Einspeisevertrag notwendig?

  • Hallo Leute,


    konnte irendwie nichts eindeutiges hier im Forum finden.
    Muss ich mit meinem Netzbetreiber (EVU) einen Einspeisevertrag abschließen, oder ist das ähnliche wie bei den PV-Anlagen, das alles Gesetzlich geregelt ist und ich daher Vertragslos einspeisen darf.
    Hab immer wider das Gefühl, das solche Verträge zu Ungunsten des Einspeisers geschrieben sind.


    mfg

  • Hallo,


    und willkommen.
    Nein, du brauchst keinen Vertrag abschließen. Versuche auch deinen eigenen Einspeisezähler zu setzen und selbst die Rechnungen an den VNB zu schreiben, du ersparst dir dann die Zählermiete und die Kosten für Abrechnung.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Danke für die Info.


    Rechnungen schreibe ich schon immer für meine PV-Anlagen selber.
    Das mit dem eigenen Zähler werde ich wohl angehen, sobald ich eine ruhige Minute habe.


    Du weist nicht noch zufällig den Paragraphen im KwK-Gesetz?


    mfg

  • Hallo,


    Ich stecke mittendrin bei der Anmeldung meines BHKW´s beim EVU . Dies ist bei mir RWE Rhein-Ruhr.
    Auf die Frage nach einen eigenen Zähler wurde mir gesagt das man nur noch elektronische Zähler akzeptiert und diese nach 8 Jahren neu geeicht werden müssen.


    Bei der Frage nach den Kosten sagte man mir, das der Mietzähler mich 6,-- EUR pro Jahr kosten würde. Da lohnt sich ein eigener Zähler kaum oder sehe ich das
    falsch ?


    Viele Grüsse
    Jörg

  • hallo @ gijoe73


    also eigentlich siehst du das richtig. beim kauf eins solchen zählers wärst du mit sicherheit bei ca. 100 euro oder mehr.
    dann müsste der alle paar jahre geeicht werden und so weiter und einen ersatzzähler würdest du auch benötigen..
    also bist du mit der miete doch besser drann ... ist bei mir fast auch so ..


    |__|:-)

    Viele Grüße Kay ------- Konrad Weigel / KWE 7,5G-3 AP :imsohappy:

  • Bei dem Preis würde ich auch mieten.
    Versuch aber wenigstens einen zu bekommen, der dir für zukünftige Erweiterungen zugänglich ist.
    S0 Ausgang zum Lastmessen etc.,
    den irgendwann wirst du auch da stehen und mehr aus deinem BHKW rausholen wollen.
    Dann brauchst du Infos über momentane Strommengen, ohne einen passenden Zähler und eine offenen Zugang wenigstens zu einem Impulsausgang stehst du dann wieder am Anfang.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Mein EVU (EW-Mittelbaden) akzeptiert auch nur noch digital Geräte, und die bauen ein was sie wollen.
    Zugang bekommst du nur zu den drei LED's *g*
    Aber damit kann man ja auch etwas realisieren.


    Mein EVU Verlangt inklusive Dienstleistung 17 Euro.
    Wenn man die Dienstleistung nicht benötigt kostet es auch 17 Euro.

  • Tja, da sieht man mal wieder, wie viele EVUs die BHKW-Betreiber an der Nase herumführen. Lt. BGB ist der Lieferant einer Sache für das Zähler Messen und Wiegen zuständig. Dies muss nach den gesetzlichen Vorschriften druchgeführt werden, also durch geeichte Messgeräte. Solange der Gesetzgeber die Ferariszähler nicht verbietet, darf ein EVU nicht vorschreiben, dass diese nicht mehr gelten. Also nochmal ganz deutlich: beim Eigentumszähler entscheidet der Eigentümer was für ein Zähler da reinkommt.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Das alles gilt immer unter der Vorraussetzung eines geeichten Zählers.
    Das Problem hab ich gerade: Im Schaltschrank meines BHKW ist schon ein Zähler durch den Hersteller verbaut. Dieser ist nicht mit einem Eichaufkleber beglaubigt, sondern nach der Europäische Messgeräterichtlinie (MID) 2004/22/EG vom Zählerlieferanten zertifiziert.
    Prima erklärt bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/E…Messger%C3%A4terichtlinie


    Mein EVU stellt sich nun an, da der Zähler in seinen Augen 'unbeglaubigt' ist und daher zu Abrechnungszwecken nicht verwendbar ist.


    Nun muss von meiner Seite als Meßstellenbetreiber die Rechtmässigkeit der MID-Zulassung nachgewiesen und die passenden Dokumente vorgelegt werden ...

    Gruß
    Michael


    Alle sagten: Das ist unmöglich! Dann kam einer der dies nicht wusste und tat es einfach.

  • Das alles gilt immer unter der Vorraussetzung eines geeichten Zählers.


    hab ich ja oben auch so geschrieben. Wie weit europäisches Recht hier bereits zu 100% anwendbar und von den EVUs akzeptiert werden muss ist mir nicht bekannt. Der WIki-Link gibt dazu zwar den Hinweis, dass das Eichrecht novelliert wurde, es wurde aber auch auf eine 10-Jährige Übergangsfrist hingewiesen. Sicher geht da so manches aus den Gesetzestexten hervor. Ich bin zwar ganz gut im Gesetzelesen, aber das überlasse ich in dem Fall doch denen, die vielleicht schon mal was mit den Eichrecht zu tun hatten.


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • Nach der Änderung des Energiewirtschaftgesetztes EnWG und der neuen Messstellenzugangsverordnung - beide in Kraft getreten im September 2008 - besteht ab 1. Januar 2010 die Pflicht, bei Neubauten und Modernisierungen sogenannte Smart Meter zu verwenden.
    Ein intelligenter Zähler (auch Smart Meter genannt) ist ein mit Zusatzfunktionen ausgestatteter, elektronischer Zähler. Im Gegensatz zu den alten, schwarzen Zählern, den Ferraris-Zählern, machen digitale Stromzähler die jährliche Ablesung überflüssig, da die Zählerdaten elektronisch an den Anbieter übermittelt werden - z.B über Internet. Außerdem können die Höhe der Strombedarfe, z. B. Lastspitzen erkannt werden, gespeichert, und zu Rechnungszwecken ausgewertet werden.
    Gruss
    Spornrad

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Nach der Änderung des Energiewirtschaftgesetztes EnWG und der neuen Messstellenzugangsverordnung - beide in Kraft getreten im September 2008 - besteht ab 1. Januar 2010 die Pflicht, bei Neubauten und Modernisierungen sogenannte Smart Meter zu verwenden.

    Vorsicht, von "Smart Metern" direkt steht im neuen EnWG nichts drin. Da steht was von Zählern, die beispielsweise zeitnah informieren, über aktuellen Verbrauch etc. Was nun eingebaut werden muss, darüber scheiden sich noch die Geister. Auf einer Tagung zu dem Thema machte jemand die ketzerische Frage, ob nicht auch Ferraris Zähler dies erfüllen. Den aktuellen Verbrauch kann man daran erkennen, wie schnell sich das Rad dreht. Und zeitnah ablesen kannst du sie auch - hindert dich ja niemand, alle Woche in den Keller zu gehen und den Zählerstand abzulesen. ;)

  • Auf einer Tagung zu dem Thema machte jemand die ketzerische Frage, ob nicht auch Ferraris Zähler dies erfüllen.


    Auf einer Veranstaltung zu Smart Metering wurde genau dieses Zitat von der Tagung gebracht, ernsthafte Gegenargumente konnten nicht erbracht werden. ^^|__|


    Grüße


    Bruno

    Ich bemühe mich, garantiere aber keine Vollständigkeit und Richtigkeit, Beiträge ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung!
    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.


  • Auf einer Veranstaltung zu Smart Metering wurde genau dieses Zitat von der Tagung gebracht, ernsthafte Gegenargumente konnten nicht erbracht werden. ^^|__|


    Grüße


    Bruno

    Oh, warst du auch auf der "Smart Metering 2008" in Mainz?