Messung des gesamt erzeugten KWK-Stromes

  • Hallo,


    laut dem Schreiben der Eon Avacon, welches Dachsilein als PDF hier eingestellt hat, wird für die Messung des gesamten erzeugten KWK-Stromes zwingend ein Messstellenbetreiber verlangt. Meiner Meinung ist dies laut § 8 KWKG Absatz 1 Satz 3 nicht rechtens. Hier heißt es: Im Falle von § 4 Abs. 3a Satz 1 trifft die Verpflichtung nach Satz 2 (Zur Feststellung der eingespeisten Strommenge....hat der Netzbetreiber auf Kosten des Betreibers der KWK-Anlage Messeinrichtungen anzubringen, die den Eichrechtlichen Vorschriften entsprechen) unmittelbar den Betreiber der KWK-Anlage.
    Wie seht ihr das? Darf ich nun den gesamten KWK-Strom selbst mit eigenem, geeichten Zähler messen oder muß ich doch einen Messstellenbetreiber damit beauftragen, was ja auch bedeuten würde, das in diesem Fall auch die TAB greifen würden und ein zusätzlicher Zählerplatz mit entsprechender Unterverteilung für den Dachs installiert werden müßte. Wenn dem wirklich so ist, dann haben die vier Großen es mal wieder geschafft. :schimpf:


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hallo Dachstreiber,


    ich sehe das wie Du. Ausserdem ist der Zähler ja irgendwie sowas wie ein Einspeisezähler, und nach BGB darf ich den sowieso selbst stellen. Erste Auskunft meines EVUs war diesbezüglich irgendwie nicht ganz verständlich, hat irgendwas von Messstelle gefaselt (meinte damit jedoch nicht den Zähler sondern wohl den Zählerplatz, an dem das EVU gewisse Rechte hätte). Dass ich meinen eigenen Zähler installiere solle wohl möglich sein meinte der Kollege vom EVU . Nun wird von ihm noch recherchiert, ob es sogar ein geeichter Hutschienenzähler in einer Unterverteilung oder gar im Reglergehäuse des BHKWs sein darf. Das wäre natürlich die smarteste Lösung.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo Bruno,


    das interessiert mich auch - bitte halte uns auf dem Laufenden wie Stadtwerke KA das entscheiden.
    Grüße gab

  • klar mach ich, Foren-Lobby-Arbeit ist voll im Gange ^^|__|

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  • Ich habe mit meinem Kundenbetreuer gesprochen, einen geeichten und für 12 Jahre registrierter Zähler ist von
    den Stadtwerken günstig zu bekommen.
    Als Messstelle muß ein plombierbares Gehäuse für den Zähler montiert werden (Umgebungstemperatur max. 30°C).
    Installation nur dur zugelassenen Fachbetrieb.


    Gruß, Udo.

  • einen geeichten und für 12 Jahre registrierter Zähler


    12 Jahre Registrierung kenne ich nicht. Und die Eichfristen sind 16 Jahre für Ferrariszähler und 8 Jahre für Digitale Zähler. Ansonsten wird das Thema von jedem EVU anders gehandhabt. Wieder häufig ganz nach dem Motto: hauptsache dem unliebsamen BHKW-Typ Prügel zwischen die Beine geworfen. Mein EVU fällt da zwar scheinbar etwas aus dem Rahmen, aber bezüglich Zähler hab ich leider noch keine Auskunft, welche Vorgehensweise die akzeptieren.


    Grüße


    Bruno

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  • Hallo,

    Ansonsten wird das Thema von jedem EVU anders gehandhabt.


    Keiner weiß nix!


    Also ich warte mal lieber, mit dem Zählereinbau, lieber auf 20€ Förderung verzichten, als für 100€ einen nach Ansicht des EVU "falsch" eingebauten Zähler umbauen zu müßen! |__|:-)


    Mir ist da in den letzten Tagen so ein Info-Blatt von Senertec unter die Augen gekommen ;)


    Dort stand zumindest drin, das der Betreiber den Zähler stellt, und in auch einbauen lassen kann...
    ...aber auch: Angaben ohne Gewähr! |:-(


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Mein Netzbetreiber hatte angeblich noch nichtmal die Infos das auch alte Anlagen einen Anspruch haben.
    Also nach Klarstellung durch das Bafaschreiben müssen die sich jetzt erstmal alle zusammen setzen um zu Beratschalgen, was, wann, wie genehmigt werden soll.
    Da ja der Jahreswechsel ansteht und die "Hälfte!" der Verantwortlichen in Urlaub sind, wird das erst etwas um den 15 Januar.


    Aus "Erfahrung" würde ich schätzen das ein Zählerplatz in einem Zählerkasten gefordert wird, ob der Zähler dann von mir ist oder von denen wird von den Kosten wohl egal sein.
    Allerdings nicht von den Zugängen zu den Auswertungsschnittstellen.
    Das ein Kunde an Zählerdaten kommt ist für die so umglaublich wie eine Marienerscheinung.
    Da aber momentan auch die Messtellenbetreiber viele Knüppel zwischen die Knie bekommen, ist nicht sich ob sich überhaupt jemand findet der einem einen eigenen Zähler setzt!


    Daher poste ich mal eine Aufruf an alle freien Messtellenbetreiber, schließt euch zusammen um die neuen Vorgaben gemeinsam erfüllen zu können!
    Für jeden Einzelkämpfer alleine sind die geforderten Lösungen zu teuer!


    Bei mir würde ich dann halt einen Zahlerksten für einen Zähler keufen müssen, da in dem alten Schrank beide Plätze von den Einzelzählern belegt sind.
    Wechseln aucf einen 2Quadrantenzähler wäre wieder sich auf die Programmierung des Versorgers verlassen, da habe ich ja schonmal schlechte Erfahrungen gemacht!
    Und meine Haussteuerung hätte wieder keinen, bzw. nur einen eingeschränkten, Zugang zu den Zählerdaten.
    Alles nicht so einfach, eine klarere Regelung von seiten des Gesetzgebers wäre da wünschenswert.
    man kann ja die Netzbetreiber verstehen, die wollen halt so viel wie möglich aus ihrem Netz erlösen,
    da stören bei monopolistischen/zentralen Strukturen die dezentralen Einspeiser mit Ihren im Verhältniss zum Rest minimalen Leistungen.


    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Hallo,


    laut dem Schreiben der Eon Avacon, welches Dachsilein als PDF hier eingestellt hat, wird für die Messung des gesamten erzeugten KWK-Stromes zwingend ein Messstellenbetreiber verlangt. Meiner Meinung ist dies laut § 8 KWKG Absatz 1 Satz 3 nicht rechtens. Hier heißt es: Im Falle von § 4 Abs. 3a Satz 1 trifft die Verpflichtung nach Satz 2 (Zur Feststellung der eingespeisten Strommenge....hat der Netzbetreiber auf Kosten des Betreibers der KWK-Anlage Messeinrichtungen anzubringen, die den Eichrechtlichen Vorschriften entsprechen) unmittelbar den Betreiber der KWK-Anlage.
    Wie seht ihr das? Darf ich nun den gesamten KWK-Strom selbst mit eigenem, geeichten Zähler messen oder muß ich doch einen Messstellenbetreiber damit beauftragen, was ja auch bedeuten würde, das in diesem Fall auch die TAB greifen würden und ein zusätzlicher Zählerplatz mit entsprechender Unterverteilung für den Dachs installiert werden müßte. Wenn dem wirklich so ist, dann haben die vier Großen es mal wieder geschafft. :schimpf:


    Viele Grüße
    Joachim


    Hallo BHKW Freunde,


    die Diskussion aufgrund der Förderung zum erzeugten Strom ist ja bereits voll im Gange, aber sollte man nicht mal überlegen ob der im Dachs bereits installierte Zähler völlig ausreichend ist ??


    Meines wissen erfolgt nach diesem Betriebsstundenzähler doch auch die Rückzahlung der Energiesteuer.


    Somit wird der Zähler doch von BAFA und Hauptzollamt anerkannt , warum denn nicht auch vom EVU zur Abrechnung der erzeugten Energiemenge nach KWK .


    Gruß E-Meister1206

  • Hallo E-Meister,


    das Thema mit dem internen Zähler dürfte so gut wie durch sein, da dieser weder geeicht ist noch die richtige Strommenge mißt. Nach KWKG wird die Messung der Netto-Strommenge gefordert, hierin ist der notwendige Strom für den Betrieb des BHKW nicht enthalten. (Siehe auch anderes Thema) Ich glaube nicht, das sich ein VNB darauf einlässt, den internen Zähler anzuerkennen, schon weil das auch gegen das KWKG verstoßen würde.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Hi Meester,


    das wäre für alle Beteiligten die einfachste Lösung, aber was ist in Deutschland schon einfach. Somit sieht das ganze wie Dachstreiber geschrieben hat leider so aus das wieder ein Riesen Akt daraus wird (war ja nicht anders zu erwarten) ;(
    Man bekommt ja nicht mal Infos wie man das jetzt Hardwaremässig realisieren kann/soll. Ich versuche schon die ganze Woche eine klare Aussage von meinem EVU zu bekommen, aber ausser dem Satz "Wir rufen Sie zurück" ist bisher nichts passiert (warte übrigens immer noch auf Rückruf -> Hallo N-Ergie anrufen bitte .||. ). Wenn ich bis Dienstag keine Info habe, werde ich zur rasenden Wil.....au _:_ Dann können die ihr Telefon entsorgen wenn ich fertig bin, weil dann die Lautsprechermembran im Hörer gerissen ist :evil:


    Gruß
    Tom

  • Hallo Tom,


    mein EVU hat mit gesagt. "Da kann ich ihnen keien Information drüber geben, das muss ihr Elektroinstallatuer bei uns erfragen" ...." Aber diese Jahr wir kein Zähler mehr ein gebaut, es sind 110 BHKWs im Netzgebiet das geht nicht so schnell".


    Na ich würde sagen Die spielen auf Zeit, denn wenn die Heizberiode vorbei ist, ist das einbauen doch viel "günstige" :diablo:



    Gruß
    mofaklaus

    BHKW : Dachs Gas 5,5kW
    SolarTherm.: 10m² Kago mit 600l Systemspeicher
    PV: 4kWp / SMA SunnyBoy SWR3000 / 14x ASE-300-DG-FT (EEG Läuft ende 2021 aus, geht dann auch in den Inselbetrieb)
    Speicher : LG Chem 6.4 (seid 2020 2x eine Gebraut gekauft) mit 3x Effekta AX 5000 im 3Phasen Betrieb und 1x Effekta AX-P 3000 alles mit ca. 4KWp Solar in allen Ausrichtungen

    Auto : Renault ZOE 50

  • Hallo alle miteinander,


    ich habe eben mit meinem Senertec Service Partner telefoniert. Der gab mir die Auskunft, dass Senertec sich gerade eine Lösung für das Erfassen des erzeugten Stroms überlegt. (Angeblich wohl zusammen mit den EVUs) Grundsätzlich ist es wohl laut Sernetec technisch nicht möglich einen Zähler direkt an den Generator anzuschließen. Wir sollen dann aber informiert werden.


    Mal schauen was da kommt
    Viele Grüße
    Phry

  • Hallo,


    gerade hab ich mit Eon Bayern telefoniert. Nach deren vorläufigen Angaben, Zitat: "Das ist für uns auch alles erst ganz neu", muß im Zählerschrank für die Erfassung der gesamt erzeugten Strommenge ein Zählerplatz frei sein oder geschaffen werden. Dieser kann wohl auch mit einem eigenen Zähler bestückt werden. Ein Zählerschrank oder Zähler dezentral geht nicht, da diese Zähler zentral angeordnet sein müssen und auch verplombt werden.
    Konkret würde das bedeuten, das nicht mehr wie bisher in eine beliebige Unterverteilung eingespeist werden kann, sondern eine seperate Leitung mit Unterverteilung bis zum Zählerschrank nur für das BHKW vorhanden sein muß, ebenso ein entsprechender Zählerplatz.
    So, nun wünsch ich viel Spaß beim suchen eines Elektrikers, der die Sache angeht, denn laut Aussage Eon muß dies alles vom eingetragenen E-Fachbetrieb beantragt und durchgeführt werden .
    Wie gesagt, alles unverbindlich!


    Viele Grüße
    Joachim, der erst mal rechnen muß, ob sich das überhaupt rechnet oder ob man nicht gleich :bomb: