Hallo,
laut dem Schreiben der Eon Avacon, welches Dachsilein als PDF hier eingestellt hat, wird für die Messung des gesamten erzeugten KWK-Stromes zwingend ein Messstellenbetreiber verlangt. Meiner Meinung ist dies laut § 8 KWKG Absatz 1 Satz 3 nicht rechtens. Hier heißt es: Im Falle von § 4 Abs. 3a Satz 1 trifft die Verpflichtung nach Satz 2 (Zur Feststellung der eingespeisten Strommenge....hat der Netzbetreiber auf Kosten des Betreibers der KWK-Anlage Messeinrichtungen anzubringen, die den Eichrechtlichen Vorschriften entsprechen) unmittelbar den Betreiber der KWK-Anlage.
Wie seht ihr das? Darf ich nun den gesamten KWK-Strom selbst mit eigenem, geeichten Zähler messen oder muß ich doch einen Messstellenbetreiber damit beauftragen, was ja auch bedeuten würde, das in diesem Fall auch die TAB greifen würden und ein zusätzlicher Zählerplatz mit entsprechender Unterverteilung für den Dachs installiert werden müßte. Wenn dem wirklich so ist, dann haben die vier Großen es mal wieder geschafft.
Viele Grüße
Joachim