Wo ist der Einsatz von Hutschienenzählern in Verteilungen geregelt?

  • Hallo zusammen,


    das Forum möchte für seine User die kostengünstigste und einfachste Realisierung der Zähleinrichtung für den gesamtproduzierten Strom vorantreiben.


    Wunsch ist, dass ein Hutschienenzähler in einer Unterverteilung untergebracht wird.


    Hierzu benötigen wir zunächst eine Information was den Einbau von Hutschienenzählern angeht.
    Wir benötigen die Einbauvorschriften und den Einsatz von Hutschienenzählern. Unter anderem sollte dort auch auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften eingegangen werden.
    Hierzu habe ich in einem Dokument den Hinweis auf die DIN EN 50022 gefunden. Da ich kein Zugang zu den DIN-Texten habe, kann ich nicht sagen, ob es das ist, was wir suchen.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Hallo,

    Unter anderem sollte dort auch auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften eingegangen werden.


    Nun ja, ich gestehe, ich kenne diese Zähler nur von Abbildungen, aber ich denke, das sind genauso Reiheneinbaugeräte, wie eine Schaltuhr, ein FI-Schalter oder auch ein Klingeltrafo. Uns so sind auch die Klemmen gestaltet. Es ist ja heute glaube ich so, das auch in einer UV, oder in einem Schaltschrank ein Berührungsschutz in der Form gewährleistet sein muß, das ein versehentliches Berühren von Spannungsführenden Teilen nicht möglich ist.
    Ich meine das ganze müßte endweder Handrücken-, oder sogar schon Fingersicher sein....
    ...wenn ich da an die alten UV´s mit Diazet-Einsätzen denke! :tot:


    Ich sehe das größere Problem in der Verplombbarkeit. Es gibt zwar Gehäuse, die haben die Möglichkeit, das Plomben angebracht werden können, aber dann ist das ganze Gehäuse verplombt...
    ..für den zusätzlichen Zähler nahe am BHKW in einem zus. Gehäuse ist das ja machbar.


    Aber ich denke an den "Zählerkasten" wo zwar kein Zählerplatz, aber noch ein Hutschienenplatz frei ist, hier müste dann auch der Hutschienenbereich verplombar sein, und dann wären auch alle anderen Einbaugeräte mit verplombt....
    ...ob das immer so gewünscht ist?? _()_


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Hallo Bruno,


    da wird der VNB nicht mitspielen. Ich hab ja im anderen Thema bereits geschrieben was die bei mir vorraussichtlich wollen. Ich denke das muß immer mit dem VNB abgesprochen werden und die halten sich auch an die TAB und die VDEW-Richtlinien.
    Ich will natürlich die Lösung mit dem Hutschienenzähler in der UV nicht totreden, währe ja schön, wenn die VNB das zulassen würden, aber das Ding installieren würde ich erst, wenn der VNB dieser Lösung zugestimmt hat. |__|:-)


    Viele Grüße
    Joachim

  • Dachsgärtner


    Der Zähler ist genau solch ein Reiheneinbaugerät. Auch die Hutschienenzähler sind Verplombbar, die Anschlussklemmen sitzen unter einer verplombbaren Klappe.


    Joachim


    VNB ist doch der Netzbetreiber, der dem örtlichen EVU vorgelagert ist. Das wäre in meinem Fall die ENBW. Was hat die ENBW da mitzureden, was die Stadtwerke in deren Gebiet zulässt? Wenn mir meine Stadtwerke zulassen, dass ich einen Zähler in der Kundenanlage zur Abrechnung des KWK-Zuschlages in eine Unterverteilung einbauen darf, dann tu ich das. Und genau da suchen wir gemeinsam mit den Stadtwerken eine Lösung dafür.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Bruno,


    ich bin da mit meinem VNB schon weiter. Es wurde dem Einbau eines privaten geeichten Hutschienenzählers im BHKW-Steuerschrank unter der Bedingung zugestimmt (mündlich von zwei verschiedenen Bearbeitern), das der Einbau durch einen zugelassenen Elektroinstallateur vorgenommen wird und das Ganze dann mit einem Inbetriebnahmeprotokoll (Zählerstand, Eichgültigkeit, Zählernummer) sowie einem Fotonachweis dem VNB gegenüber dokumentiert.


    Ich bin gespannt ob das wirklich so klappt. :S


    Von Plomben und UVV-Vorschriften war keine Rede....

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo Bruno,


    wenn deine Stadtwerke dieser Lösung zustimmen kann ich dir nur gratulieren, nur heißt das dann nicht, das alle VNB und alle Stadtwerke, Stadtwerke sind ja dann auch VNB, dieser Lösung zustimmen. Bei uns lehnen sich die Stadtwerke an den Vorgaben des vorgelagerten VNB an, ich selbst muß mich mit Eon Bayern arrangieren da die Netze in unserem Ort von verschieden VNB betrieben werden, was natürlich ungleich schwieriger ist als mit einem kleinen Stadtwerk als Netzbetreiber, welche sicher eher mal mit sich reden lassen und auch die eine oder andere Ausnahme zulassen.
    Ich hatte das so verstanden, das du hier eine allgemeingültige Lösung für die Allgemeinheit anstreben willst, wenn du das so bei deinen VNB durchbekommst ist das ja in Ordnung, nur mein VNB z.B. spielt da nicht mit, der will den Zähler im Zählerschrank und der Zählerplatz muß den TAB entsprechen.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo,

    Auch die Hutschienenzähler sind Verplombbar, die Anschlussklemmen sitzen unter einer verplombbaren Klappe.


    OK, wie gesagt, ich habe so einen Zähler noch nicht in der Hand gehabt, wenn die schon so eine Abdeckung mitbringen, sollte es doch eigentlich kein Problem sein, es sei denn, man sucht eins! |__|:-)


    Was hat die ENBW da mitzureden, was die Stadtwerke in deren Gebiet zulässt?


    Oooch, bei mir kommt die WBM (Stadtwerke) und das RWE (VNB) beide, schön im Abstand von 2..3 Tagen den selben Zähler ablesen! Ob da der eine dem anderen nicht traut? ;)


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
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  • Hi Joachim,


    alle werden dem nicht zustimmen, vor allem die großen 4 und deren Töchter sicher nicht.


    Das Signal meines EVUs hab ich schon mal, dass da viel möglich ist. Und wenn wir es schaffen, dass ein EVU ein für deren Versorgungsgebiet einheitliche und für BHKW-Betreiber kostengünstige und einfache Lösung zulässt, liegt es an uns, über das Forum dies dann versuchen zu multiplizieren. Mir ist übrigens bekannt, dass mitlerweile etliche EVUs die Augen auf unser EVU richten, was die im Bereich BHKW tun. Wer weis, was dann da so eine veröffentlichte Lösung auslöst.


    Grüße


    Bruno

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  • Da wir nun den Grundsätzlichen Sinn meines ersten Postings geklärt haben nochmal die Aufforderung:


    Wer kennt die rechtlichen Grundlagen/Rahmenbedingungen zur Installation von Hutschienenzählern (z. B. als Zwischenzähler) in Unterverteilungen?


    Wer hat Zugang zu Texten der DIN. In einer Fundquelle zu Hutschienenzählern wurde die DIN EN 50022 genannt. Was steht in dieser drin?


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Bruno,


    da steht drin wie die verschiedenen Hutschienen aussehen und was für Mase sie haben. Google gibt hierrüber bischen was her. Einen Hutschienenzähler einzubauen sollte doch auch nicht das Problem sein, der Hersteller wird vorgeben welche Umgebungsbedingungen eizuhalten sind und der E-Meister, der das Ding einbaut muß dafür sorgen das diese Bedingungen eingehalten werden, evtl. auch die entsprechenden VDE-Richtlinien. Mehr kann ich leider nicht dazu beitragen.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Mist, sowas hab ich mir schon gedacht, dass es da nicht um den Hutschienenzähler sondern um die Hutschiene geht.


    Die Dinger einbauen ist nicht das Problem, bin selber Elektriker.


    Hier geht es drum eine ähnlich den TAB konforme Anschlussbedingung festzulegen. Dazu braucht es die Rechtsgrundlagen.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo,

    Hier geht es drum eine ähnlich den TAB konforme Anschlussbedingung festzulegen.


    Ich habe mir gerade mal so eine TAB 2007 durchgelesen, da sit alles, aber wiklich alles bis ins kleinste Detail festgelegt, aber wie ein Zähler auszusehen hat, das sehe ich da nicht.


    Wie sieht es denn mit den eigenen Einspeisezählern aus? Würde denn da so ein Hutschienenzähler zugelassen?
    Eichrechtlich sollte das ja kein Problem sein, nur halt eine andere Bauform! Aber mein Zähler sieht auch anders aus..
    ..und da hat das EVU kein Problem mit, ist ja Ihrer!
    Wenn ich das richtig lese, dann gibt es drei übliche Bauformen:
    1. Die mit vier Schrauben auf dem Zählerkreuz befestigt werden, und ganz normal verdrahtet werden.
    2. Diese großen Steckzähler
    3. Diese kleinen Elektronischen Haushaltszähler, wo 2 auf einen normalen Platz passen.


    Gruß Dachsgärtner

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  • Hallo in die Runde


    Die Welt kann Probleme schaffen wo keine sind.


    Ich bin zu meine EVU gegangen, der Netzingeneuer hat mich zu einer Tasse Kaffee eingeladen, ich hab Ihm das neue KWK Gesetz erklärt, er antwortete das er auch schon was davon gehört hat, fragte noch ob sich eine kleine KWK Anlage bei Ihm zuhause lohnt, sagte mir kauf dir 2 Rücklauf gesperrte 6 stellige Ferrarizähler bau sie direkt hinter den BHKW´s ein fertig.
    Ich bin mit meine EVU eigentlich gut drann.

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH