BAFA Zuschuß von Altanlagen möglich ?

  • Hallo an Alle,


    wie sieht es den eigentlich mit dem Zuschuß / Förderung von der BAFA bei Altanlagen aus,


    wenn diese bisher noch nicht bei der BAFA gemeldet sind/waren.




    - Da mein vor kurzem erworbener Dachs bald 10 Jahre auf dem Buckel hat, hat aber noch nie


    einen Zuschß von der BAFA bekommen. Frage ich mal ob es Sinn macht bei der BAFA einen


    Antrag auf Zuschuß zu stellen.-




    mfg


    Alpendachs






    -

  • Hallo Alpendachs,

    Da mein vor kurzem erworbener Dachs bald 10 Jahre auf dem Buckel hat, hat aber noch nie


    einen Zuschß von der BAFA bekommen. Frage ich mal ob es Sinn macht bei der BAFA einen


    Antrag auf Zuschuß zu stellen.-


    Nun ja, ich nehme mal an, das der Dachs noch nie in D-Land gelaufen ist...



    Nun ja, wie heist es so schön: Versuch macht klug!
    Tut mir Leid, aber eine andere Antwort kann ich nicht geben, aber ich wüßte auch nicht das irgentwo steht, das es sich um eine neue KWK Anlage handel muß..


    ... viel Glück wünscht Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • ich seh da schwarz, da steht im Gesetz soweit ich mich erinnere: erstmalig in Dauerbetrieb gegangen.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo,


    ich habe auch seit 9 Jahren (1999) einen Dachs und nur in den Anfangsjahren einen Zuschuss bekommen (Schönau).
    Nach den neuesten Informationen vom BAFA müssten auch Altanlagen rückwirkend einen Zuschuss bekommen, wenn Sie angemeldet waren.
    Es heißt bei der BAFA unter anderem:


    http://www.bafa.de/bafa/de/ene…ng/kwk_anlagen/index.html


    Zit: "Was wird sich zum 01.01.2009 ändern?
    ...
    Am 31.10.2008 wurde der Text der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Gesetzesänderung wird zum 01.01.2009 in Kraft treten und beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Neuerungen:
    ...Die Zulassung wird rückwirkend zum Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage erteilt, wenn der Antrag in demselben Kalenderjahr beim BAFA eingegangen ist. Geht der Antrag in einem der Folgejahre ein, so wird die Zulassung zum 1. Januar des Eingangsjahres erteilt."



    Es war bislang auch überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Pioniere auf diesem Gebiet von den Zuschüssen ausgenommen werden sollten.
    Da ich jedes Jahr etwa 10.000 KW ins Netz einspeise, ist das ein nicht unerheblicher Betrag.


    Hat schon jemand Geld rückwirkend bekommen? Wen beschäftigt die gleiche Frage?


    Beste Grüße
    h-man

  • Hallo h-man,


    also mich beschäftigt die gleiche Frage.
    Habe 2 BHKWs schon 1993 ans Netzt geschlossen. Damals gab es kein KWK .
    Den Antrag bei BAFA habe ich in 2006 gestellt, aber erst 2008 die Genehmigungsgebühr 75 € bezahlt, und
    dann auch prombt die Zulassung erhalten.
    Zulassung für eine Neue Bestandsanlage, da ich mittlerweile einen neuen Motor und Generator habe.


    Ab 1.1.2009 lese ich jedoch das Gesetz so, dass der Zeitpunk der Inbetriebnahme überhaupt nicht mehr relevant ist, sonders dass nur noch die Anlagengröße , also unter 50 kW entscheidend ist.
    Mein EVU ist natürlich mal wieder anderer Meinung, aber sicher scheinen die sich auch nicht zu sein.
    Also müssten uns zumindest ab 2009 die 5,11 Ct/kWh zustehen.


    Gruß Fritz