verkaufte Strom als Einnahme Zählt, ich das BHKW auf 10 Jahre (hoffentlich) abschreibe. Mindert ja der EEG-Zuschlag auch meinen Gewinn.
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Kann ich den EEG-Zuschlag nicht auch von der Steuer absetzen??
Das kann man, wenn man will, so sehen, allerdings halte ich die Sichtweise
Problem Du Verkaufst sagen wir mal an 2011 für 19,88 ¢ die kWh Strom, ich
unterstell jetzt einfach weil wir ja schon dabei das die Mehrwertsteuer
außen vor bleibt so das Du zwar keine Umsatzsteuer erstattet kriegst aber eben eigentlich
alles von 19,88 ¢ behalten willst, jeztzt mußt aber 2011 ungefär 2,5 ¢ EEg abführen und
2012 ungefähr 3,5 ¢ 2013 ( na halt da ist ja die Welt schon Untergegangen ) etwas über 4 ¢
je nach Fortschreibung des EEG kann es dann noch steigen oder Stagnieren.Aber es gibt auch juristische Lösung die Abgabe von EEG-Umlage zu vermeiden,
aber darüber lohnt es sich erst wenn vieles andere geklärt ist nachzudenken -
Jetz bin ich aber gespannt, was gibt´s denn für juristische Möglichkeiten die EEG-Umlage zu vermeiden?? KWK ist ja leider kein Grund
JA ich muss mir schon jetzt darüber Gedanken machen, nicht dass sich nacher die ganze sache nicht rentiert und 3 ct pro kWh ist ja doch ein bisschen was -
Jetz bin ich aber gespannt, was gibt´s denn für juristische Möglichkeiten die EEG-Umlage zu vermeiden??
Das geht in die Richtung
Vertragsvorlage für Stromverkauf an nur einen Abnehmer gesucht
aber da mache etliche Moderatoren und inklusive Admin und wahrscheinlich Wissenschaftliche Beiräte eine
Veranstaltung6. BHKW-Info-Tage 2010 in Bremen "Energie im Umbruch"
da ist selbiges sicher ein Thema, eventuell wenn man ein bisserl Bauchpinselt
schreibens auch was zeitnäher dazu -
Kann ich den EEG-Zuschlag nicht auch von der Steuer absetzen??
Mir scheint, das der Begriff "von der Steuer absetzten" hier etwas verwirrend ist.
Du bezahlst immer nur Einkommensteuer von dem, was Dir bleibt. Den EEG-Zuschlag zahlt ja der Endverbraucher, den reichst Du ja nur durch. Der wird auch immer gesondert ausgewiesen. Bei einem Vertrag muss man da auch auf die entsprechende Vertragsgestaltung achten. Aus Deiner Sicht ist das eben kein Einkommen, sondern ein durchlaufender Posten.
Diese Hin- und Her-rechnen hilft aber am Ende nicht weiter, letztlich muss Deine Rechnung mit dem aufgehen, was Du erzielen kannst. Wenn Dir allerdings was übrig bleibt, dann will Vater Staat da seinen Anteil haben. (Es muss aber erst übrig bleiben)
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